Wer eine Solaranlage erstellen will, muss dies vor Baubeginn mit einer Meldung oder einem Baugesuch der Behörde melden. In beiden Fällen ist das Solarmeldeformular auszufüllen. Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Meldung genügt oder ob ein Baugesuch eingereicht werden muss, sind gemäss Raumplanungsverordnung (RPV, Art. 32a, SR 700.1) zwei Faktoren massgebend: Der Standort und die Gestaltung. Bezüglich der Gestaltung auf Flachdächern haben sich mit der Revision der Raumplanungsverordnung die Anforderungen verändert. Neu dürfen Solaranlagen auf einem Flachdach die Oberkante des Dachrands bis zu einem Meter überragen, sofern sie von der Dachkante soweit zurückversetzt sind, dass sie von unten in einem Winkel von 45 Grad betrachtet, nicht sichtbar sind. |