Newsletter Abteilung Raumentwicklung – Nr. 11 – September 2021
Newsletter Abteilung Raumentwicklung – Nr. 11 – September 2021
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Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Raumentwicklung
Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Wir freuen uns, Ihnen unseren Newsletter zu präsentieren. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und freuen uns über Rückmeldungen und Anregungen.
Abteilung Raumentwicklung
 
Inhaltsverzeichnis

 
Nutzungsplanungsreform BVU

Grafische Darstellung der Zielsetzungen und Massnahmenpakete der Nutzungsplanungsreform BVU
Zielsetzung und Massnahmenpakete der Nutzungsplanungsreform BVU. Die Änderung der Bauverordnung (BauV) setzt mehrere Module des Massnahmenpakets B um.
Änderung der Bauverordnung (BauV): Die kommunale BNO wird schlanker und anwendungsfreundlicher
Der Regierungsrat hat am 25. August 2021 eine Änderung der Bauver­ordnung (BauV) beschlossen. Die Änderung tritt am 1. November 2021 in Kraft. Die aktualisierte Version wird dann hier aufgeschaltet: Aargauische Gesetzessammlung > SAR 713.121. Die Änderung betrifft sowohl rechts­kräftige wie auch laufende Planungen der Gemeinden.
Zur Entschlackung und Harmonisierung der kommunalen Bau- und Nutzungsordnungen (BNO) sind als Teilergebnis der Nutzungs­planungs­reform BVU diverse Bestimmungen in die BauV überführt und Baubegriffe einheitlich definiert worden. Die bisherige Muster-BNO wird deshalb vom Netz genommen. Eine entschlackte Version ohne Bestimmungen, die durch die Revision der BauV oder aus anderen Gründen hinfällig geworden sind, bleibt auf Anfrage bei der ARE weiterhin erhältlich.
Bei Fragen zu den Auswirkungen für die Gemeinden steht das Team Raum­planungs­recht der ARE gerne zur Verfügung. Auf unserer Webseite sind detaillierte Erläuterungen, eine synoptische Darstellung und weitere Unterlagen zu den Änderungen verfügbar.

Digitalisierungsprojekt geht in die Realisierungsphase
Kopfbild Newsletter ePlanung
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Mit dem Digitalisierungsprojekt ePlanung wird das Vorprüfungs- und Genehmigungs­verfahren zwischen Gemeinden und Kanton vollständig digitalisiert. Nach Abschluss der ersten Konzept­phase und der Evaluation der Realisierungs­partner wurde zwischenzeitlich die zweite Phase der Konzeption angestossen. Ab November 2021 ist die eigentliche Realisierungs­phase vorgesehen, in welcher die digitale Lösung Stück für Stück entwickelt, getestet und implementiert wird.
Der Erfolg des Projekts hängt ganz besonders von den Gemeinden ab. Insbesondere in den verschiedenen Sequenzen des Testens können die involvierten Gemeinde­vertretenden wichtige Feedbacks für die Weiter­entwicklung einbringen. Halten Sie sich in Sachen ePlanung auf dem Laufenden und abonnieren Sie dazu den Projekt-Newsletter.

 
Klimawandel und Siedlungsentwicklung

Fot des Kartensets zur hitzeangepassten Siedlungsentwicklung.
Das komplette, sechsteilige Kartenset kann bei der Abteilung Raumentwicklung bezogen werden.
Kühle Brise statt Hitzeinsel – frische Ideen für eine klimakluge Gemeindeentwicklung
Was haben Bäume mit Klimaanlagen zu tun? Wie gelingt es, angenehme Temperaturen im Wohnumfeld zu schaffen? Und wieso lohnt es sich, Regenwasser zu speichern? Die Antworten dazu und viele weitere Informationen liefert der Leitfaden Hitzeangepasste Siedlungsentwicklung.
Die wichtigsten Ansätze aus der umfassenden Arbeitshilfe für Gemeinden und Planende sind jetzt in einem sechsteiligen Kartenset zusammen­gefasst. Originelle Illustrationen und eingängige Erläuterungen liefern so frische Ideen für eine klimaangepasste Gemeindeentwicklung.
Das Kartenset können Sie kostenlos bei der Abteilung Raumentwicklung per E-Mail bestellen.

 
Innentwicklung: Planungswegweiser

Siedlungsgebietsbewirtschaftung als Verbundsache. 
Siedlungsgebietsreserven: Übersicht zu Regionalen und Kantonalen Töpfen aktualisiert

Besteht in einer Gemeinde Bedarf an zusätzlichen Nutzflächen, ist zunächst zu prüfen, ob der Flächenbedarf innerhalb bestehender Bauzonen im kommunalen Nutzungsplan abgedeckt werden kann. Ist nachweislich keine tragbare Lösung innerhalb dieser Zonen möglich und liegt zudem ein überwiegendes Interesse vor, können zwei neue Instrumente aus dem kantonalen Richtplan in Erwägung gezogen werden: Regionale und kantonale Siedlungsgebietsreserven, die in der Richtplan-Gesamtkarte nicht verortet sind und unter bestimmten Bedingungen von den Gemeinden genutzt werden können. Diese Reserven werden als Regionale und Kantonale Töpfe bezeichnet.

Die Übersichten zum Bestand und zur Veränderung des Siedlungsgebiets in den Regionalen und Kantonalen Töpfen werden zweimal jährlich aktualisiert und publiziert. Die aktuellen Übersichten sind im Werkzeug­kasten 7c des Planungswegweisers verfügbar.

 
Pilotprojekt des Bundesamts für Umwelt (BAFU)

Darstellung aus dem Landschaftskonzept Schweiz.
Auszug aus dem Landschaftskonzept Schweiz (LKS). Um die Berücksichtigung des LKS zu fördern, bietet das BAFU kostenlose Landschaftsberatungen für Gemeinden an (Quelle: BAFU).
Impuls-Landschaftsberatung: Angebot für Gemeinden
Anfangs September 2021 lancierte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Pilotphase für "Impuls-Landschaftsberatungen". Damit möchte es die Berücksichtigung des Landschaftskonzepts Schweiz (LKS) auf Gemeinde­stufe fördern. Die Beratungen richten sich vor allem an kleine und mittlere Gemeinden und sind während der Pilotphase bis Ende 2023 kostenlos.
Die Gemeinden können auf einen Pool von 15 Beraterinnen und Berater zurückgreifen, die das BAFU gemeinsam mit kantonalen Landschafts- und Raumplanungsfachstellen, dem Städte- und Gemeindeverband sowie Berufsverbänden ausgewählt hat.
Auf der Webseite des BAFU sind weitere Informationen zu diesem Angebot abrufbar. Dort finden Sie auch ein Merkblatt mit einer Beschreibung der Pilotphase und den Kontaktdaten der Berater und Beraterinnen, die Sie bei Interesse direkt kontaktieren können.

 
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062 835 32 90
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