Ausserordentliche Teuerung | Seit Anfang März 2022 sind die Märkte ausserordentlichen Preisausschlägen ausgesetzt. Die Abteilung Tiefbau ist insbesondere bei den bituminösen Baustoffen, bei den Betriebsstoffen (Benzin, Diesel) und beim Armierungsstahl stark betroffen. Die in unserem Auftrag arbeitenden Unternehmen zeigen uns zunehmend "Ausserordentliche Umstände" gemäss Art. 59 SIA 118 an und stellen in Aussicht, die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen. | Regelung zwischen der Abteilung Tiefbau und dem Baumeisterverband | Damit wir der ausserordentlichen Situation gerecht werden, ohne den administrativen Aufwand aller Beteiligten zu erhöhen, haben die Abteilung Tiefbau und der baumeister verband aargau folgende Regelung vereinbart: Bei Werkverträgen mit der Teuerungsregelung nach Produktionskostenindex (PKI) wird die Teuerung anstelle von achtzig Prozent neu mit hundert Prozent entschädigt. Diese Massnahme galt seit März 2022 vorerst für sechs Monate und wird nun bis Ende Dezember 2022 fortgesetzt. Voraussichtlich gelten ab 2023 wieder die üblichen vertraglichen Regelungen.
| Sollten Sie Fragen zur ausserordentlichen Teuerung haben, können Sie sich an Matthias Adelsbach, Stv. Kantonsingenieur, Telefon 062 835 35 62, matthias.adelsbach@ag.ch, wenden. | |
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