‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
Newsletter der Abteilung Tiefbau – 2/2023
Online ansehen
KANTON AARGAU
Departement Bau, Verkehr und Umwelt 
Abteilung Tiefbau 
Newsletter der Abteilung Tiefbau 2-23
Neue Aarebrücke in Aarau.
Liebe Leserinnen und Leser 
  
Wir freuen uns, Ihnen einen weiteren Newsletter der Abteilung Tiefbau präsentieren zu können. 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und freuen uns über Rückmeldungen und Anregungen. 
  
Abteilung Tiefbau 
Dominik Studer ist neuer Präsident der Konferenz der Kantonsingenieurinnen und Kantonsingenieure (KIK)
Die Hauptversammlung der Konferenz der Kantonsingenieurinnen und Kantonsingenieure (KIK) hat an ihrer jährlichen Hauptversammlung Dominik Studer einstimmig zum neuen Präsidenten gewählt. Er übernimmt mit der Wahl für die nächsten drei Jahre den Vorsitz der KIK. Stephan Attiger, Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, freut sich über die Wahl: "Dominik Studer ist eine kompetente und integre Fachperson und kennt die Herausforderungen im Tiefbau bestens. Ich freue mich, dass die KIK ihm so klar das Vertrauen ausspricht und ihn als Präsidenten gewählt hat." 
 
Seit 2010 für den Kanton Aargau tätig 
Dominik Studer ist seit Februar 2022 Kantonsingenieur des Kantons Aargau. Davor war er seit Anfang 2012 als Leiter der Unterabteilung Strassenunterhalt in der Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt tätig. 2010 und 2011 leitete er die Sektion Strassen. Dominik Studer zu seiner Wahl als Präsident der Konferenz der Kantonsingenieurinnen und Kantonsingenieure: "Ich bedanke mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen für die einstimmige Wahl. Wir haben im Tiefbau in den kommenden Jahren verschiedene Herausforderungen. Die Baubranche steht an der Schwelle zur Digitalisierung, eine koordinierte Umsetzung durch die Kantone ist für die erfolgreiche Umsetzung im Infrastrukturbereich zentral. Weitere Themen sind die Nachhaltigkeit, die Umsetzung der Agglomerationsprogramme des Bundes und die Anpassung der Infrastruktur gemäss Behindertengleichstellungsgesetz, die wir gemeinsam und koordiniert angehen." 
 
In seiner Funktion als Kantonsingenieur trägt Dominik Studer die Gesamtverantwortung für die Tiefbau- und Strassenbauvorhaben sowie den Werterhalt, Betrieb und das Verkehrsmanagement des rund 1'200 Kilometer langen  
Kantonsstrassennetzes sowie der rund 900 Kilometer langen Velorouten im Kanton Aargau. 
 
Konferenz der Kantonsingenieurinnen und Kantonsingenieure (KIK)  
Der KIK gehören alle Verantwortlichen für das Strassenwesen der 26 Schweizer Kantone und Liechtensteins an. Die Konferenz hat zum Ziel, die Interessen der Kantone gegenüber dem Bund zu vertreten und den Erfahrungsaustausch zwischen den Kantonen zu fördern. Sie bringt ihre Interessen bei den Vernehmlassungsverfahren und Anhörungen des Bundes ein und unterstützt zudem die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK).
Erhöhung der Mehrwertsteuersätze auf den  
1. Januar 2024
Mit dem Volksentscheid vom 25. September 2022 wurde die Änderung des AHV-Gesetzes (AHV 21) und die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer angenommen. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der Reform AHV 21 und die Anhebung der Mehrwertsteuersätze auf den 1. Januar 2024 festgelegt. 
 
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung (Art. 115 Abs. 1 MWSTG). Bei periodischen Leistungen  
(z.B. Abonnement) ist der Zeitraum der Leistungserbringung entscheidend. 
Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen. Ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen. 
 
Im Weiteren wird auf die MWST-Info 19 "Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024" der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verwiesen. 
Wir bitten Sie, uns Ihre bis 31. Dezember 2023 erbrachten Leistungen schnellstmöglich MWST-konform in Rechnung zu stellen. Jahresübergreifende Leistungen mit den neuen Steuersätzen abzurechnen, wie in der MWST-Info 19 beschrieben, können wir leider nicht akzeptieren, da die ATB als Gemeinwesen mit Pauschalabrechnung keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. 
 
Zur Erinnerung bitten wir Sie zudem, folgende Angaben auf der Rechnung zu vermerken: 
Bestellnummer/Referenz-Nummer
Besteller/in (Name, Vorname)
Organisationseinheit (Abteilung/Fachstelle)
Zeitraum der Leistungserbringung
Projektnummer/Projektbezeichnung/Rechnungsgrund
 
Nur mit diesen Angaben können die Rechnungen effizient und automatisiert verarbeitet werden. Rechnungen ohne diese Informationen werden nicht akzeptiert. Für Ihre Mitarbeit danken wir im Voraus. 
 
