Gestützt auf die Ergebnisse der vom 29. März 2016 bis 31. Mai 2016 durchgeführten Konsultation über die neuen Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) hat der Regierungsrat des Kantons Aargau am 19. Oktober 2016 entschieden, die SKOS-Richtlinien in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung mit kantonsspezifischen Änderungen verbindlich zu erklären. Für die Anwendung der geänderten Bestimmungen der SKOS-Richtlinien, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten, wird den Gemeinden eine Übergangsfrist von drei Monaten eingeräumt.
Die für den Kanton Aargau angepassten SKOS-Richtlinien wurden zusammen mit allen Gemeindeverbänden und dem Netzwerk Sozialer Aargau erarbeitet. Wir danken Ihnen allen herzlich für die konstruktive und zielgerichtete Zusammenarbeit.
Sie finden unter www.ag.ch/skos2017 das Merkblatt zu den Änderungen, ein allgemeines Informationsschreiben für die Klienten, ein Berechnungsblatt sowie eine Musterverfügung mit Textbausteinen zu den Änderungen. Weitere Formulare und die Überarbeitung des Handbuchs werden im November und Dezember 2016 aufgeschaltet.