News aus der Abteilung Tiefbau ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
Newsletter der Abteilung Tiefbau – 1/2024
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KANTON AARGAU
Departement Bau, Verkehr und Umwelt 
Abteilung Tiefbau 
Newsletter der Abteilung Tiefbau 1-24
Liebe Leserinnen und Leser 
  
Wir freuen uns, Ihnen einen weiteren Newsletter der Abteilung Tiefbau präsentieren zu können. 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und freuen uns über Rückmeldungen und Anregungen. 
  
Abteilung Tiefbau 
Neue Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen der Abteilung Tiefbau
Die Abteilung Tiefbau (ATB) hat in den letzten Monaten ihre Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen überarbeitet. Dabei ging es insbesondere um eine Neustrukturierung der Dokumente. Mit dieser Umstellung sollen die Anbieterinnen und Anbieter einfacher erkennen können, welche Dokumente auftragsspezifische Informationen beinhalten (zum Beispiel Objektgebundene Bedingungen) und entsprechend angepasst wurden und welche immer gleich sind (zum Beispiel Allgemeine Vertragsbedingungen). Dafür wurden die Inhalte aus den bisherigen Dokumenten "Besondere Bestimmungen für Bauarbeiten" und "Besondere Bestimmungen für Planerleistungen" auf mehrere Dokumente aufgeteilt.  
 
Die ATB hat neu ein Dokument "Bestimmungen zum Vergabeverfahren", in dem alle für die Durchführung einer Submission relevanten Informationen (zum Beispiel die Zuschlagskriterien, die Anforderungen an das Angebot, die Submissionstermine) enthalten sind.  
 
Alle auftragsunabhängigen Vorgaben und Regelungen, die im Vertragsverhältnis zwischen der ATB und ihren Auftragnehmern zur Anwendung kommen, sind in allgemeinen Vertragsbedingungen zusammengefasst. Die ATB hatte bereits "Allgemeine Vertragsbedingungen für Dienstleistungen", neu gibt es auch "Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen und Lieferungen".  
Alle für einen spezifischen Auftrag jeweils relevanten Informationen, wie der Beschrieb eines zu erstellenden Bauwerks oder der Leistungskatalog bei Dienstleistungsaufträgen, sind in den objektgebundenen Bedingungen zusammengefasst. Es gibt neu Vorlagen für "Objektgebundene Bedingungen für Dienstleistungen" und für "Objektgebundene Bedingungen für Bauleistungen und Lieferungen".  
 
Bei Bauleistungen und Lieferungen definiert die ATB in der Regel auch ihre technischen Anforderungen an Materialien und die Ausbildung von Konstruktionen und Bauteilen. Sie waren bislang ebenfalls Bestandteil des Dokuments "Besondere Bestimmungen für Bauarbeiten" und dort am Schluss aufgeführt. Diese Anforderungen sind neu in einem eigenen Dokument "Allgemeine Technische Anforderungen" im Sinne eines Katalogs zusammengestellt und werden jeweils auftragsspezifisch angepasst. 
 
Da mit den neuen Dokumenten und ihren Bezeichnungen die Referenzierungen in den Vertragsdokumenten der ATB auf mitgeltende Dokumente nicht mehr stimmig waren, wurden die Vertragsdokumente für Bauarbeiten und Lieferungen und für Dienstleistungen auch angepasst. 
 
