Newsletter Abteilung Raumentwicklung – Nr. 14 – Februar 2023
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Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Raumentwicklung
Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Mit unserem Newsletter informieren wir Sie über wichtige Änderungen und aktuelle Themen rund um die Raumentwicklung im Kanton Aargau.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und nehmen Rückmeldungen oder Anregungen gerne entgegen.
Abteilung Raumentwicklung
 
Inhaltsverzeichnis

 
Neues Richtplankapitel: H7 Klima

Die Illustration zeigt eine Weltkugel, die von diversen Personen hochgehalten wird.
Shutterstock
Strategien zum Umgang mit dem Klimawandel im Richtplan festgelegt
Der Klimawandel gehört zu den grossen Herausforderungen mit direkten räumlichen Auswirkungen. Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Trockenheit und Starkniederschlag nehmen zu, mit einschneidenden Folgen für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Als Querschnittthema erfordert der Klimawandel eine vernetzte Herangehensweise und themenübergreifende Koordination. Synergien gilt es wo immer möglich zu nutzen.
Aufbauend auf der kantonalen Klimastrategie bildet das neue Richtplankapitel Klima den strategischen Referenzrahmen und bezeichnet die übergeordneten Strategien zum Umgang mit dem Klimawandel im Richtplan. Damit wird eine Basis geschaffen, um die räumlichen Auswirkungen des Klimawandels frühzeitig zu erkennen und aus einer Gesamtsicht heraus geeignete Massnahmen räumlich zu koordinieren. Das neue Strategiekapitel ist auch die Grundlage für künftige Anpassungen der einzelnen Sachkapitel des Richtplans bezüglich Klimawandel und für die Nutzungsplanungen der Gemeinden.
In der planerischen Umsetzung ergeben sich bei der Klimathematik zahlreiche Synergien, insbesondere mit den Themen Siedlungsqualität, Mobilität und Energie. Als Arbeitshilfe stehen den Gemeinden und Planenden verschiedene Grundlagen zur Verfügung:

 
Verlässliche Grundlage für die Planungsarbeit

Schematische Darstellung des Gewässerraums bei Flüssen: Die Breite des Uferstreifens beträgt mindestens 15 Meter.
Bei den Flüssen Rhein, Aare, Reuss und Limmat umfasst der Gewässerraum die Wasserfläche und einen beidseitig mindestens 15 Meter breiten Uferstreifen.
Umsetzung der Gewässerräume in der Nutzungsplanung: Arbeitshilfe aktualisiert
Die Abteilungen Landschaft und Gewässer (ALG) und Raumentwicklung (ARE) haben die im Januar 2017 erstmals veröffentlichte Arbeitshilfe zur Umsetzung der Gewässerräume in der Nutzungsplanung gemeinsam aktualisiert. Dies erfolgte aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung, gestützt auf die Erfahrungen aus der Praxis und neue Kenntnisse über verfügbare Grundlagendaten. Damit besteht wieder eine verlässliche und wegleitende Grundlage für die Planungsarbeit der Gemeinden und Planungsbüros.
Die Arbeitshilfe wurde an der Planer-Information vom 8. Februar 2022 in den wesentlichen Zügen vorgestellt und erläutert. Der Fachverband Schweizer Raumplaner (FSU) Nordwestschweiz hat einen Runden Tisch organisiert, um einen Vorabzug der Arbeitshilfe zu besprechen. Sie kann nicht jede Einzelfrage bei der Umsetzung beantworten. ALG und ARE tauschen sich deshalb mit dem FSU Nordwestschweiz zu diesem Thema aus. Überdies berät die ALG Gemeinden und Planende und steht für Besprechungen zur Verfügung.
Im auf der Kantonswebseite publizierten Kantonalen Datenmodell Nutzungsplanung (ZIP, 2.5 MB) wurden die Technischen Richtlinien zur Aufbereitung und zum Austausch von Geodaten fortgeschrieben. Betroffen ist das Kapitel 5.2: Gewässer und Gewässerraumbestimmungen.

 
Studienauftrag: Zentrumsgestaltung Lengnau

Auszug aus dem Konzeptplan zur Zentrumsgestaltung Lengnau
So könnte der Dorfplatz in Lengnau in Zukunft aussehen: Ausschnitt aus dem Konzeptplan von Meta Landschaftsarchitektur.
Dorfplatz Lengnau: Die lebendige Mitte für Bevölkerung und Gewerbe erhalten und aufwerten
Ein lebendiges Dorfzentrum ist ein wichtiger Standortfaktor. Damit der Dorfplatz in Lengnau auch in Zukunft die lebendige Mitte des Dorfes bildet, will die Gemeinde den Platz und die angrenzenden kommunalen Strassen aufwerten. Dazu führte sie ein qualitätsförderndes Verfahren durch: einen Studienauftrag auf Einladung.
Die Resultate des Studienauftrags sind in einem Faktenblatt zusammengefasst. Gestützt auf das Dekret über die Beiträge an die Raumplanung hat die Abteilung Raumentwicklung die Planungsarbeiten finanziell unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite:

 
Angepasste Bestimmungen zu Nebenräumen

Änderung der Bauverordnung – die Übersicht
Der Regierungsrat hat am 11. Januar 2023 eine Änderung der Bauverordnung beschlossen. Der wesentliche Inhalt ist:
  • § 36a Abs. 2 (Nebenräume): Das kantonale Recht gibt nicht mehr vor, auf welcher Geschossebene Nebenräume von Mehrfamilienhäusern zu erstellen sind. Ferner ist die nötige Grösse der Nebenraumfläche herabgesetzt worden, dies in Angleichung zur Regelung anderer Kantone.
  • Weitere Anpassungen betreffen die §§ 35 (Nutzungsbonus für Minergiebauten), 38 (hindernisfreies Bauen), 49a (Meldepflicht von Solaranlagen) sowie 61 (Beiladung zum Verfahren): Es handelt sich hier um Korrekturen und Nachführungen ohne inhaltliche Auswirkungen.
Die zukünftige Version der Bauverordnung und die Erläuterungen zur Änderung sind bereits in der systematischen Gesetzessammlung zugänglich. Am 27. Februar 2023 treten die Änderungen in Kraft.

 
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