Breitere Verwendung der AHV-Nummer

Bern, 01.02.2017 - Der Bundesrat will die Verwaltungsabläufe durch eine kontrollierte Verwendung der AHV-Nummer effizienter machen. Als Ergebnis einer Aussprache an seiner Sitzung vom 1. Februar 2017 bestätigt er seine Absicht, die systematische Verwendung der AHV-Nummer durch die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden künftig zu erleichtern. Dabei sollen die Grundsätze des Datenschutzes gewahrt bleiben. Er hat das Eidg. Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis im Herbst dieses Jahres eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten.

Die Versichertennummer der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVN13) ist eine dreizehnstellige, anonyme Personenidentifikationsnummer. Heute ist die systematische Verwendung der AHV-Nummer inner- und ausserhalb der Sozialversicherungen zulässig, wenn dafür eine explizite gesetzliche Grundlage besteht. Seit ihrer Einführung 2008 hat sich die Verwendung der AHVN13 ausserhalb der Sozialversicherungen stark verbreitet. Behörden sind zunehmend daran interessiert, sie in der Verwaltung zur Personenidentifikation einzusetzen.


Der Bundesrat unterstützt den Einsatz der AHV-Versicherten-Nummer zugunsten rascher, effizienter und kostengünstiger Verwaltungsabläufe. Er schlägt vor, dass die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden generell zur systematischen Verwendung der AHVN13 im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben ermächtigt werden. Institutionen ohne Behördencharakter, denen gesetzlich die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe übertragen wurde, sollen hingegen weiterhin eine spezialgesetzliche Ermächtigung zur Verwendung der AHVN13 benötigen. Dabei legt der Bundesrat grossen Wert auf wirksame Massnahmen zur Garantie der Datensicherheit und des Datenschutzes. Er hat dem EDI den Auftrag erteilt, bis im Herbst dieses Jahres eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die dann in die Vernehmlassung geschickt werden soll.


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Colette Nova, Vizedirektorin
Leiterin Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und EL
Bundesamt für Sozialversicherungen
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