Die neuen Dokumente wurden Anfang April 2024 im Integralen Management System IMS der Abteilung Tiefbau www.ag.ch/ims aufgeschaltet. Bei allen Submissionen, bei denen mit der Ausarbeitung der Submissionsunterlagen nach dem 1. April 2024 gestartet wird, werden diese neuen Dokumente als Vorlagen zum Einsatz kommen. Es gibt aber auch Projekte der ATB, bei denen die Ausarbeitung von Submissionsunterlagen bereits läuft. Oder auch laufende Submissionen, bei denen die Offerteingabe erst noch ansteht bzw. die Angebotsbewertung und die Vergabe noch nicht abgeschlossen sind. Bei diesen Submissionen werden die bislang geltenden Dokumente noch zum Einsatz kommen. Hierfür sind die bisherigen Dokumentvorlagen im IMS noch bis Ende Juni 2024 aufgeschaltet. Sie haben zusätzlich zur IMS-Nummer eine Endung .ALT erhalten. Ab dem 1. Juli 2024 werden, wenn immer möglich, nur noch die neuen Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen der ATB zur Anwendung kommen. 
 
Bei Fragen oder Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an Matthias Adelsbach, Stv. Kantonsingenieur, 062 835 35 62, matthias.adelsbach@ag.ch.
Veröffentlichung von BIM-Dokumenten im IMS
Die Abteilung Tiefbau des Kantons Aargau (ATB) hat in den letzten Jahren bereits mehrere Pilotprojekte mit der BIM-Methodik gestartet. In diesen Pilotprojekten wurden verschiedenste Dokumente erarbeitet und entwickelt. Ab dem Frühjahr 2024 stellt die ATB alle Dokumente öffentlich im Integralen Management System (IMS) zur Verfügung. Dabei weisen wir Sie auf den folgenden Disclaimer hin: 
 
"Die ATB stellt Interessierten die von ihr oder in ihrem Auftrag erarbeiteten Dokumente kostenlos zur Verfügung. Die Dokumente dürfen nur im Rahmen eines Auftrags für die ATB oder für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Eine Verwendung zu kommerziellen Zwecken ist ausdrücklich untersagt. Die Weitergabe an Dritte darf nur mit Zustimmung der ATB erfolgen. Die ATB übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Genauigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Zuverlässigkeit der in den Dokumenten enthaltenen Informationen. Haftungsansprüche gegen die ATB, die sich auf Schäden sowohl materieller als auch immaterieller Art beziehen, welche durch die Verwendung der zur Verfügung gestellten Dokumente, bzw. durch die Nutzung von fehlerhaften und unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen. Nutzende der Dokumente werden dazu angehalten, die Inhalte kritisch zu prüfen und gegebenenfalls zusätzliche, auf den Einzelfall abgestimmte fachliche Beratung einzuholen. Mit der Entgegennahme und Verwendung der Dokumente erklären sich Nutzende mit diesen Grundsätzen und Haftungsausschlüssen einverstanden." 
 
Da sich die ATB weiterhin in der Standardisierungsphase bei der Einführung von BIM befindet, erfahren die Dokumente laufend Überarbeitungen und Anpassungen. Sollten Sie in den Dokumenten Unstimmigkeiten entdecken, Anmerkungen oder Fragen haben, bitten wir Sie, uns diese direkt via IMS oder unter tiefbau.bim@ag.ch mitzuteilen, damit wir die Dokumente stetig aktualisieren, verbessern und weiterhin zur Verfügung stellen können. 
 
Bei Fragen oder Rückmeldungen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Nadia Stumpf, BIM-Managerin, 062 835 36 01, nadia.stumpf@ag.ch / tiefbau.bim@ag.ch 
Überarbeitung IMS-Normen 265.901 "Passive Sicherheit im Strassenraum des Kantons Aargau" und 405.201 "Rückhaltesysteme an Strassen"
Die aktuelle Norm zur passiven Sicherheit IMS 265.901 stützt sich einerseits auf VSS-Normen und andererseits auf ASTRA-Richtlinien. Nachdem beide jüngst angepasst wurden, wurde nun auch die kantonale Norm zur passiven Sicherheit aktualisiert. 
 
In der Überarbeitung wurden unter anderem  
Begriffe standardisiert,
Datenerhebungs- und Berechnungsgrundlagen neu geregelt,
die einzusetzenden Systeme im Kantonsstrassengebiet des Kantons Aargau neu definiert.
 
