Newsmail Handbuch Soziales – 04/2018
Newsmail Handbuch Soziales – 04/2018
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Logo Kanton Aargau
Departement Gesundheit und Soziales
Kantonaler Sozialdienst
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Jahresende naht und wir möchten in unserem letzten Newsmail in diesem Jahr die Gelegenheit nutzen, um Ihnen für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu danken.

Gleichzeitig gibt es einige Neuigkeiten, über die wir Sie informieren wollen. So gibt es Änderungen bei den Grenzbeträgen der Alimentenbevorschussung und der Elternschaftsbeihilfe. Neu ist auch das Meldeformular zum Teilpooling sowie die neuen Tarifinterpretationen der Zahnärzte im Internet verfügbar. Apropos Formulare: Die verschiedenen Formulare der materiellen Hilfe und der Alimentenbevorschussung konnten zusammengeführt werden. Neu werden beim fusionierten Formular die Standarddaten nur noch im Gesuchsformular erfasst. Anschliessend werden diese automatisch auf die weiteren Formulare übertragen.

Neben weiteren Neuerungen und den Veranstaltungstipps finden Sie zusätzliche Informationen mit Bezug zur kantonalen Sozialpolitik, z.B. die Integrationsagenda Schweiz.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Adventszeit, einen guten Rutsch ins neue Jahr und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Freundliche Grüsse

Loranne Mérillat
Leiterin Sektion Öffentliche Sozialhilfe
Kantonaler Sozialdienst
 
News

1. Grenzbeträge Alimentenbevorschussung
Gemäss § 27 Abs. 3 Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) verändern sich die in § 27 Abs. 1 SPV festgelegten Grenzbeträge per 1. Januar des folgenden Jahres, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) per Ende September des laufenden Jahres eine Differenz von mindestens 1 % gegenüber dem Referenzwert von 101,8 Punkten aufweist.
Ende September 2018 lag der LIK bei 103,3 Punkten. Gegenüber dem derzeit geltenden Stand von 101,8 Punkten beträgt die Veränderung demnach mehr als 1 %. Daher hat eine Aktualisierung zu erfolgen. Für das Jahr 2019 wird erstmalig von der "automatischen" Teuerungsanpassungsklausel gemäss § 27 Abs. 3 SPV Gebrauch gemacht. Die Anpassung der Grenzbeträge erfolgt daher ohne förmliche Verordnungsänderung. Ab dem 1. Januar 2019 sind die in § 27 Abs. 1 SPV festgehaltenen Grenzbeträge nicht mehr direkt anwendbar. Die entsprechenden Merkblätter mit den aktuellen Grenzbeträgen finden Sie im Kapitel 21 des Handbuchs Soziales. Die Gemeinden wurden mittels Schreiben bereits über diese Aktualisierung informiert.
Die Höhe der Bevorschussung bemisst sich nach der gerichtlich oder vertraglich festgesetzten Unterhaltssumme (massgeblicher Rechtstitel). Sie darf gemäss § 35 Abs. 1 des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) den Betrag der maximalen einfachen Waisenrente nach der Bundesgesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) nicht überschreiten. Der Bundesrat hat für das kommende Jahr eine Anpassung der AHV/IV-Renten beschlossen. Die maximale einfache Waisenrente beträgt ab 1. Januar 2019 neu Fr. 948.– (bisher Fr. 940.–). Die neuen Ansätze werden im Berechnungsformular Alimentenbevorschussung hinterlegt.

