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Newsletter Abteilung Raumentwicklung – Nr. 16 – November 2023 | | | | | | |
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Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung
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Aktuelle Infos zur Raumentwicklung | | | | | |
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser Mit unserem Newsletter informieren wir Sie über wichtige Änderungen, neue Arbeitshilfen, spannende Projekte und weitere aktuelle Themen rund um die Raumentwicklung im Kanton Aargau. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und nehmen Rückmeldungen oder Anregungen gerne entgegen. Für die Abteilung Raumentwicklung | | | |
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Adrian Streit Projektleiter Richtplanung / GIS | | | |
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Erster Teil des aktualisierten Richtplans in Kraft | | | |
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Der Richtplan von 2011 wird auf den neuesten Stand gebracht. | | | | | | |
Die kantonalen Richtpläne müssen alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls angepasst werden. Der Kanton Aargau führt seine Gesamtüberprüfung in drei Arbeitspaketen durch. Das erste Paket hat die Ziellinie erreicht: Am 27. Juni 2023 hat der Grosse Rat die Änderungen beschlossen, Anfang September sind sie in Kraft getreten. Schwerpunkte des ersten Pakets waren die Sachbereiche Mobilität und Energie sowie die Umsetzung von Bundesvorgaben zu Weilern und zur Arbeitszonenbewirtschaftung. Mit dem aktuell laufenden zweiten Aktualisierungspaket werden alle weiteren Sachkapitel des Aargauer Richtplans auf den neuesten Stand gebracht. Eine danach folgende Überprüfung der Strategien und des Raumkonzepts als drittes Paket wird als Grundlage für die künftige Richtplanung dienen. Mit dem Beschluss des Grossen Rats sind die Richtplaninhalte des ersten Pakets für die Behörden im Kanton Aargau verbindlich geworden und damit anzuwenden. Für den Bund und die Nachbarkantone wird der Richtplan mit der Genehmigung durch den Bund verbindlich. Die neue Version ist online verfügbar. | | | |
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Kantonale Planungsgrundlagen sind online | | | | |
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Jederzeit verfügbar, auch unterwegs: die kantonalen Planungsgrundlagen in der Online-Arbeitshilfe. | | | | | | |
Übersichtliches Webportal entlastet umfangreichen Grundlagenbrief | | | | |
Beim Start in die Revision der Ortsplanung kann die Gemeinde die kantonalen Planungsgrundlagen anfordern. Bis anhin stellte die Abteilung Raumentwicklung den sogenannten Grundlagenbrief zusammen – ein umfangreiches Dokument, das aus einem gemeindespezifischen und einem allgemeingültigen Teil bestand. Die neue Arbeitshilfe entlastet den häufig überladenen Grundlagenbrief. Sein gemeindespezifischer Teil bleibt bestehen, doch die kantonsweit gültigen Planungsgrundlagen werden neu in einer Online-Arbeitshilfe publiziert. Im übersichtlichen Webportal sind aktuell 22 thematische Module aufgeschaltet. Für jedes Planungsthema zeigt ein Modul den Handlungsbedarf und die Handlungsmöglichkeiten für die Gemeinden beim Start der Ortsplanungsrevision. Alle Module sind gleich aufgebaut:
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| – | Die Ausgangslage zu Beginn fasst zusammen, warum ein Thema relevant ist und welche gesetzlichen und strategischen Vorgaben gelten. |
| – | Der Handlungsspielraum im zweiten Teil skizziert, was die Gemeinde umsetzen muss und welche Regelungsmöglichkeiten zusätzlich vorhanden sind. |
| – | Die Planungsinstrumente zeigen schliesslich, wie die Massnahmen umgesetzt werden können. Dazu dienen auch konkrete Umsetzungsbeispiele für die BNO. | |
Die kantonalen Fachstellen aktualisieren die Module und erweitern die Arbeitshilfe laufend. Sie ist hier verfügbar: | | | |
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Arbeitshilfe zur Weilerplanung fertiggestellt | | | | |
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Der Weiler Husen in der Gemeinde Lengnau aus der Vogelperspektive. | | | | | | |
Neue Planungsgrundlage für Weiler in der allgemeinen Nutzungsplanung | | | | |
Seit dem Beschluss des Grossen Rats vom 27. Juni 2023 verfügt der Kanton Aargau über bundesrechtskonforme Vorgaben für Weilerplanungen – im Richtplankapitel S 1.6. Damit ergibt sich auf Stufe Nutzungsplanung nun Handlungsbedarf für alle Gemeinden mit Weilern: Weilerabgrenzungen sind anzupassen und die Bestimmungen in der BNO müssen überarbeitet werden. Unter Umständen müssen Weilerzonen neu festgelegt oder aufgehoben werden. Die zuständige Kreisplanerin oder der zuständige Kreisplaner steht Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung. Zur fachlichen und finanziellen Unterstützung hat die Abteilung Raumentwicklung eine Arbeitshilfe zur Weilerplanung und ein Mustergesuch für Weilerkonzepte erstellt.
