Newsletter Labiola – April 2020 (Ausgabe 1/2020)
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Departement Finanzen und Ressourcen
Landwirtschaft Aargau
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Landschaft und Gewässer
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser
Planen Sie auf Ihrem Betrieb eine artenreiche Wiese neu anzusäen? Damit die Neuansaat gelingt, gilt es einige Punkte zu beachten. Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen. 62 Prozent der Aargauer Landwirtschaftsbetriebe haben in den Landschaftsqualitätsprojekten bis zum Ende der dreijährigen Anmeldefrist zahlreiche LQ-Massnahmen umgesetzt. Welche Massnahmen auf den über 6'400 ha besonders häufig angemeldet beziehungsweise neu angelegt wurden, haben wir für Sie im aktuellen Labiola-Newsletter zusammengestellt.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!

Landwirtschaft Aargau und Abteilung Landschaft und Gewässer
 
Biodiversität

Artenreiche Wiesen sind zentral für die Förderung der Biodiversität. Damit eine Neuansaat für eine Artenreiche Wiese gelingt, gilt es einige wichtige Punkte zu beachten, die im folgenden Beitrag aufgeführt werden. Eine erfolgreiche Neuansaat wird mit QII-Beiträgen belohnt.
 
Landschaftsqualität

Alle Landschaftsqualitätsprojekte (LQ-Projekte) im Kanton Aargau haben 2019 die dreijährige Anmeldefrist abgeschlossen. Insgesamt beteiligen sich 1'545 Aargauer Landwirtschaftsbetriebe (62 %) an einem der 13 LQ-Projekte. Auf mehr als 6'400 ha Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) werden zahlreiche LQ-Massnahmen umgesetzt. Besonders beliebt sind Massnahmen im Grasland und im Ackerland.
 
Biodiversität

 

Der Landwirtschaftliche Informationsdienst (LID) bietet neu eine Ökotafel zur Vernetzungsmassnahme "Getreide in weiter Reihe" an. Diese kann beim LID kostenlos bezogen werden.

Labiola Merkblatt: Getreide mit weiter Saat

 
Erinnerung

Weist eine Ihrer Wiesen einen hohen Bestand an Klappertopf auf (> 10 Pflanzen/m²) und möchten Sie diesen mit einem Frühschnitt reduzieren? Dann nehmen Sie umgehend, beziehungsweise bis spätestens Mitte April, Kontakt mit der für Ihre Gemeinde zuständigen Beratungsperson der Agrofutura auf. Die Situation wird vor Ort geprüft und eine Bewilligung für den Frühschnitt ausgestellt, der ca. Anfang bis Mitte Mai durchzuführen ist.
 
Erinnerung

Falls Sie auf einer Ihrer Vertragswiesen die Vernetzungsmassnahme "1. Schnitt gestaffelt (1 Objekt)" oder "Atzheu" vereinbart haben und diese aus zwingenden Gründen dieses Jahr nicht einhalten können, nehmen Sie im Voraus mit der für Ihre Gemeinde zuständigen Beratungsperson der Agrofutura AG Kontakt auf.
 
Erinnerung

Sie haben 2019 im Rahmen der Bewirtschaftungsvereinbarung Biodiversität (Gesamtbetriebsvertrag) Neuansaaten auf Wiesen und Weiden vorgenommen? Ab dem zweiten Standjahr können die Neuansaaten auf die Erfüllung der Anforderungen der Qualitätsstufe 2 (QII) geprüft werden. Die Beurteilung findet vorzugsweise im Mai oder Juni vor dem ersten Schnitt statt. Wenden Sie sich dazu an eines der von Landwirtschaft Aargau (LWAG) anerkannten Büros. Eine frühzeitige Anmeldung für den QII-Nachweis wird empfohlen. Das Vorgehen und die für die Beurteilung einheitlich festgelegten Kosten finden Sie auf der Homepage des Kantons Aargau unter Biodiversitätsbeiträge QII.
 
Termine

Auf unbestimmte Zeit verschoben
Biberstein
Beim Schnittzeitpunktversuch wird aufgezeigt, wie sich der Pflanzenbestand mehr oder weniger fördern lässt durch verschiedene Bewirtschaftungszeitpunkte. Die Besichtigung wird mit der Agrofutura zusammen durchgeführt, die den Versuch seit 2012 leitet.

 
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Redaktion Newsletter Labiola

Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Landschaft und Gewässer
Ramona Gaggini

Departement Finanzen und Ressourcen
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Niklaus Trottmann
 
 
labiola@ag.ch
www.ag.ch/labiola
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