2. Grenzbeträge Elternschaftsbeihilfe
Gemäss § 22 Abs. 2 SPV gelten für die Berechnung des Grenzbetrags für die Halbjahreseinkünfte bei der Elternschaftsbeihilfe die jeweils gültigen Ansätze gemäss Art. 10 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Ergänzungsleistungsgesetz [ELG]). Der Bundesrat passt per 1. Januar 2019 den Betrag für den Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung an. Zudem werden die Durchschnittsprämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die Berechnung der Ergänzungsleistungen für das Jahr 2019 angepasst. Der neue Lebensbedarf und die neu berechneten Durchschnittsprämien haben Auswirkungen auf die Berechnung des Grenzbetrags für die Halbjahreseinkünfte bei der Elternschaftsbeihilfe. Die entsprechenden Merkblätter mit den aktualisierten Grenzbeträgen finden Sie im Kapitel 22 des Handbuchs Soziales. Die neuen Ansätze werden auch im Berechnungsformular Elternschaftsbeihilfe hinterlegt. Die Gemeinden wurden mittels Schreiben über diese Aktualisierung informiert.

3. Revision Ausländergesetz
Das neue Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Das heutige Bewilligungsverfahren für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen wird durch eine einfache Meldung ersetzt. Ab Januar 2019 können anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene direkt nach einer Meldung an das Amt für Migration und Integration einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dies entlastet die Arbeitgebenden und verschafft den betroffenen Menschen einen leichteren Zugang zur Erwerbstätigkeit. So soll das inländische Arbeitskräftepotenzial gefördert und die Ausgaben für die Sozialhilfe reduziert werden.

4. Formular Teilpooling
Mit dem Newsmail vom 26. Januar 2018 haben wir Sie über das Teilpooling informiert. Ausführungen zum Teilpooling können Sie dem Kapitel 20 im Handbuch Soziales entnehmen. Wir bitten Sie, uns Sozialhilfefälle, deren Nettokosten im Jahr 2018 den Betrag von Fr. 60'000.– überschritten haben, bis zum 31. März 2019 zu melden. Das entsprechende Meldeformular ist im Handbuch Soziales unter dem Kapitel Formulare für Gemeinden abrufbar.

5. Sozialzahnmedizin
Im Newsmail vom 26. Januar 2018 haben wir Sie zudem darüber orientiert, dass der neue Zahnarzttarif im Bereich Unfall- (UV), Militär- (MV) und Invalidenversicherung (IV) in Kraft getreten ist. Die neuen Tarifinterpretationen der Zahnärzte sind unter Sozialzahnmedizin aufgeschaltet. Dort finden Sie auch die aktualisierte Liste der Beratenden Zahnärztinnen und Zahnärzte. Neu steht Frau Patricia Tschour in Baden als zusätzliche Beratende Zahnärztin zur Verfügung.

6. New Yorker Übereinkommen
Bei internationalen Alimentensachen übermitteln wir Ihnen Originalunterlagen von der Zentralbehörde internationale Alimentensachen des Bundes. Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Originalunterlagen auf keinen Fall vernichtet werden dürfen. Die Unterlagen müssen der gesuchstellenden Person oder Behörde wieder im Original retourniert werden.
Um auch bei Abwesenheiten einzelner Personen für Sie erreichbar zu sein, haben wir eine allgemeine Mail-Adresse (alimentenstelle@ag.ch) eingerichtet. Wir bitten Sie, ab sofort ausschliesslich diese Mail-Adresse zu verwenden. Der Bearbeitungsablauf und die dazugehörigen Anmeldeunterlagen haben sich nicht verändert.

 
Personelles

7. Personelles
Den Fachbereich Beratung und Sachbearbeitung SPG haben wir neu strukturiert. Die Bezirke Rheinfelden, Kulm und Zurzach werden seit 1. Dezember 2018 durch unsere langjährige Mitarbeiterin Martina Bauder beraten. Das aktuelle Organigramm der Sektion Öffentliche Sozialhilfe sowie die neuen Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten sind auf unserer Website aufgeschaltet.

