Seit 2013 besteht im Kanton Aargau eine Vermessungspflicht von Bohrungen über 100 m Tiefe. In einer Übergangsphase sind Stichproben bei 98 Standorten und insgesamt 218 Bohrungen mit einer Tiefe von über 200 m vorgenommen worden. Die Mittlere Abweichung beträgt 4 % bzw. rund 9 m. Aufgrund der steigenden Nutzung des Untergrunds und in Zusammenhang mit dem geplanten 3D-Kataster müssen ab 1. Oktober 2016 im Kanton Aargau alle Bohrungen tiefer als 100 m vermessen werden.
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