Newsletter Abteilung Raumentwicklung – Nr. 2 – September 2017
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser

Wir freuen uns, Ihnen den neuen Newsletter der Abteilung Raumentwicklung zu präsentieren.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und freuen uns über Rückmeldungen und Anregungen.

Abteilung Raumentwicklung
Inhalt
Bundesrat genehmigt revidierten Richtplan
Raumbeobachtung 2016

Richtplanung
Bundesrat genehmigt revidierten Richtplan
Der Bundesrat hat am 23. August 2017 die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans sowie die Anpassungen der Kapitel zum Siedlungsgebiet genehmigt. Damit wird der Aargauer Richtplan auch für den Bund und die Nachbarkantone verbindlich. Mit der Genehmigung entfällt das übergangsrechtliche Verbot für die Erweiterung des Siedlungsgebiets. Der Kanton Aargau erfüllt die Aufträge des revidierten, eidgenössischen Raumplanungsgesetzes: Die Zersiedelung soll gestoppt und die hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen gefördert werden.

Die vom Grossen Rat im Richtplan 2011 und 2015 beschlossene, erwünschte räumliche Entwicklung des Kantons ist damit auch durch den Bund bestätigt. Die vom Bund geforderten Anpassungen werden entsprechend ihrer Bedeutung und Dringlichkeit vorbereitet und wiederum dem Grossen Rat vorzulegen sein.



Grundlagen
Raumbeobachtung 2016
Die räumlichen Veränderungen im Kanton Aargau werden kontinuierlich verfolgt und aufgezeichnet. Die Raumbeobachtung liefert eine Übersicht zum aktuellen Zustand und zu den laufenden Veränderungen der Bodennutzung im Aargau. Die Daten zum Umgang mit der Ressource Boden sind Grundlage und Voraussetzung für zukünftige Planungsentscheide. Alljährlich werden die wichtigsten Ergebnisse der Raumbeobachtung in einem Bericht und auf der Webseite der Abteilung Raumentwicklung publiziert.

Alle Unterlagen zur Raumbeobachtung 2016 sind online verfügbar:
www.ag.ch/raumentwicklung > Grundlagen > Raumbeobachtung