Sie haben 2019 im Rahmen der Bewirtschaftungsvereinbarung Biodiversität (Gesamtbetriebsvertrag) Neuansaaten auf Wiesen und Weiden vorgenommen? Ab dem zweiten Standjahr können die Neuansaaten auf die Erfüllung der Anforderungen der Qualitätsstufe 2 (QII) geprüft werden. Die Beurteilung findet vorzugsweise im Mai oder Juni vor dem ersten Schnitt statt. Wenden Sie sich dazu an eines der von
Landwirtschaft Aargau (LWAG) anerkannten Büros. Eine frühzeitige Anmeldung für den QII-Nachweis wird empfohlen. Das Vorgehen und die für die Beurteilung einheitlich festgelegten Kosten finden Sie auf der Homepage des Kantons Aargau unter
Biodiversitätsbeiträge QII.