Bei Fragen oder Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an Bruno Bolliger,  
Leiter Planung und Steuerung, 062 835 35 71, bruno.bolliger@ag.ch  
oder an Marcel Schmidt, Controller, 062 835 37 15, marcel.schmidt@ag.ch.
Umstellung bei den Ausschreibungs- und Vertragsdokumenten der Abteilung Tiefbau
Die Abteilung Tiefbau (ATB) verwendet seit vielen Jahren für ihre Submissionen und Verträge standardisierte Dokumente, die im Zusammenhang mit einer Auftragsvergabe jeweils angepasst werden. Dies gilt sowohl bei Dienstleistungsaufträgen als auch bei Bauaufträgen. Die Dokumente wurden über die Jahre basierend auf gesammelten Erfahrungen und Rückmeldungen weiterentwickelt, in ihrer Struktur und Gliederung jedoch nicht wesentlich verändert. 
 
Nun befasst sich eine Arbeitsgruppe in der ATB mit einer Revision und Neustrukturierung dieser Dokumente. Zukünftig wird es für die Vergabeverfahren bei einer Submission ein separates Dokument geben, ähnlich wie das bei den Dokumenten der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) der Fall ist. Im Weiteren wird es zukünftig auch für Bauleistungen "Allgemeine Vertragsbedingungen" geben. Diese gelten dann für alle Arten von Bauaufträgen, die von der ATB vergeben werden. Objektspezifische Ausschreibungs- und Vertragsbestimmungen werden dafür konsequent in einem eigenen Dokument zusammengefasst. 
 
Die Vorlagen für Dienstleistungsverträge und Werkverträge werden nur in wenigen Punkten verändert. Ergänzt werden sie voraussichtlich mit einer Vorlage für Verträge in einem TU-Mandat. 
 
Durch diese Struktur- und Inhaltsanpassungen sollen Anbieterinnen und Anbieter, die regelmässig bei Submissionen der ATB mit offerieren, einfacher erkennen können, welche Ausschreibungs- und Vertragsbestandteile weitestgehend gleich sind und welche Inhalte spezifisch für die einzelnen Submissionen und Aufträge angepasst wurden.  
 
Die Arbeiten an dieser Revision laufen derzeit noch. Voraussichtlich ab April 2024 werden die Submissionen der ATB auf der Basis der neuen Ausschreibungs- und Vertragsdokumente abgewickelt. 
 
Bei Fragen oder Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an Matthias Adelsbach, Stv. Kantonsingenieur, 062 835 35 62, matthias.adelsbach@ag.ch.
Werkleitungen der Kantonsstrassen
Die Werkleitungen der Kantonsstrassen werden in der Online-Karte Werkleitungen BSA ATB EXTERN visualisiert. Der Zugriff auf die Online-Karten ist über das Geoportal des Kantons Aargau gegeben. Weitere ausführlichere Angaben zu den Werkleitungen BSA stellt die Sektion Elektrotechnik zur Verfügung. 
 
Eine weitere Neuerung besteht bei der Datenabgabe der Werkleitungen BSA der Kantonsstrassen. Diese erfolgt ausschliesslich über das Geoportal. Im Geodatenshop sind die folgenden Datensätze verfügbar: 
BSA: Elektro Fundament
BSA: Elektro Verteilkabine
BSA: Elektro Leuchten
BSA: Elektro Schacht
BSA: Elektro Schacht Ortsbeton
BSA: Elektro Trasse
 
Mit dem Suchbegriff "Werkleitungen BSA Kantonsstrassen" werden sämtliche einzelnen Datensätze für den Datenbezug direkt zusammengestellt. 
Diese Datensätze bilden in ihrer Gesamtheit die komplette Infrastruktur der Werkleitungen der Kantonsstrassen ab. 
Die Daten sind als Geodaten in verschiedenen Datenformaten bestellbar und stehen ebenfalls als WMS (Web Map Service) über das kantonale Angebot zur Verfügung. 
 
