Newsletter der Abteilung Tiefbau – 3-20
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Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Tiefbau
Guten Tag
Wir freuen uns, Ihnen einen weiteren Newsletter der Abteilung Tiefbau präsentieren zu können.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und freuen uns über Rückmeldungen und Anregungen.

Abteilung Tiefbau
 
Inhaltsverzeichnis

 

Rolf H. Meier 
Editorial von Kantonsingenieur Rolf H. Meier

Liebe Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,
Liebe Interessierte

Erleichterung macht sich nicht nur bei den Massnahmen des Bundesrats, sondern auch immer mehr in unseren Köpfen und Herzen breit. Das ist gut so und ich hoffe, dass wir ein paar positive Erkenntnisse aus den vergangenen schwierigen Wochen und Monaten mitnehmen können in eine "neue Normalität". Besonders hoffe ich, dass Sie alle gesund sind und bleiben.

Unsere Branche ist vergleichsweise glimpflich durch die Phase der grössten Einschränkungen gekommen, vor allem, weil alle Beteiligten bei unseren Projekten und im Betrieb rasch und flexibel reagiert und Schutzkonzepte umgesetzt haben. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken.

Wir haben auch erlebt, wie die Digitalisierung unsere Arbeitswelt plötzlich durchdringt und wie effizient manche Skype- oder Teams-Sitzung sein kann. Homeoffice, flexibles Arbeiten, Hybrid-Sitzungen mit teilweise persönlicher Anwesenheit und zugeschalteten Externen und vieles mehr sind plötzlich Selbstverständlichkeiten. Darauf wollen wir aufbauen und in Zusammenarbeit mit unseren Partnern weiter entwickeln.

Eine konsequente Anwendung der Digitalisierung ist auch BIM, an dessen Einführung bis 2025 wir konsequent weiterarbeiten. Die ersten Erfahrungen und Ergebnisse aus den Pilotprojekten sind ermutigend. Wir sind uns aber bewusst, dass der Weg noch weit und steinig sein wird, bis alle Prozesse aufeinander abgestimmt sind.

Parallel mit der Einführung von BIM ergeben sich auch neue Möglichkeiten für die Zusammenarbeit in Projekten. So machen wir gegenwärtig gute Erfahrungen mit der Realisierung von ersten Projekten mit Totalunternehmen- bzw. TU-Konstellation. Eine noch weitergehende neue Zusammenarbeitsform kann die Projektallianz sein, bei der die Möglichkeiten von BIM noch besser zum Tragen kommen können. Wir sind in der Vorbereitung eines ersten Pilotprojekts und eines darauf folgenden Grossprojekts, welches wir gegen Ende 2020 ausschreiben möchten.

Die Welt ist also in den vergangenen Wochen nicht stehen geblieben, im Gegenteil haben sich die Entwicklungen eher beschleunigt!

Wir freuen uns auf die gemeinsame Bauzukunft!

Rolf H. Meier
Kantonsingenieur

 

Weiterbildung Verbände 
Weiterbildungsveranstaltung der Verbände USIC Aargau und VAS sowie der ATB – Neue Daten im Herbst 2020

Für das Zusammenwirken von Planungsbüros, Bauunternehmungen und der Abteilung Tiefbau als Bauherr gibt es Regeln und Normen. Vielfach sind diese eingespielt und tragen zu einer erfolgreichen Projektabwicklung bei. Oftmals gibt es dabei auch Erfahrungen, die es lohnt weiterzugeben. Mit einer gemeinsam getragenen Veranstaltungsreihe wollen die beiden Verbände Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen (USIC) Aargau und Vereinigung Aargauischer Strassenbau-Unternehmungen (VAS) sowie die ATB hierfür ein praxisgerechtes Weiterbildungsangebot schaffen.
Wegen der Corona-Pandemie konnte die erste Reihe im April und Mai 2020 nicht wie vorgesehen stattfinden. Nun sind neue Termine im September und Oktober 2020 geplant.

 

Ungebundene Gemische 
Abzugsregelungen bei Belagsarbeiten und ungebundenen Gemischen (UG)

Hin und wieder kommt es vor, dass die von der ATB geforderte Qualität bei Belagsarbeiten nicht erfüllt wird. Ist der Mangel zu gross, kann dies zum Ersatz führen. Für den Fall einer kleinen bis mittleren Abweichung gab es bisher keine einheitliche Praxis. Oft wurde eine Garantieverlängerung gewährt oder das ASTRA-Abzugssystem adaptiert angewendet, jedoch ohne kantonale Grundlagen. Nun hat die ATB in Absprache mit der Vereinigung Aargauischer Strassenbauunternehmungen (VAS) auf Kantonsstrassen abgestimmte Abzugsregeln entsprechend der gängigen Praxis definiert und im IMS veröffentlicht. Neu wurden auch die Beurteilungsregelungen für den Durchlässigkeitsbeiwert (k-Wert) der eigebauten ungebundenen Gemische und die exakten Prüfparameter festgelegt.

