Abteilung Energie – Newsletter 29/2020 – März 2020
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Abteilung Energie
 
Inhaltsverzeichnis

 
Information

Zwei Waagschalen, die im Gleichgewicht sind. 
© Jiri Vurma 
Annahme der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes durch den Grossen Rat

Das kantonale Parlament hat am 3. März 2020 der Teilrevision des Energiegesetzes mit einer klaren Mehrheit zugestimmt. Voraussichtlich im Herbst 2020 werden die Stimmberechtigten im Kanton Aargau abschliessend darüber befinden.

Am 3. März 2020 hat der Grosse Rat in zweiter Lesung die Teilrevision des Energiegesetzes des Kantons Aargau behandelt. Damit sollen im Wesentlichen die bereits in der vom Grossen Rat am 2. Juni 2015 beschlossenen Strategie "energieAARGAU" vorgesehenen Anpassungen in das Kantonale Energiegesetz übernommen werden. Auch dank der intensiven Zusammenarbeit mit Branchenvertretern konnten einfache, vollzugstaugliche und unbürokratische Lösungen erarbeitet werden.

Nach geringfügigen Anpassungen an der Vorlage des Regierungsrats hat der Grosse Rat dieser mit 80 zu 50 Stimmen zugestimmt. Weil das parlamentarische Referendum ergriffen wurde, werden die Stimmberechtigten über die Gesetzesrevision entscheiden. Die Abstimmung findet voraussichtlich am 27. September 2020 statt.

Die wesentlichen Neuerungen für Neubauten sind:

  • die Einführung einer gewichteten Energiekennzahl,
  • die Anforderung zur Eigenproduktion elektrischer Energie, und
  • für Nichtwohnbauten ab 5'000 m2 Energiebezugsfläche die Einführung einer Gebäudeautomation.


Die wesentlichen Neuerungen für Bestandsbauten sind:

  • die Sanierungspflicht innerhalb von 15 Jahren für zentrale und ausschliesslich elektrisch beheizte Wassererwärmer bei Wohnbauten,
  • die Einführung eines Höchstanteils nichterneuerbarer Energie beim Wärmeerzeugerersatz bei Wohnbauten, und
  • für Betriebsstätten mit einem Energieverbrauch von mindestens 200'000 kWh elektrischer Energie die Einführung einer Betriebsoptimierung.

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