Bei Fragen oder Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an Marc Urech, Sachbearbeiter Kataster, 062 835 36 23, marc.urech@ag.ch.
Vorankündigung Weiterbildungsveranstaltung suisse.ing, VAS und ATB
Nach der Weiterbildungsveranstaltung der Ingenieurvereinigung suisse.ing, der Vereinigung Aargauischer Strassenbau-Unternehmungen (VAS) und der Abteilung Tiefbau (ATB) im Mai dieses Jahres zum Thema "Erfahrungsaustausch Building Information Modelling (BIM) und neue Zusammenarbeitsmodelle" möchten die beiden Verbände gemeinsam mit der Abteilung Tiefbau im Frühjahr 2024 das Thema BIM an einer weiteren Veranstaltung vertiefen. Derzeit sind zwei Themenschwerpunkte angedacht: Die Grundlagenerhebung und Zustandserfassung mit den heutigen technischen Möglichkeiten und ihre Umsetzung in BIM-Modelle bei der Projektierung sowie die Schnittstelle zwischen der Ausschreibung von Bauarbeiten, den Leistungskatalogen, der Angebotskalkulation durch die Anbieterinnen und Anbieter und dem Offertvergleich durch die Planenden. 
 
Der Anlass findet am Donnerstag, 25. April 2024, von 16–18 Uhr, wiederum an der Bauschule in Unterentfelden statt.  
 
Es würde uns freuen, wenn Sie sich bereits heute diesen Termin vormerken und wir erneut zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüssen dürfen.
Merkblatt Strassenentwässerung 401.301 und Checkliste Strassenentwässerung 401.304
Nach gut neun Jahren wurde das Merkblatt "Strassenentwässerung Kantons- und Hochleistungsstrassen" wie auch die dazugehörige Checkliste komplett von abteilungsübergreifenden Expertinnen und Experten der Abteilung für Umwelt (AfU), des Amts für Verbraucherschutz (AVS) und der Abteilung Tiefbau (ATB) überarbeitet.  
 
Das neue Merkblatt berücksichtigt neben den aktuellen VSS-Normen auch die neuste VSA-Richtlinie "Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter" sowie das ebenfalls jüngst aktualisierte Kapitel 15 des Ordners Siedlungsentwässerung. Es fasst die massgebenden Punkte zusammen und präzisiert die allgemein gefassten Normen für die Strassenbauprojekte des Kantons Aargau.  
 
Sowohl das Merkblatt als auch die Checkliste ermöglichen eine einfache Beurteilung bezüglich Strassenentwässerung und unterstützen die Massnahmenplanung bei gängigen Anwendungsfällen. Zum besseren Verständnis beinhalten die Dokumente diverse Darstellungen und Grafiken sowie einen Musterbericht Strassenentwässerung als Vorlage. Der technische Bericht zur Strassenentwässerung der Strassenprojekte ist auf deren Basis zu erstellen und ist als Standardbestandteil jedes Strassenprojekts den Projektunterlagen beizulegen. 
 
Bei Fragen oder Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an David Marrel, Verantwortlicher Fachbereich Strassenentwässerung, 062 835 36 69, david.marrel@ag.ch.
Kontrolle der Befahrbarkeit nach VSS Norm 40 271a
Bei der Bearbeitung von Infrastrukturprojekten der Abteilung Tiefbau (ATB) sind häufig Kontrollen der Befahrbarkeit (Schleppkurven-Überprüfungen) notwendig. Die beauftragten Fachplanerinnen und Fachplaner setzen dazu unterschiedliche Software ein. Die ATB-Plausibilisierungsprüfungen der eingereichten Unterlagen haben gezeigt, dass die Konstruktionen der Schleppkurven und die Interpretation derselben teilweise mangelhaft sind oder nicht der Norm entsprechen. 
 