 

Bei Planerleistungen keine Verrechnung der Nebenkosten nach Aufwand mehr
Bislang war es gemäss den Verträgen der ATB für Planerleistungen möglich, die Nebenkosten (Reise- und Dokumentationskosten) als Prozentsatz des Honorars, als Globale oder nach Aufwand zu verrechnen. In den letzten Jahren ist die Verrechnung von Nebenkosten nach Aufwand bei der Mehrzahl der Planerverträge der ATB zur Ausnahme geworden, da sie in der Praxis mit einem unverhältnismässigen Aufwand für die Planungsbüros bei der Rechnungserstellung und für die ATB bei der Überprüfung der Rechnungen verbunden ist. Die ATB greift diese Veränderung auf und sieht zukünftig nur noch die Möglichkeiten vor, Nebenkosten als Prozentsatz des Honorars oder als Globale zu verrechnen. Die verschiedenen Dokumente (Ausschreibungsunterlagen, Verträge, AVB) wurden entsprechend auf 1. Juni 2020 angepasst.
Bei laufenden Verträgen gelten die jeweils bislang gültigen Vereinbarungen für die Nebenkosten weiter.
Für Fragen oder Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an Matthias Adelsbach, Stv. Kantonsingenieur, Telefon 062 835 35 62, matthias.adelsbach@ag.ch.

 

Zusätzliche Anforderung bei AC MR-Belägen
Seit Anfang des Jahres 2020 erfolgt die schrittweise Umstellung der Deckschicht ausserorts von SMA auf AC MR. Da die Mischguteigenschaften sowie die Zusammensetzung bei den zwei Mischguttypen ähnlich sind, verlangt die ATB die Angabe des Bindemittelablaufs im Rahmen der Typprüfung. Das gilt für alle neue Typprüfungen, die ab dem 15. Juni 2020 beim Kanton eingereicht werden. Als Richtwert für den Bindemittelablauf gilt ≤ 0.6 M.-%.
Nähere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/ims im IMS-Dokument 401.102 "Belagsaufbau – Konzeption und Anforderungen".
Für Fragen oder Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an Olga Paperna, Leiterin Fachstelle Belags- und Geotechnik, Telefon 062 835 37 01, olga.paperna@ag.ch.

 

Neue Norm "Passive Sicherheit im Strassenraum des Kantons Aargau", IMS 265.901
Zahlreiche Gesetze, Normen und Richtlinien regeln die passive Sicherheit im Strassenraum. Die Zugänglichkeit und Übersicht der Vielzahl an Regelungen sind nicht trivial. Um die Anwendung der massgebenden Vorgaben zur passiven Sicherheit zu vereinfachen, hat die ATB die für Kantonsstrassen relevanten Inhalte in einer einheitlichen Norm zusammengefasst. Weitere von der neuen IMS-Norm zur passiven Sicherheit betroffenen Dokumente sollen in den folgenden Wochen und Monaten entsprechend angepasst werden.
Nähere Informationen finden Sie ab dem 13. Juli 2020 unter www.ag.ch/ims im IMS-Dokument 265.901 "Passive Sicherheit im Strassenraum des Kantons Aargau".
Für Fragen oder Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an Stefano Bradanini, Leiter Sektion Erhaltungsmanagement, Telefon 062 835 36 65, stefano.bradanini@ag.ch.

 

Neues Rechnungsdeckblatt für Dienstleister
Neu ist im Integralen Management-System IMS, www.ag.ch/ims, ab sofort ein Kosten-Controlling für Dienstleister aufgeschaltet, auch als Rechnungsdeckblatt bekannt (IMS-Dokument 221.106). Damit bieten wir den Dienstleistern die Möglichkeit, die Vorlage aus dem IMS zu verwenden. Die Ingenieurbüros sind vorerst nicht verpflichtet, unser IMS-Dokument zu verwenden. Das Führen des Kosten-Controllings ist gemäss Vertrag geregelt und liefert auf die Dauer des Projektes Informationen, die es ermöglichen, sich einen Überblick über den Rechnungsstand und bewilligte Nachträge und dies pro SIA-Phase zu verschaffen. Das Excel-Dokument ist einfach aufgebaut und deckt eine Grosszahl von Anwendungen ab.
Für Fragen oder Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an Roberto Scappaticci, Projektleiter, Sektion Bücken und Tunnel, Telefon 062 835 36 13, roberto.scappaticci@ag.ch.

 
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