Newsletter Landwirtschaft Aargau – KW 51/2021
Newsletter Landwirtschaft Aargau – KW 51/2021
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Editorial

Matthias Müller, Abteilungsleiter LWAG 
Abteilungsleiter Landwirtschaft Aargau, Matthias Müller 

Landwirtschaft findet draussen statt. Die extremen Niederschlagsmengen gepaart mit unzähligen Hagelzügen setzten unserer Aargauer Landwirtschaft im vergangenen Sommer stark zu. So verwundert es nicht, dass die Erntemengen deutlich unterdurchschnittlich sind bei insgesamt schlechterer Qualität. Politisch blicken wir auf ein positives Jahr zurück: Trotz Sistierung der Agrarpolitik 22+ und dank den beiden abgelehnten Agrarinitiativen sind wir auf Kurs, die Schweizer Agrarpolitik konstruktiv weiterzuentwickeln.

 
Ressourcenschutz

Flüssige Hof- und Recyclingdünger müssen ab 2024 auf Flächen mit Hangneigungen bis 18 % durch geeignete Verfahren emissionsarm ausgebracht werden. Zur betroffenen Fläche zählt die düngbare Fläche ausser den bezeichneten Kulturen und Flächen gemäss Merkblatt Nr. 6 Flächenkatalog / Beitragsberechtigung der Flächen. Ausgenommen sind auch Einzel- und Teilflächen mit weniger als 25 Aren. Generell von der Pflicht befreit sind Betriebe mit weniger als 3 ha betroffener Fläche. Details zur Umsetzung dieser Bestimmungen werden 2022 durch Landwirtschaft Aargau ausgearbeitet. Weitere Ausnahmen sind im Einzelfall aufgrund Sicherheit, Erreichbarkeit und Platzverhältnisse möglich. In agriGIS wird eine Karte mit den betroffenen Flächen zur Verfügung stehen.
 
Ressourcenschutz

Abdeckung offener Güllebehälter
Die Pflicht zur Güllelagerabdeckung tritt ab 2022 mit einer Sanierungsfrist von maximal acht Jahren in Kraft. Wie das "Schleppschlauchobligatorium" ist die Pflicht zur Güllelagerabdeckung in der Luftreinhalteverordnung festgelegt. Je grösser die offene Gülleoberfläche ist, umso höher sind die Emissionen. Schweinegülle emittiert deutlich mehr Ammoniak als reine Rindergülle. Die definitiven Sanierungsfristen werden im Kanton Aargau im 2022 festgelegt und den betroffenen Betrieben mittels Entscheid eröffnet.
 
Ressourcenschutz

Meldung Hofdüngerlieferungen (HODUFLU)
Hofdüngerlieferungen im Jahr 2021 können noch bis am 31. Dezember 2021 erfasst und bestätigt werden. Ab dem 1. Januar 2022 ist keine Erfassung von Hofdüngerlieferungen für das Jahr 2021 mehr möglich. Landwirtschaft Aargau empfiehlt den abgebenden Landwirtinnen und Landwirten, alle Lieferungen umgehend zu melden. Es liegt in deren Verantwortung, dass die Lieferungen bis am 15. Januar 2022 bestätigt sind.
 
Direktzahlungen

Sie haben anfangs Dezember die Schlussabrechnung der Direktzahlungen 2021 erhalten. Bitte prüfen Sie die Unterlagen. Einwendungen können innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt schriftlich oder per Email bei Landwirtschaft Aargau eingereicht werden (ueli.frey@ag.ch).
 
Direktzahlungen

Die Ressourceneffizienzbeiträge (REB) für die Ausrüstung einer Pflanzenschutzspritze mit separater, automatischer Innenreinigung laufen Ende 2022 aus. Gesuche mit Rechnungskopie müssen bis Ende September 2022 beim Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg in Gränichen eingereicht werden. Ab 2023 ist ein System zur Spritzeninnenreinigung bei Spritzen mit mehr als 400 Litern Inhalt im ÖLN obligatorisch.
 
Tiergesundheit

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in Hüntwangen ZH ergreifen die zuständigen Veterinärdienste Schutzmassnahmen, um die weitere Ausbreitung zu verhindern. Primär betroffen sind im Aargau die Gemeinden Kaiserstuhl, Rümikon und Fisibach. Aber auch entlang Aare, Reuss, Limmat und Rhein sowie um den Hallwilersee und den Klingnauerstausee gelten Einschränkungen bezüglich Auslauf und Fütterung sämtlicher Hausgeflügel, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern. Auskünfte: Kantonaler Veterinärdienst, 062 835 29 70.
 
Baugesuche

Sie planen den Bau einer neuen Remise? Informieren Sie sich in unserem Merkblatt "Richtlinien Remisenflächen" über die Flächenpauschale, welche Ihnen ohne Bedarfsnachweis zusteht. Die Flächenpauschale ist von der landwirtschaftlichen Nutzfläche abhängig. Wenn die Flächenpauschale überschritten wird, ist der konkrete Bedarfsnachweis erforderlich. Dem Merkblatt "Richtlinie Remisenflächen" entnehmen Sie, welche Unterlagen für den konkreten Bedarfsnachweis einzureichen sind. Hinweis: Es ist in jedem Fall sinnvoll einen Übersichtplan (inkl. Flächenangabe) über die bereits bestehenden Remisenflächen einzureichen.
 
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg

Die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» kommt im Herbst 2022 zur Abstimmung. Am Agrarpolitik-Abend wird über die möglichen Auswirkungen der Initiative diskutiert. Wer am Podium mitdiskutiert und alle weiteren Informationen finden Sie im Flyer.
 

Winterlandschaft
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen. (Aristoteles)

Landwirtschaft Aargau wünscht Ihnen für das neue Jahr Gottes Segen, Mut und Freude, die Segel richtig zu setzen und viel Erfolg im Stall und auf dem Feld.
 
Termine

31. Dezember 2021
HODUFLU
Lieferungen von Hof- und Recyclingdünger sind in HODUFLU zu erfassen.

31. Dezember 2021
Steht auf Ihrem Betrieb im Jahr 2022 ein Bewirtschafterwechsel an (Betriebsübergabe an Sohn, Tochter, Ehefrau, Auflösung oder Gründung Personengesellschaft)? Teilen Sie uns dies bis am 31. Dezember 2021 mit dem Formular Bewirtschafterwechsel mit.

 
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