In unserem Februar-Newsletter thematisieren wir diverse Themen rund um die Betriebsstrukturdatenerhebung, den Obst- und Weinbau, die Anmeldung von in-situ-Erhaltungsflächen sowie Terrainveränderungen. Zudem erhalten Sie wichtige Terminhinweise. ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
Newsletter Landwirtschaft – KW 08/2024
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KANTON AARGAU
Departement Finanzen und Ressourcen 
Landwirtschaft Aargau
Newsletter Landwirtschaft Februar 2024
In unserem Februar-Newsletter thematisieren wir diverse Themen rund um die Betriebsstrukturdatenerhebung, den Obst- und Weinbau, die Anmeldung von in-situ-Erhaltungsflächen sowie Terrainveränderungen. Zudem erhalten Sie wichtige Terminhinweise.
Info vom Landwirtschaftsdirektor
Landammann und Landwirtschaftsdirektor Dr. Markus Dieth
Harte Arbeit im Obstgarten und Rebberg
Der Spätwinter ist der beste Zeitpunkt, um Obstbäume und Reben zu schneiden. Für die Aargauer Obstproduzentinnen und Winzer bedeutet dies, schon jetzt die nächste Ernte vor Augen zu haben. Aktuell kommt erschwerend hinzu, dass Winter nicht mehr gleich Winter ist und die klimatischen Entwicklungen vertraute Abläufe auf die Probe stellen. Obstbäume schneiden ist eine Wissenschaft für sich. Mit dem Know-how unserer Aargauer Produzenten wissen wir die Versorgung des Aargaus und der Schweiz mit gesunden und frischen Lebensmitteln in guten Händen. Besten Dank für diesen wichtigen und verantwortungsvollen Einsatz für die Versorgungssicherheit des ganzen Landes.
Direktzahlungen
Infoveranstaltung Datenerhebung/Direktzahlungen
Am 21. Februar 2024 um 19:30 Uhr findet eine Online-Infoveranstaltung zu den Neuerungen bezüglich Direktzahlungen, ÖLN und Datenerhebung statt.
Teilnahme-Link
Biodiversitätsförderfläche in Tägerig
BFF stirnseitig an Ackerflächen
Biodiversitätsförderflächen (BFF) stirnseitig angrenzend an Ackerflächen dürfen nicht als Wendestreifen genutzt werden. Stirnseitige BFF sind möglich, wenn im Acker gewendet wird. Wird nicht im Acker gewendet, können die ersten Meter als Dauerwiese oder Acker deklariert werden. Bitte nehmen Sie allfällige Anpassungen während der Betriebsstrukturdatenerhebung vom 22. Februar bis 15. März 2024 vor.
Italienische Raigraswiese oberhalb von Muhen
Anmeldung von in-situ-Erhaltungsflächen
Die genetische Vielfalt von Futterpflanzen soll mit intensiv bis wenig intensiv genutzten Naturwiesen (keine Biodiversitätsförderfläche) erhalten werden. Gefragt sind ausgewogene Pflanzenbestände, die nicht mit fremdem Saatgut an-/übersät wurden. Zur Erhaltung führen Sie Ihre bisher bewährte Bewirtschaftungspraxis weiter (=in-situ). Melden Sie potenzielle Flächen im Hochrheingebiet bis zum 15. März 2024 an.
Anmeldeformular
Hochstamm-Feldobstbaum in Seon
Hochstamm-Feldobstbäume in Waldnähe
Hochstamm-Feldobstbäume, bei welchen die Distanz zum Wald weniger als 10 m beträgt, sind nicht mehr beitragsberechtigt gemäss Anhang 4 Ziffer 12.1.5 Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) vom 23. Oktober 2013 (SR 910.13). Diese Bäume dürfen ab 2024 nicht mehr deklariert werden. Gemessen wird von der Stammmitte bis zur Bestockung. Wir bitten Sie, dies bei der Betriebsstrukturdatenerhebung zu berücksichtigen. Sind die Bäume Bestandteil einer Labiola-Vereinbarung Biodiversität oder eines Qll-Attests, wird die Anpassung bei der nächsten Überarbeitung vorgenommen.
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Rebanlage im unteren Aaretal
Förderung robuste Sorten
Möchten Sie Ihre Obst- und/oder Rebanlage mit robusten Sorten gemäss der veröffentlichten Sortenlisten remontieren? Dann wenden Sie sich für eine fachliche Beratung an die Fachstellen Obst- oder Weinbau des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg. Für weitere Informationen bezüglich der Förderung, dürfen Sie sich an die Aargauische Landwirtschaftliche Kreditkasse wenden.
robuste Apfelsorten
robuste Rebsorten
Raumplanung
Bei Terrainveränderungen steht Landwirtschaft Aargau beratend zu Seite.
Wohin mit dem Aushub?
Planen Sie gerade ein Bauvorhaben und fragen sich, wohin mit dem anfallenden Aushubmaterial? Wenn Sie das Aushubmaterial und den Bodenaushub, das heisst Humus, Unterboden und Muttergestein für eine Terrainanpassungen verwenden wollen, dann muss diese im Rahmen der Baugesuchsverfahren ausgewiesen und bewilligt werden. Überschüssiges Muttergestein ist in eine ordentliche Deponie abzuführen.
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Termine
21. Februar 2024 19:30 Uhr
Infoveranstaltung Datenerhebung/Direktzahlungen 2024 
Online-Infoveranstaltung zu den Neuerungen bezüglich Direktzahlungen, ÖLN und Datenerhebung.
Teilnahme-Link
22. Februar bis 15. März 2024
Betriebsstrukturdatenerhebung und Direktzahlungsgesuche 2024 
Erfassung Betriebsstrukturdaten (Tiere, Flächen und Weiteres) im agate/agriPortal.
Agate.ch
18. März bis 8. April 2024
Betriebsstrukturdatenerhebung 2024 (Hobbybetriebe & Bienenhaltungen) 
Erfassung Betriebsstrukturdaten (Tiere und Flächen) im agate/agriPortal für "Hobbybetriebe" & "Bienenhaltungen".
Agate.ch
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062 835 28 00, landwirtschaft.aargau@ag.ch 
 
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