Durch die Änderung des Waldgesetzes des Kantons Aargau per 1. Januar 2019 wurde die Einführung der statischen Waldgrenze im Kanton Aargau auch ausserhalb des Baugebiets ermöglicht.
Die Waldgrenzen wurden zwischenzeitlich durch die Abteilung Wald (AW) überprüft und gegebenenfalls geometrisch an die aktuelle Situation vor Ort angepasst.
Es wurde gemeinsam vereinbart, dass die AW zukünftig die fachliche Führung wahrnimmt und die amtlichen Vermessung (AV) die technische Führung übernimmt.
Die AV hat hierzu ihr Datenmodell erweitert. Die Waldgrenzlinien hat die AV bereits flächendeckend in die Vermessungsoperate eingearbeitet.
Gleichzeitig wurde in der AV die Bodenbedeckungsart "geschlossener_Wald" an die Waldgrenzlinien angepasst, um eine möglichst identische thematische Datenabbildung zu erreichen.
Die Waldgrenzlinien aus der AV bilden somit die Grundlage für die kommende öffentliche Auflage des Waldgrenzenplans des Kantons Aargau (1. bis 30. September 2019). Die öffentliche Auflage erfolgt sowohl bei den Gemeinden als auch in digitaler Form
unter https://www.ag.ch/wald ->
Digitaler Waldgrenzenplan -> Zum Waldgrenzenplan.