Newsletter der Abteilung Tiefbau – Ausserordentliche Teuerung
Newsletter der Abteilung Tiefbau – Ausserordentliche Teuerung
Probleme bei der Anzeige? Zur Webansicht
Logo Kanton Aargau
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Tiefbau
 

Ausserordentliche Teuerung
Seit Anfang März 2022 sind die Märkte ausserordentlichen Preisausschlägen ausgesetzt. Die Abteilung Tiefbau ist insbesondere bei den bituminösen Baustoffen, bei den Betriebsstoffen (Benzin, Diesel) und beim Armierungsstahl stark betroffen. Die in unserem Auftrag arbeitenden Unternehmen zeigen uns zunehmend "Ausserordentliche Umstände" gemäss Art. 59 SIA 118 an und stellen in Aussicht, die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.

Regelung zwischen der Abteilung Tiefbau und dem Baumeisterverband

Damit wir der ausserordentlichen Situation gerecht werden, ohne den administrativen Aufwand aller Beteiligten zu erhöhen, haben die Abteilung Tiefbau und der baumeister verband aargau folgende Regelung vereinbart:
Bei Werkverträgen mit der Teuerungsregelung nach Produktionskostenindex (PKI) wird die Teuerung anstelle von achtzig Prozent neu mit hundert Prozent entschädigt. Diese Massnahme galt seit März 2022 vorerst für sechs Monate und wird nun bis Ende Dezember 2022 fortgesetzt. Voraussichtlich gelten ab 2023 wieder die üblichen vertraglichen Regelungen.
Sollten Sie Fragen zur ausserordentlichen Teuerung haben, können Sie sich an Matthias Adelsbach, Stv. Kantonsingenieur, Telefon 062 835 35 62, matthias.adelsbach@ag.ch, wenden.

 
Logo Kanton Aargau

Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Tiefbau

Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
062 835 35 60
tiefbau@ag.ch
www.ag.ch/tiefbau

Facebook
Twitter
Xing
LinkedIn
YouTube
Instagram
Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie sich mit der E-Mail-Adresse unknown@unknown.invalid auf unserer Webseite eingetragen haben.
© Kanton Aargau