Abteilung Energie - Newsletter 24/2018 – Mai 2018

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Information
Teilrevision des Energiegesetzes des Kantons Aargau - öffentliche Anhörung
Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, Ausgabe 2014 in der kantonalen Energiegesetzgebung.
Die Energiedirektorenkonferenz hat 1992 erstmals energierechtliche Bestimmungen im Gebäudebereich erlassen die 1996 im Energiegesetz des Kantons Aargau umgesetzt wurden. Diese energierechtlichen Bestimmungen wurden mehrfach weiterentwickelt und 2000, 2008 bzw. 2014 als Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) herausgegeben. In der Energiestrategie energieAARGAU ist festgehalten, dass der Kanton Aargau nach der Zustimmung zur Energiestrategie 2050 die Mustervorschrieften [MuKEn 2014] rasch umsetzt.

Die Aufgabenteilung mit dem Bund weist den Kantonen den Gebäudebereich als Schwerpunkt zu. Mit der erneuten Überarbeitung der Mustervorschriften berücksichtigen die Kantone die vom Bund mit der "Energiestrategie 2050" vorgegebenen Ziele. Die Kantone setzen die Vorgaben um und streben dabei einen hohen Grad an Harmonisierung in ihren Erlassen an.

Die Mustervorschriften 2014 bilden den von allen Kantonen mitgetragenen, breiten "gemeinsamen Nenner". Sie gründen auf einer reichen Vollzugserfahrung. Mit der vorliegenden Teilrevision des Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG) strebt der Kanton Aargau eine pragmatische und zielorientierte Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich an.

Die Anhörungsunterlagen finden Sie unter:
Anhörung Teilrevision Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG)