|
Newsletter Landwirtschaft – KW 39/2023 | | | | | | |
|
Departement Finanzen und Ressourcen Landwirtschaft Aargau | | | |
Newsletter Landwirtschaft September 2023 | | | | | |
|
In unserem September-Newsletter schauen wir zurück auf die sehr erfolgreiche Aargauische Landwirtschaftliche Ausstellung (ALA23), informieren Sie zu den Themen Labiola, Direktzahlungen und Entwicklungsprozess ländlicher Raum. Zudem erhalten Sie wichtige Terminhinweise. | | | |
Info vom Landwirtschaftsdirektor | | | | |
|
Landstatthalter und Landwirtschaftsdirektor Dr. Markus Dieth | | | | | | |
|
Weit über 50’000 Personen besuchten die ALA23, die grosse Ausstellung der Aargauer Landwirtschaft Anfang des Monats in Lenzburg. Unter den Besucherinnen und Besuchern waren auch rund 2000 Schulkinder. Auf meinen Rundgängen durch die ALA23 durfte ich viel Wissenswertes über unsere Landwirtschaft erfahren. Speziell hervorheben möchte ich die vielen innovativen Projekte und Lösungen, die in unserem Kanton zu einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen. Besonders gefreut hat mich, dass das spezielle Angebot für Schulklassen so rege genutzt wurde. Als Landwirtschaftsdirektor bin ich stolz, dass wir im Aargau eine solch gelungene Ausstellung haben durften. Herzlichen Dank an den Bauernverband Aargau für diese wunderschöne Ausstellung und an Landwirtschaft Aargau mit dem Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg sowie allen Helferinnen und Helfer für die grosse Arbeit. | | | | | |
|
|
|
|
Labiola: Magerwiese zweimal gemäht? | | | | |
Bewirtschaften Sie eine Labiola-Magerwiese mit zwei Schnitten? Damit die besondere Artenvielfalt erhalten bleibt, müssen zu hoch einwinternde Pflanzenbestände vermieden werden. Bitte nehmen Sie den zweiten Schnitt noch vor, falls Sie bislang nicht dazu gekommen sind. | | | | | |
|
|
|
|
3,5 %-Anforderung mit Labiola umsetzen | | | | |
Wenn Sie Labiola-Wiesen auf Ackerfläche auflösen und durch Acker-Biodiversitätsförderflächen (Acker-BFF) ersetzen möchten, wenden Sie sich jetzt an das Büro Agrofutura AG. Bestehende Acker-BFF sowie Neuansaaten sind anrechenbar für die 3,5 %-Anforderung im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN). Falls Sie neue Acker-BFF in Ihre Labiola-Vereinbarung aufnehmen möchten, melden Sie dies bis zum 31. Oktober 2023 an Thomas Irniger der Agrofutura AG (056 500 10 71, irniger@agrofutura.ch). | | | |
| | |
|
|
|
|
|
Überprüfung Betriebsdaten 2023 | | | | |
Überprüfen Sie im agriPortal nochmals alle beitragsrelevanten Betriebsdaten 2023 (Kulturen, Tiere, Programme etc.). Unter "Meine Dokumente" stehen die entsprechenden Dokumente (Betriebsdaten, Flächenverzeichnis, Produktionssystembeiträge etc.) zur Verfügung. Datenkorrekturen sind per Mail oder Telefon wie vorangekündigt bis spätestens am 30. September 2023 an Landwirtschaft Aargau zu melden. | | | | | |
|
|
|
Bewirtschafterwechsel, Betriebsaufgaben 2024 | | | | |
Bewirtschafterwechsel (Hofübergabe, Gründung oder Auflösung von Betriebs-, Personen- oder Generationengemeinschaften, etc.) oder Betriebsaufgaben 2024 sind mit dem Formular Bewirtschafterwechsel beziehungsweise dem Formular Betriebsaufgabe schriftlich und bis Ende Jahr an Landwirtschaft Aargau zu melden. | | | | | |
|
|
|
|
|
|
|
Ausnahmegesuche Schleppschlauch-Pflicht | | | | |
Bis Ende September 2023 beurteilte Landwirtschaft Aargau rund 300 Ausnahmegesuche betreffend die Schleppschlauch-Pflicht für Einzelparzellen gemäss definierten Kriterien. Diese Beurteilungen wurden den Betrieben daraufhin schriftlich mitgeteilt. Weitere Ausnahmegesuche können auch zukünftig jederzeit eingereicht werden. Basierend auf dem Zeitstand von Ende September und den Strukturdaten 2023 berechnet Landwirtschaft Aargau im Oktober die Pflichtfläche der Betriebe. Diese Flächenangaben dienen als Planungsgrösse für die Nährstoffbilanzen 2024 und werden den Betrieben bis Anfang November 2023 schriftlich mitgeteilt. | | | | |
| | |
|
|
|
|
Einreichung NPr-Berechnungen | | | | |
Das Abschlussdatum der NPr-Berechnungen "Lineare Korrektur" und "Import/Export-Bilanz" muss zwischen dem 1. April und dem 31. August 2023 liegen. Die NPr-Berechnung sowie die dazugehörigen Unterlagen sind einzelbetrieblich und vorzugsweise per E-Mail an npr@ag.ch einzureichen. Detaillierte Angaben hierzu finden Sie im Merkblatt. Die Einreichefrist ist wie vorangekündigt der 30. September des Beitragsjahres. | | | |
| | |
|
|
Entwicklungsprozess ländlicher Raum (ELR) | | | | |
|
Unterschiedliche Vorhaben, Entwicklungen und Herausforderungen können der Auslöser für einen ELR sein (Illustration Nadja Stadelmann). | | | | |
ELR steht für Entwicklungsprozess ländlicher Raum | | | | |
Der ELR ist aus der ehemaligen Landwirtschaftlichen Planung (LP) entstanden. Er integriert bei raumrelevanten Vorhaben die vielfältigen und zum Teil gegensätzlichen Interessen in den Prozess. Mit allen Beteiligten soll gemeinsam die Entwicklungsstrategie des ländlichen Raums mit Zielen und entsprechenden Massnahmen erarbeitet werden. Das Siedlungs- und Landwirtschaftsgebiet werden damit aufeinander abgestimmt. Eine entsprechende Wegleitung wurde durch das Bundesamt für Landwirtschaft BLW erarbeitet. | | | | |
| | |
|
|
|
|
bis 30. September 2023 (wie vorangekündigt) | | | | | |
Direktzahlung 2023
|
Letze Korrekturmeldungen der Betriebsdaten 2023 an Landwirtschaft Aargau. | | | | | | | |
|
bis 30. September 2023 (wie vorangekündigt) | | | | | |
Einreichung NPr-Berechnungen
|
Einreichung der NPr-Berechnungen 2023 mit Abschlussdatum spätestens per 31. August 2023. | | | | | | | |
|
|
|
|
Department Finanzen und Ressourcen Landwirtschaft Aargau | | | |
|
|
|
| | |