Den folgenden Punkten ist Beachtung zu schenken: 
Vor einer Kontrolle der Befahrbarkeit sind die massgebenden Fahrzeuge mit allen Beteiligten (Kanton, Gemeinde, Busbetreiberinnen und Busbetreiber, kommunale Firmen und so weiter) zu klären. Ebenso sind die zu prüfenden Fahrrichtungen gemeinsam festzulegen. Dazu ist bei Bedarf oder bei Unklarheiten das kantonale Verkehrsmanagement beizuziehen.
Kontrollen von Kantonsstrassen-Knoten erfolgen immer mit der Lastwagen-Kategorie B mit Anhänger. Eine Prüfung mit Sattelschleppern kann bei Bedarf zusätzlich erfolgen, ist aber in der Regel obsolet beziehungsweise in der Norm nicht vorgesehen.
Für Kontrollen mit Fahrzeugen ausserhalb der VSS-Norm (z.B. Tiefgänger, Busse, Traktoren, Mähdrescher und so weiter) können die zur Verfügung stehenden Fahrzeugtypen der Schleppkurvenprogramme verwendet werden. Ist das gewünschte Fahrzeug nicht greifbar, kann die ATB weitere Auskünfte erteilen.
Der Radius "RH 7.50 m" wird üblicherweise für das Rechtsabbiegen beziehungsweise Rechtseinbiegen und der Radius "RH 10.00 m" für das Linksabbiegen beziehungsweise Linkseinbiegen verwendet.
Der Radius "RH 9.05 m" darf nur bei Abbiegemanövern mit einem signalisierten Stopp oder anderen Sonderfällen mit Anhaltemanöver verwendet werden.
In den Schleppkurvenprogrammen sind üblicherweise die Minimal-Radien (RH) für die verschiedenen Fahrzeugtypen hinterlegt. Diese dürfen nicht unterschritten werden. Viele Programme reagieren bei einer Unterschreitung mit einer entsprechenden Meldung. Diese Meldung sollte nicht unterdrückt werden.
Einige Schleppkurvenprogramme erlauben das Einstellen einer Befahrungsgeschwindigkeit. Diese ist fallbezogen im Bereich von 10 bis 20 km/h festzulegen. Tiefere oder höhere Geschwindigkeiten sind nur in Absprache mit der ATB anzuwenden.
Bei der Konstruktion von Schleppkurven zeigen die äusseren Linien im Normalfall den Verlauf des Fahrzeug-Chassis an. Zu diesen Linien sind Sicherheitsabstände von mindestens 25 bis 30 cm hinzuzufügen, um die Ungenauigkeiten beim Fahren zu berücksichtigen. Einige Programme bieten dazu sogenannte Hülllinien an.
Betreffend Fahrzeughöhe ist zu beachten, dass infolge Quergefälle der Fahrbahn die Fahrzeugoberkante weiter aussen als die Chassis-Linie liegen kann.
Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zusätzlich zu beachten, dass ein Fahrzeuglenker den rechten vorderen Bereich ungenügend einsehen kann (vor allem bei Lastwagen).
 
Bei Fragen oder Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an Philipp Schnyder, Projektleiter Strassenbau, 062 835 36 35, philipp.schnyder@ag.ch.
Umstellung Verwertung vom Ausbauasphalt ab  
dem 1. Januar 2024
Mit der zukünftigen Verschärfung der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) wird der Umgang mit Ausbauasphalt auf die Bausaison 2025 angepasst. Ausbauasphalt mit einem PAK-Gehalt von mehr als 250 mg/kg muss zukünftig der thermischen Verwertung zugeführt werden. Eine Deponierung oder Wiederverwertung ohne vorgängige Aufbereitung von Ausbauasphalt ist künftig grundsätzlich untersagt.  
 
Wie bereits im ATB-Newsletter vom März 2023 kommuniziert wurde, führt die ATB Übergangsregeln für den Umgang mit dem Ausbauasphalt ab dem 1. Januar 2024 ein. Hierfür werden neue kantonale IMS-Dokumente zur Verfügung gestellt.  
Laufende Projekte mit geplanter Fertigstellung vor Ende 2025:
Die Regelung mit der Wiederverwertung des Ausbauasphalts mit einem PAK-Gehalt von 250 mg/kg bis 1'000 mg/kg bleibt bestehen. Die Beauftragung erfolgt mit dem bereits bekannten IMS-Formular 261.210. 
Laufende Projekte mit geplanter Fertigstellung nach Ende 2025: 
Die Anpassung der Regelung an die nationalen Vorgaben werden ab Beginn der Bausaison 2025 umgesetzt. Es darf nur der Ausbauasphalt mit einem PAK-Gehalt von maximal 250 mg/kg der Wiederverwendung zugeführt werden.  
Die Beauftragung erfolgt ab dem 1. Januar 2024 mit dem angepassten IMS-Übergangsformular 261.210a. 
Ausschreibungen ab 2024 für die Bausaison 2025: 
Die neue Regelung ist Anfang 2024 gültig und soll möglichst früh umgesetzt werden. Die entsprechenden Ausschreibungstexte sind im IMS-Dokument 401.203 ab dem 1. Januar 2024 abrufbar. Die Übergangsregeln sind in den Besonderen Bestimmungen ebenfalls zu finden und zu beachten. 
 
Die IMS-Dokumente treten am 1. Januar 2024 in Kraft.  
 
Bei Fragen oder Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an Olga Paperna, Leiterin Fachstelle Belags- und Geotechnik oder an Rudolf Herger, Fachspezialist Belags- und Geotechnik, 062 835 35 60, info.trassee@ag.ch.
Kanton Aargau Logo
Department Bau, Verkehr und Umwelt 
Abteilung Tiefbau
Entfelderstrasse, 5001 Aarau 
+41 62 835 35 60, tiefbau@ag.ch 
 
Halten Sie sich zu aktuellsten Mitteilungen auf dem Laufenden. 
 
 Facebook  Twitter  Instgram  LinkedIn  Youtube 
www.ag.ch/tiefbau
Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie sich mit der E-Mail-Adresse unknown@unknown.invalid auf unserer Webseite eingetragen haben.
Profilverwaltung oder Abmeldung