Newsmail Handbuch Soziales ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
Newsmail Handbuch Soziales – 03/2023
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KANTON AARGAU
Departement Gesundheit und Soziales 
Kantonaler Sozialdienst
Newsmail Handbuch Soziales - 03/2023
1. Save the Date – Vertiefungskurse zur SPG-Revision
Mit dem letzten Newsmail 2/2023 informierte der Kantonale Sozialdienst (KSD) über die Revision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG). Die geänderten Rechtsgrundlagen treten – sofern das Referendum nicht ergriffen wird – per 1. Januar 2024 in Kraft. Um den Gemeinden die Anwendung der neuen Rechtsgrundlagen in der Praxis zu erleichtern, wird der KSD per Ende Jahr 2023 das Handbuch Soziales aktualisieren. Weiter bietet der KSD Vertiefungskurse zu den Anpassungen im Bereich der Alimentenhilfe, der neuen Rechtsgrundlagen zur Observation in der Sozialhilfe und zu den weiteren rechtlichen Änderungen an. Die Kursausschreibung und die Anmeldemöglichkeiten werden allen Gemeinden in den kommenden Wochen per E-Mail kommuniziert. Zur besseren Planung erhalten Sie bereits heute die Daten der Vertiefungskurse: 
 
Vertiefungskurs Änderungen Alimentenhilfe und Änderungen zum Berechnungszeitraum Elternschaftsbeihilfe: Dienstag, 21. November 2023, 9:00 Uhr (der Kurs findet online statt);
 
Vertiefungskurs zur neuen Gesetzesgrundlage für Observationen im Sozialhilferecht sowie zu den Verwirkungsfristen bei Quartalsabrechnungen und Teilpooling: Donnerstag, 25. Januar 2024, 14:00 Uhr (der Kurs findet vor Ort in Aarau statt; anschliessend gibt es die Möglichkeit für einen Austausch der Teilnehmenden mit dem Kanton).
2. Steigende Referenzzinssätze – Auswirkungen auf die Wohnkosten in der Sozialhilfe
Der kürzlich erfolgte Anstieg des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent entspricht einer Mietzinserhöhung um drei Prozent. Eine weitere Erhöhung des Referenzzinssatzes wird per Dezember 2023 erwartet. 
 
Gestützt auf § 15b Abs. 1 SPV sind die Gemeinden verpflichtet, Mietzinsrichtlinien zu erlassen (vgl. Handbuch Soziales Kapitel 7.2.2 Mietzinsrichtlinien). Diese sollen einerseits nach Haushaltsgrösse abgestufte Obergrenzen für die Wohnkosten enthalten und andererseits den ortsüblichen günstigen Mietzins berücksichtigen. Die Mietzinsrichtlinien sollen auf fachlich begründeten Berechnungsmethoden beruhen und sich auf Daten des lokalen und aktuellen Wohnungsangebots abstützen. Die Mietzinsrichtlinien müssen regelmässig überprüft und aktualisiert werden. Die steigenden Referenzzinssätze wirken sich auf die lokalen Mietzinsen und deren Entwicklung aus. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) empfiehlt den Aargauer Gemeinden deshalb, spätestens mit der nächsten Referenzzinssatzerhöhung ihre Mietzinsrichtlinien zu überprüfen.  
 
Wenn Mieten wegen des steigenden Referenzzinssatzes rechtmässig erhöht werden, können sie neu über den kommunalen Mietzinsrichtlinien liegen. Weil eine kurzfristige Anpassung dieser Mietzinsrichtlinien selten möglich ist, empfiehlt der KSD in diesen Fällen als Übergangsregelung eine befristete Übernahme der Miete ohne Auflagen. Wenn die Miete bereits vor der Erhöhung des Referenzzinssatzes über der Mietzinslimite lag und die Sozialhilfebeziehenden die Differenz zur Limite selbst finanziert haben, wird die vorläufige Übernahme des Mietzinses im Rahmen der Erhöhung des Referenzzinssatzes empfohlen. Damit soll verhindert werden, dass der Anteil, der von den Sozialhilfebeziehenden aus dem Grundbedarf übernommen werden muss, erhöht wird.  
 
Eine Mietzinserhöhung aufgrund der Erhöhung des Referenzzinssatzes ist nicht in jedem Fall rechtmässig. Eine Erhöhung ist nur dann gerechtfertigt, wenn frühere Senkungen des Referenzzinssatzes ebenfalls an die Mieterschaft weitergegeben wurden. Die Berechnung der Mietzinsanpassungen birgt zudem Stolpersteine und ist fehleranfällig. Der KSD empfiehlt deshalb den Gemeinden, allfällige Mietzinserhöhungen auf ihre Rechtsmässigkeit hin zu überprüfen. Da eine Anfechtung der Mietzinserhöhung nur innert 30 Tagen ab Erhalt des entsprechenden Entscheids möglich ist, lohnt es sich, die Sozialhilfebeziehenden rechtzeitig mit Auflagen und Weisungen zur umgehenden Übergabe eines erhaltenen Schreibens zur Mietzinserhöhung zu verpflichten. Aufgrund der kommunalen Abläufe scheint eine entsprechende Auflage mit Blick auf allfällige weitere Erhöhungen des Referenzzinssatzes bereits heute sinnvoll. Liegt tatsächlich eine Mietzinserhöhung vor, kann diese mithilfe des Mietzinsrechners des Aargauischen Mieterverbands überprüft werden.  
 
Weitere hilfreiche Informationen rund um aktuelle Herausforderungen im Bereich Wohnen finden sich im neu publizierten SKOS-Merkblatt "Wohnen – aktuelle Herausforderungen und Handlungsansätze". Dieses ist neu im Handbuch Soziales Kapitel 7.2.1 Wohnungskosten Allgemeines unter der Rubrik "Mehr zum Thema" verlinkt.
3. Änderungen im Handbuch
Präzisierung zur Kostentragung von Grundpfandverschreibungen in Kapitel 7.2.5 Wohneigentum und Kapitel 9.3 Grundeigentum sowie Ergänzungen des Kapitels 9.3 Grundeigentum zum Thema Wohnbauförderung und landwirtschaftliches Grundeigentum.
 
Ergänzung Kapitel 8.3 Krankheits- und behinderungsbedingte Spezialauslagen zum Thema Übersetzungskosten im Rahmen von medizinischen Behandlungen.
4. Personelles
Frau Ruth Heuberger wird per 1. Oktober 2023 eine Stelle als Sachbearbeiterin im Fachbereich Sozialhilfe antreten, wo sie die Fälle des Internationalen Alimenteninkassos sowie die Rückerstattungsfälle bearbeiten wird. Bitte beachten Sie, dass E-Mails in Bezug auf das Internationale Alimenteninkasso nicht direkt an eine Sachbearbeiterin, sondern an die Adresse alimentenstelle@ag.ch zu senden sind.
 
Frau Susanne Breitschmid, Leiterin Fachbereich Integration und stellvertretende Leiterin Sektion Öffentliche Sozialhilfe (OSH), hat ihre Anstellung gekündigt. Sie verlässt die Sektion auf Ende Oktober 2023. Ihre bisherige Stellvertreterin, Frau Stephanie Rohrbach-Gysel, wird den Fachbereich Integration ab 10. Oktober 2023 ad interim leiten.
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