 
Veranstaltungen

8. Grundkurs Soziales 2019
Unser Grundkurs Soziales vermittelt eine Einführung in verschiedene Themenbereiche der sozialen Sicherung (insbesondere Sozialhilfe und Sozialversicherungen) und gibt Einblicke in verschiedene Schnittstellen im sozialen Bereich. Er verschafft zudem einen Überblick über die Strukturen und Akteure im Kanton Aargau. Der Grundkurs Soziales richtet sich an Sozialbehörden, Sozialdienstmitarbeitende und Sozialtätige in Institutionen. Er umfasst 68 Lektionen an 17 Halbtagen und wird jährlich zweifach durchgeführt. Der nächste Grundkurs Soziales beginnt am 13. (Kurs I), respektive am 14. Februar 2019 (Kurs II). Die Kurskosten betragen 800 Franken. Wir freuen uns, wenn Sie sich für den Grundkurs Soziales anmelden.

 
Weitere interessante Themen

9. Integrationsagenda Schweiz: Stand Umsetzungsvorbereitung im Kanton Aargau
Die Kantone sind aktuell daran, die erforderlichen organisatorischen und inhaltlichen Vorbereitungsarbeiten zu planen und vorzunehmen, damit die Integrationsmassnahmen gemäss den Vorgaben der Integrationsagenda Schweiz ab Mitte 2019 schrittweise umgesetzt werden können.
In den letzten Monaten haben im Kanton Aargau die involvierten Fachstellen eine Ist-Soll-Analyse vorgenommen. Dabei wurden die bestehenden Abläufe, Zuständigkeiten und Angebote in den einzelnen Förderbereichen des Erstintegrationsprozesses wie beispielsweise bei den Informationsangeboten, Sprachkursen und den Massnahmen zur Arbeitsmarktintegration überprüft. Dabei wurde der Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Umsetzung der Integrationsagenda identifiziert. Gleichzeitig wurden die kritischen Schnittstellen für die Sicherstellung des Zusammenwirkens bei der durchgehenden Fallführung bezeichnet. Diese Grundlagen dienten im November 2018 für den Meinungsaustausch mit den externen Akteuren und den Gemeinden, die an einem ganztägigen Workshop informiert wurden und ihre Anliegen direkt einbringen konnten.
Parallel zu den Vorbereitungsarbeiten auf fachlicher Ebene hat der Regierungsrat erste Leitsätze und Stossrichtungen zur Umsetzung der Integrationsagenda beschlossen. Diese werden in den kommenden Monaten weiterbearbeitet und konkretisiert. Die Stossrichtungen und Leitsätze können Sie dem Dokument "Stand der Vorbereitung zur kantonalen Umsetzung" entnehmen.

10. Ausweitung "Pforte Arbeitsmarkt" in "Kooperation Arbeitsmarkt"
Der Regierungsrat hat am 26. September 2018 aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem Pilotbetrieb "Pforte Arbeitsmarkt" einer kantonsweiten Umsetzung zugestimmt. Unter dem neuen Namen "Kooperation Arbeitsmarkt" werden die Invalidenversicherung der SVA Aargau (SVA/IV) und das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) ab 1. April 2019 zusammen mit interessierten Gemeinden eine schweizweit einmalige Zusammenarbeit umsetzen. Ihr gemeinsames Ziel: Mehr stellensuchende Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Im Rahmen der "Kooperation Arbeitsmarkt" können Gemeinden neu die RAV mit der Arbeitsintegration von Sozialhilfebeziehenden beauftragen. Dazu stehen den Gemeinden bei den RAV zusätzliche Angebote zur Verfügung. Mehr Informationen zur Kooperation Arbeitsmarkt und Pforte Arbeitsmarkt finden Sie online.

11. Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Kanton Aargau (IIZ)
In der IIZ gibt es einen Wechsel: Nach fünf Jahren geht die Fachstelle IIZ vom AWA zur SVA Aargau über. Neu wird Denise Essig, Mitarbeiterin bei den Geldleistungen der IV, ab dem 1. Januar 2019 die Leitung der Fachstelle übernehmen. Mehr Informationen zur IIZ finden Sie online.

 
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