Newsmail Handbuch Soziales – 03/2016
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit diesem Newsmail informieren wir Sie über Neuerungen innerhalb des Handbuchs aufgrund der Gesetzesänderung im Bereich der Krankenversicherung. Ebenfalls möchten wir Sie nochmals auf den zusätzlichen Informationsbedarf des Bundes bei Integrationsmassnahmen im Rahmen der Flüchtlingsquartalsabrechungen aufmerksam machen.
 
Freundliche Grüsse
Sandra Stamm
Leiterin Sektion Öffentliche Sozialhilfe
 


News
Neuerungen Handbuch Soziales
Krankenversicherungsprämien
Seit 1. Juli 2016 ist das neue Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung gültig. Aufgrund der Gesetzesanpassung ändert sich insbesondere der Ablauf der Prämienverbilligung im Kanton Aargau. Die SVA Aargau hat die Gemeinden darüber bereits informiert. Das Kapitel 6.3.1 des Handbuchs Soziales wurde überarbeitet, sodass es den Ablauf in der Sozialhilfe in Bezug auf die Richtprämien aufzeigt.


Kostenersatz gemäss § 49 SPG
Zudem möchten wir Sie informieren, dass der gesetzliche Kostenersatz gemäss § 49 des Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) bis auf weiteres bestehen bleibt. Am 21. Juni 2016 hat der Regierungsrat das Zustandekommen des Referendumsbegehrens gegen den Beschluss des Grossen Rats "Optimierung der Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden und Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden" bestätigt. In der Neuordnung des Finanzausgleichs ist auch die neue Lastenverteilung von Sozialhilfekosten geregelt. Am 12. Februar 2017 findet die Referendumsabstimmung über die "Optimierung der Aufgabenverteilung Kanton - Gemeinden und Neuordnung des Finanzausgleichs" statt. Im Nachgang an die Volksabstimmung wird der Kantonale Sozialdienst über das weitere Vorgehen informieren.

Detaillierte Angaben zu Integrationsmassnahmen
Neu benötigt der Bund detailliertere Angaben zur Verrechnung von Folgemassnahmen bei Flüchtlingen. Ab sofort ist auf den Quartalsabrechnungen für Flüchtlinge bei den Integrationsmassnahmen jeweils zu vermerken, um welche Folgemassnahme (sprachliche Integrationsmassnahmen, berufliche Integrationsmassnahme oder soziale Integration) es sich handelt. Das Easy-Soz Formular 10.7 wurde entsprechend angepasst und Mitte Juli 2016 den Gemeinden zugestellt. Weitere Ausführungen finden Sie im Handbuch Soziales (Kapitel 14.2.3).