Richtplanung Bundesrat genehmigt revidierten Richtplan Richtplanung Bundesrat genehmigt revidierten Richtplan Der Bundesrat hat am 23. August 2017 die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans sowie die Anpassungen der Kapitel zum Siedlungsgebiet genehmigt. Damit wird der Aargauer Richtplan auch für den Bund und die Nachbarkantone verbindlich. Mit der Genehmigung entfällt das übergangsrechtliche Verbot für die Erweiterung des Siedlungsgebiets. Der Kanton Aargau erfüllt die Aufträge des revidierten, eidgenössischen Raumplanungsgesetzes: Die Zersiedelung soll gestoppt und die hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen gefördert werden.
Die vom Grossen Rat im Richtplan 2011 und 2015 beschlossene, erwünschte räumliche Entwicklung des Kantons ist damit auch durch den Bund bestätigt. Die vom Bund geforderten Anpassungen werden entsprechend ihrer Bedeutung und Dringlichkeit vorbereitet und wiederum dem Grossen Rat vorzulegen sein.
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