Was sich Anbieter bei einem Angebot als ARGE oder INGE bewusst sein müssen Fast bei jeder Submission werden Angebote auch von einer ARGE oder einer INGE eingereicht. Nach erfolgtem Vergabezuschlag äussern dann viele von ihnen den Wunsch, doch nicht als ARGE oder INGE den Vertrag abschliessen zu wollen.
Was sich Anbieter bei einem Angebot als ARGE oder INGE bewusst sein müssen Fast bei jeder Submission werden Angebote auch von einer ARGE oder einer INGE eingereicht. Nach erfolgtem Vergabezuschlag äussern dann viele von ihnen den Wunsch, doch nicht als ARGE oder INGE den Vertrag abschliessen zu wollen.
Die Gründung einer ARGE/INGE mit einer eigenen Berufs- oder Haftpflichtversicherung und einer eigenen MWSt.-Nummer ist mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. In der Praxis kommt es daher nicht selten vor, dass die ATB nach der Auftragserteilung an eine ARGE/INGE angefragt wird, ob, entgegen den Angaben im Angebot, der Vertrag nur mit einer Anbieterfirma und nicht mit der ARGE/INGE abgeschlossen werden kann. Die ATB kann aber im Nachgang zu einer Submission nicht mit einer anderen Firma als dem Zuschlagsempfänger den Vertrag abschliessen.
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