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| – | Die Arbeitshilfe zeigt anschaulich, wie das erforderliche Gleichgewicht zwischen Erhalt und Umnutzung situativ gefunden und begründet werden kann. |
| – | Das Mustergesuch ermöglicht den Gemeinden, unbürokratisch finanzielle Beiträge beim Kanton zu beantragen. Bedingung ist, dass der betreffende Weiler im Richtplankapitel S 1.6 festgesetzt ist und dass ein Weilerkonzept sinngemäss dem Vorgehensvorschlag in der Arbeitshilfe erstellt wird. | | | | |
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Datenmodell Nutzungsplanung aktualisiert | | | | |
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Das Datenmodell Nutzungsplanung vereinfacht den Austausch von Geodaten. | | | | | | |
Änderungen bei Weilern und Gewässerräumen | | | | |
Die neue Arbeitshilfe zur Weilerplanung bedingte einige Anpassungen im Datenmodell der Nutzungsplanung. Zudem gibt es weitere kleinere Änderungen:
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| – | Übergangsrechtliche Bereiche betreffend Gewässerraum sind nun in der Zonensystematik aufgeführt (semantische Anpassung). |
| – | Ferner können Gewässerräume, die in einem Gewässerbauprojekt neu festgelegt werden, nun mit der entsprechenden Revisionsart übergeben werden. | |
Die technischen Richtlinien zur Datenaufbereitung und -lieferung sowie das dazugehörende Datenmodell (INTERLIS 2) und die Zonensystematik sind verbindliche Richtlinien im Sinne von § 15 BauV. Sie gelten für alle kantonalen und kommunalen Stellen, die sich mit der Bearbeitung von Geodaten im Bereich der Nutzungsplanung beschäftigen. Die Unterlagen zum Datenmodell sind in einer ZIP-Datei zusammengefasst. Wir bitten alle Fachpersonen, mit der aktualisierten Fassung zu arbeiten. | | | |
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Liste Mehrwertabgabe und Baupflicht ergänzt | | | | |
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Informationsabfrage im AGIS-Geoportal: In der Online-Karte 'Amtliche Vermessung' kann die E-GRID für jedes Grundstück angezeigt werden. | | | | | | |
Zusätzliches Pflichtfeld: E-GRID | | | | |
Die Liste Mehrwertabgabe und Baupflicht ist im Rahmen der kantonalen Vorprüfung zusammen mit dem Entwurf der revidierten Nutzungsplanung einzureichen. Die Excel-Liste wurde um eine zusätzliche Spalte ergänzt: Neu ist auch die Eidgenössische Grundstücksidentifikation (E-GRID) der betroffenen Grundstücke anzugeben. Im AGIS-Geoportal in der Online-Karte "Amtliche Vermessung" kann die E-GRID abgerufen werden. Sie wird nach dem Klick auf eine Parzelle im Fenster "Informationsabfrage" angezeigt. Die aktualisierte Excel-Liste ist im Werkzeugkasten 6 des Planungswegweisers verfügbar. Dort kann auch das Handbuch Mehrwertabgabe heruntergeladen werden; die Ziffer 2.3 enthält Hinweise zum korrekten Ausfüllen der Liste. Wir bitten alle Fachpersonen in den Gemeinden und Planungsbüros, mit der aktualisierten Liste zu arbeiten. | | | |
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Department Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung | | | |
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