Newsmail Handbuch Soziales – 04/2016
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit diesem Newsmail informieren wir Sie über Neuerungen innerhalb des Handbuchs aufgrund der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative per 01. Oktober 2016. Ebenfalls möchten wir Sie auf den Workshop des iiz-aargau aufmerksam machen, der am 11. November 2016 stattfindet.
 
Freundliche Grüsse
Sandra Stamm
Leiterin Sektion Öffentliche Sozialhilfe


News
Neuerungen Handbuch Soziales
Umsetzung der Ausschaffungsinitiative per 1. Oktober 2016
Im November 2010 wurde die Volksinitiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer angenommen. Per 1. Oktober 2016 trat die Umsetzung von Art.121 Bundesverfassung in Kraft. Bei der Umsetzung wurden in Bezug auf die Sozialleistungen neue Straftatbestände im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) geschaffen. Das Schweizerische Strafgesetzbuch ist um das Delikt des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe (Art. 148a StGB) erweitert worden. Bereits kleine Deliktsummen führen bei unrechtmässigem Bezug zu strafrechtlichen Verfahren und schärferen Verurteilungen als bisher.
Neu gehören die Delikte des Betrugs und des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen im Bereich der Sozialhilfe zu denjenigen, welche zu einer Landesverweisung führen können. Adressat dieser neuen Regelungen sind in erster Linie ausländische unterstützte Personen. Allerdings kommen mit den Bestimmungen neue Aufgaben und Verantwortungen auf die Sozialbehörde und Mitarbeitenden der Gemeinden zu.

Bedeutung für die Sozialdienste
Die Gemeinden bzw. deren Mitarbeiter trifft unter bestimmten Voraussetzungen eine Anzeigepflicht. Es ist durch die verschärften Bestimmungen davon auszugehen, dass die Gemeinden bzw. deren Mitarbeiter vermehrt Strafanzeige einreichen müssen. Dies auferlegt den Mitarbeitenden neue Pflichten und Verantwortlichkeit. Da durch Strafanzeigen aufgrund geringer Deliktsummen der Ausschaffungsmechanismus in Gang gesetzt werden kann, ist bei der Beratung ein verstärkter Fokus auf die Prävention solcher Missbrauchsdelikte zu legen. Es ist wichtig die unterstützten Personen ausdrücklich auf die weitreichenden Folgen von Sozialhilfedelikten hinzuweisen. Aus diesem Grund hat der Kantonale Sozialdienst ein Merkblatt ausgearbeitet, welches den Klienten abgegeben werden kann. Gleichzeitig muss durch sorgfältige Fallführung dafür gesorgt werden, dass die Sozialhilfedelikte entdeckt und geahndet werden können.


Fachstelle iiz aargau
Seit Januar 2014 wird das neue Konzept der Fachstelle iiz aargau umgesetzt. Die iiz-Hotline entwickelt sich erfreulich gut und wird von den Gemeindesozialdiensten sowie von den RAV- und IV-Stellen rege genutzt. Über 700 Anfragen sind seit dem Neustart bei der iiz-Hotline eingegangen und diverse Fälle wurden eröffnet und von der iiz Fachstelle beraten. Am Freitag, 11. November 2016 findet für Mitarbeitende der Gemeindesozialdienste, für das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und für die IV-Stelle Aargau der nächste Workshop iiz-aargau.ch statt. Melden Sie sich an!