Newsmail Handbuch Soziales – 01/2017
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit der ersten Newsmail des Jahres 2017 informieren wir Sie gerne über verschiedene Neuigkeiten, die das Handbuch Soziales betreffen. Insbesondere möchten wir Sie darauf hinweisen, dass einige Formulare für die Gemeindesozialdienste aufgrund verschiedener Rückmeldungen überarbeitet wurden. Die aktualisierten Formulare sind mit dem Hinweis "Version 02" gekennzeichnet. Zudem finden Sie in der Newsmail auch den Link zum Formular 80.0 betreffend Kostentragung und Kostenverteiler.
 
Wir freuen uns, Ihnen mit diesen Informationen dienen zu können.
 
 
Freundliche Grüsse
Sandra Stamm
Leiterin Sektion Öffentliche Sozialhilfe


News
Abschaffung der Kostenersatzpflicht des Heimatkantons
Die eidgenössischen Räte beschlossen am 14. Dezember 2012, die Rückerstattungspflicht der Heimatkantone an die Sozialhilfekosten der Aufenthalts- und Wohnkantone gemäss Zuständigkeitsgesetz abzuschaffen. Diese Änderung wird am 8. April 2017 in Kraft treten. Die Wohn- und Aufenthaltskantone können den Heimatkantonen die Sozialhilfekosten, die ihnen bis am 7. April 2017 entstanden sind, noch bis am 7. April 2018 nach dem heute geltenden Recht in Rechnung stellen (Art. 37a ZUG Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 14. Dezember 2012). Abrechnungen, die später vorgelegt werden, muss der Heimatkanton nicht mehr beachten. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der SKOS zur Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons.


Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass Frankreich per Ende November 2016 das Abkommen mit der Schweiz über die Fürsorge für Unbemittelte aufgekündigt hat. Gemäss den Bestimmungen bleibt bei einer Kündigung das Abkommen noch ein Jahr gültig, das heisst die Kündigung tritt am 30. November 2017 in Kraft.

Kündigungsmodalitäten Krankenversicherer
Im Zusammenhang mit den neuen KVG-Richtprämien haben sich Fragen zum Thema "Wechsel Krankenversicherungen" ergeben. Aus diesem Grund haben wir das Kapitel 6.3.1 "Medizinische Grundversorgung, Krankenversicherungsprämien" mit einem Merkblatt des Bundesamts für Gesundheit über die Kündigungsmodalitäten der Krankenversicherer ergänzt.


Aktuelle Gesetze – Überarbeitung Formulare
Wie in unserem Newsmail vom 15. Dezember 2016 bereits angekündigt, wurden zwischenzeitlich die Links zur Sozialhilfe- und Präventionsverordnung, zum Zuständigkeitsgesetz (ZUG) und zum Zivilgesetzbuch aktualisiert.

Des Weiteren wurden die Berechnungsformulare optimiert und orthografische Fehler behoben. Die Gemeinden finden die überarbeiteten Formulare im Handbuch Soziales. Bitte verwenden Sie dazu die Ihnen im Dezember 2016 zugstellten Zugangsdaten.

Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass wir das Formular "Materielle Hilfe im Bereich Kopfteilung" überarbeitet haben. Die Beträge für die Kopfteilung entsprechen dem gerundeten Grundbedarf gemäss SKOS-Richtlinien vom 1. Januar 2017 (1 von 2 = Fr. 755.– ; 1 von 3 = Fr. 611.–; 1 von 4 = Fr. 528.–). Wird eine Unterstützungseinheit gemeinsam unterstützt und erfolgt die Kopfteilung lediglich aufgrund von unterschiedlichen Kantonsbürgerrechten (ZUG-Abrechnungen) oder unterschiedlichen Kostenersatzenden bei den Flüchtlingen, sind die ungerundeten Beträge im Rahmen der Kopfteilung abzurechnen.

Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass die neuen Formulare "Quartalsabrechnung ZUG und Flüchtlinge" mit den Ansätzen der SKOS-Richtlinien vom 1. Januar 2017 rechnen. Wir bitten Sie daher, für Abrechnungen, welche Leistungen nach den alten gültigen SKOS-Richtlinien betreffen, die Vorlagen aus dem Easy-Soz zu verwenden. Die neuen Vorlagen kommen erst zur Anwendung, wenn die Auszahlungen tatsächlich gemäss den SKOS-Richtlinien vom 1. Januar 2017 erfolgen.


Formular 80.0 "Kostentragung und Kostenverteilung"
Des Weiteren machen wir Sie darauf aufmerksam, dass der Kantonale Sozialdienst am 27. Januar 2017 schriftlich zur Geltendmachung des kantonalen Beitrags für das Jahr 2016 eingeladen hat. Die Gemeinden erhielten das Formular 80.0 der Formularsammlung des Kantonalen Sozialdiensts "Kostentragung und Kostenverteilung – Erhebungsformular/Abrechnungsgrundlage" per Post. Zudem können Sie das Formular, die Anleitung zur Berechnung sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) von der Homepage des Kantonalen Sozialdiensts herunterladen.


personelles
Fachbereich Beratung und Sachbearbeitung SPG
Wir informieren Sie darüber, dass unsere langjährige Mitarbeiterin Frau Tamara Hochuli den Kantonalen Sozialdienst per 31. Dezember 2016 verlassen hat, um eine neue berufliche Herausforderung wahrzunehmen. Die Beratung der Bezirke Brugg, Laufenburg, Rheinfelden, Kulm und Zurzach übernimmt per 1. Februar 2017 unsere juristische Mitarbeiterin Anna Kotlinski. Für die Sachbearbeitung konnten wir eine neue Mitarbeiterin engagieren. Martina Reimann übernimmt die Sachbearbeitung ZUG und Flüchtlingswesen der Bezirke Brugg, Laufenburg, Rheinfelden, Kulm und Zurzach per 1. März 2017. Die Stellvertretung bis Ende Februar 2017 übernimmt Bettina Suppiger. Bitte beachten Sie die neuen Zuständigkeiten auf unserer Homepage unter Beratung für Sozialdienste.


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Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung soll die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder in Kindertagesstätten oder in schulergänzenden Einrichtungen durch Finanzhilfen fördern.

Das Bundesgesetz wurde zweimal verlängert und läuft bis am 31. Januar 2019. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 3. Februar 2003 wurden insgesamt 2'825 Gesuche bewilligt, davon 192 im Kanton Aargau. Schweizweit wurden durch die Finanzhilfen 50'600 neue Betreuungsplätze geschaffen. Die Gesuche wurden in den Bereichen Kindertagesstätten, Einrichtungen für schulergänzende Betreuung, Tagesfamilien und Projekte mit Innovationscharakter eingereicht. Auf den 1. Februar 2017 erlässt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eine Prioritätenordnung, die eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der noch verfügbaren Gelder zum Ziel hat. Das Gesetz sieht eine solche Prioritätenordnung vor, wenn die Gesuche die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen.

80 % des Restkredits, das heisst rund 33,4 Millionen Franken, sind für Kantone reserviert, aus welchen im Vergleich zu anderen Kantonen bisher weniger Finanzhilfen beantragt wurden. Dazu zählt auch der Kanton Aargau. Gesuche, die bereits vor dem 1. Februar 2017 eingereicht wurden, sind von der Prioritätenordnung nicht betroffen.


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Die ask! – Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf Aargau bieten Fachpersonen im Migrationsbereich eine Übersicht über das Schweizer Bildungssystem für die berufliche Integration von Migrantinnen und Migranten. Es werden die Wege zum Berufsabschluss für Erwachsene vorgestellt und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt in verschiedenen Branchen erörtert.