Zur Übersicht wurden die an den Kantonsstrassen zu verwendenden Systeme im IMS-Dokument 405.201 zusammengestellt und detailliert beschrieben. Jedes System trägt dabei eine eindeutige Kennung. Diese Kennung ist in den Projekten konsequent zu verwenden und in den Projekt- und DAW-Plänen zu vermerken. Ab Sommer 2024 wird zur Verdeutlichung ein entsprechendes DAW-Musterprojekt im IMS veröffentlicht.  
 
Die beiden IMS-Dokumente 265.901 "Passive Sicherheit im Strassenraum des Kantons Aargau" und 405.201 "Rückhaltesysteme an Strassen" wurden im März 2024 auf www.ag.ch/ims aufgeschaltet und sind ab sofort in den Planungsarbeiten zu verwenden. Die Einhaltung dieser Normen sichert den Einsatz geprüfter Normsysteme und erleichtert langfristig den betrieblichen Unterhalt der Anlagen zur passiven Sicherheit.  
 
Bei Fragen oder Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an Kilian Dätwyler, Sektion Verkehrssicherheit, 062 835 35 97, kilian.daetwyler@ag.ch oder an Stefano Bradanini, Sektion Erhaltungsmanagement, 062 835 36 65, stefano.bradanini@ag.ch.
Anpassung IMS-Dokument 401.107, Empfehlungen Bushaltestellen
Im IMS-Dokument 401.107 "Empfehlungen Bushaltestellen" auf www.ag.ch/ims wurde eine Neuerung aufgeschaltet. Es geht darum, dass das Ein- und Aussteigen aus dem Bus für Personen mit einer Sehbehinderung sicherer und bequemer wird. Für diese Personengruppe wird an allen Haltekanten an der Halteposition der vordersten Bustür ein taktil-visuelles Aufmerksamkeitsfeld markiert. 
 
Betroffen von der Neuerung sind alle Bushaltekanten mit der sogenannten "Kissenlösung", wo aufgrund von beengten Platzverhältnissen nur bei der zweiten Tür des Busses ein niveaugleicher, stufenloser Einstieg errichtet werden kann. Es ist zu vermeiden, dass Sehbehinderte im Bereich der vordersten Tür stolpern, weil der Trottoirbereich mit dem Aufmerksamkeitsfeld in einer Längsneigung liegt. Darum sehen die kantonalen Normen nun vor, dass das Trottoir an dieser Stelle grundsätzlich einen horizontalen Abschnitt aufweist. Bei der sogenannten "Kissenlösung" entsteht hier ein Anschlag von maximal 10 Zentimetern Höhe auf einer Länge von 1,50 Meter.  
 
Ausserdem besteht eine Abhängigkeit zur Längsneigung der Strasse: Im Bereich der taktil-visuellen Markierung soll das Trottoir nach Möglichkeit bei ansteigender Strasse eine Längsneigung von null Prozent und bei abfallender Strasse die gleiche Längsneigung aufweisen wie die Fahrbahn. 
 
In den Empfehlungen Bushaltestellen ist die Neuerung im Kapitel "6.3 Geometrie von Haltestellen" in der Tabelle bei Position 7 und Fussnote d) aufgeführt. Ausserdem wurden die Anhänge 1.4 (Busbucht) und 3.4 (Fahrbahnhalt) angepasst. 
 
Im IMS-Dokument 401.101 "Fahrbahn-, Gehweg- und Inselabschlüsse" wurden die zugehörigen Skizzen ebenfalls ergänzt. 
 
Bei Fragen oder Rückmeldungen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Oliver Morel, Projektleiter AVK/öV, 062 835 33 59, oliver.morel@ag.ch 
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Department Bau, Verkehr und Umwelt 
Abteilung Tiefbau
Entfelderstrasse, 5001 Aarau 
+41 62 835 35 60, tiefbau@ag.ch 
 
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