Im Kanton Aargau fehlte bis Ende Juli der mittlere Niederschlag von zwei Monaten. Aufgrund der Trockenheit erlaubt Landwirtschaft Aargau, basierend auf
Art. 106 der Direktzahlungsverordnung, die frühzeitige Beweidung von Biodiversitätsförderflächen im Jahr 2018. Weitere Informationen zu dieser und weiteren Ausnahmeregelungen befinden sich unter untenstehendem Link.