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Newsletter Landwirtschaft – KW 11/2024 | | | | | | |
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Departement Finanzen und Ressourcen Landwirtschaft Aargau | | | |
Newsletter Landwirtschaft März 2024 | | | | | |
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In unserem März-Newsletter thematisieren wir die Weiterentwicklung der Agrarpolitik, die Bekämpfung von Problempflanzen, die Einschränkungen im Maisanbau und die neuen Möglichkeiten in der Gewerbebeurteilung. Zudem erhalten Sie wichtige Terminhinweise. | | | |
Info vom Landwirtschaftsdirektor | | | | |
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Landammann und Landwirtschaftsdirektor Dr. Markus Dieth auf dem Feld. | | | | | | |
Gute Rahmenbedingungen schaffen | | | | |
Als Landwirtschaftsdirektor ist es mir ein wichtiges Anliegen, die Land- und Ernährungswirtschaft im Aargau und in der Schweiz weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung der Agrarpolitik ist auf Bundesebene in die drei Etappen "Umsetzung der Parlamentarischen Initiative: Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", "Agrarpolitik ab 2022 (AP 22+)" und "Agrarpolitik ab 2030 (AP 30+)" gegliedert. Aktuell ist das Landwirtschaftliche Verordnungspaket 2024 in Vernehmlassung. Oberste Priorität in unserer Stellungnahme hat die Umsetzung echter administrativer Vereinfachungen. In meiner Funktion als Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen treffe ich mich zudem regelmässig mit Mitgliedern des Bundesrats und habe so die Möglichkeit, unsere wichtigen agrarpolitische Anliegen auch auf oberster Ebene zu platzieren. Momentan ist meine Absicht, die erwähnten Etappen in der Agrarpolitik besser aufeinander abzustimmen, damit die Aargauer Land- und Ernährungswirtschaft ihren Kernauftrag der Produktion von Lebensmitteln langfristig umsetzen kann. | | | | | |
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Problempflanzen auf der Landwirtschaftlichen Nutzfläche müssen bekämpft werden. | | | | | | |
Problempflanzen bekämpfen | | | | |
Laut Direktzahlungsverordnung sind Problempflanzen wie Blacken, Ackerkratzdisteln, Jakobskreuzkraut oder invasive Neophyten zu bekämpfen. Insbesondere ist deren Ausbreitung zu verhindern. Ein hoher Besatz an Problempflanzen führt bei allen landwirtschaftlichen Flächen zum Ausschluss von der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) und damit von der Beitragsberechtigung. Agridea hat einen Leitfaden erarbeitet und dabei Schwellenwerte und Sanierungsfristen für Problempflanzen auf der LN festgelegt. | | | | | |
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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg | | | | |
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Maiswurzelbohrer in einer Klebefalle. | | | | |
Einschränkung Maisanbau durch Maiswurzelbohrer | | | | |
Aufgrund der flächendeckenden Maiswurzelbohrer-Fänge im 2023 mussten im letzten Jahr kantonsweite Fruchtfolgeeinschränkungen analog der Nachbarskantone Zürich und Solothurn verfügt werden. Zur Erinnerung: Im 2024 gilt auf dem ganzen Gebiet des Kantons Aargau ein Anbauverbot für Mais auf Parzellen, auf denen im Vorjahr bereits Mais angebaut wurde. Das Verbot gilt auch für Mais als Zweitkultur, unabhängig ob Grünmais oder Maisanbau in Mischungen. | | | | |
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Das Potenzial der Verarbeitung und Vermarktung von Raps auf dem Betrieb wird bei der SAK-Berechnung berücksichtigt. | | | | | | |
Neue Möglichkeiten der Gewerbebeurteilung | | | | |
Bei der Gewerbebeurteilung werden für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten / Verarbeitung und Vermarktung die Standardarbeitskraft-Werte (SAK) berechnet. Dies geschieht aufgrund des ausgewiesenen Umsatzes (0,05 SAK pro Fr. 10'000.−). Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Berechnung nach objektiven Kriterien anhand des Potenzials und nicht ausschliesslich nach den ausgewiesenen Zahlen in der Buchhaltung erfolgt. Für Betriebe, die den Gewerbestatus erreichen wollen, eröffnet diese Praxisänderung zusätzliche Möglichkeiten. | | | | | |
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18. März bis 8. April 2024 | | | | | |
Betriebsstrukturdatenerhebung 2024 (Hobbybetriebe & Bienenhaltungen)
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Erfassung Betriebsstrukturdaten (Tiere und Flächen) im agate/agriPortal für "Hobbybetriebe" & "Bienenhaltungen". | | | | | | | |
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Department Finanzen und Ressourcen Landwirtschaft Aargau | | | |
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