Modernisierung der Sozialhilfestatistik (SHS)

Die Sozialhilfestatistik basiert auf der gemeinsamen Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie ist ein unerlässliches Instrument der Sozialpolitik, deren Grundlagen vor mehr als 20 Jahren erarbeitet wurden. Mit der Modernisierung der SHS wird die Statistik nun an die aktuellen Bedingungen und die sich verändernden Bedürfnisse angepasst.

Die Modernisierung der SHS bietet folgende Verbesserungen:
• Stärkung der Analysen
• zuverlässige, steuerungsrelevante Indikatoren
• erhöhte Aktualität der publizierten Informationen
• reduzierte Belastung der Datenlieferanten.

In enger Abstimmung mit den Anspruchsgruppen der SHS wurden die Zielsetzungen der Modernisierung formuliert und die Grundlagen für die Umsetzung geschaffen. Dabei wurde eine Vielzahl von Fachleuten, Sozialdiensten und weiterer Stellen beigezogen. Die Arbeiten wurden in enger Abstimmung mit der für die Modernisierung eingesetzten Steuerungsgruppe mit Vertreter/innen von Bund, Kantonen und Städten/Gemeinden konsolidiert.

Die Realisierung schreitet voran

Die Einführung der Modernisierung bei allen Datenlieferanten der Sozialhilfestatistik erfolgt bis Ende 2025. Die Arbeiten sind weit fortgeschritten und ab April 2024 erfolgt die Realisierung der modernisierten Statistiklieferungen und -bearbeitungen für die ersten Kantone und Sozialdienste. Mit der Einlösung der mit der Modernisierung verfolgten Ziele kann nach mehrjähriger Vorarbeit endlich begonnen werden.

Welche konkreten Verbesserungen bietet die Modernisierung für die Datenlieferanten?

Bei den zu übermittelnden Informationen handelt es sich um Daten aus der täglichen Fallführung. Im Vergleich zur aktuellen Statistik ist der Umfang des Variablenkatalog erheblich reduziert worden. Nebst den Grunddaten zu den Personen und Dossiers werden produktive Buchungsdaten ans BFS geschickt. Dort werden sie harmonisiert, um die Vergleichbarkeit der Angaben sicherzustellen. Anhand der Daten aus den Fallführungssystemen kann so eine Datenübermittlung im Hintergrund erreicht werden. Diensten ohne eigenes Fallführungssystem wird das BFS eine Erfassungshilfe zur Verfügung stellen.

Die nächsten Schritte für Datenlieferanten

Damit die Daten modernisiert übermittelt werden können, sind die für die Modernisierung notwendigen Umstellungen in den Fallführungssoftwares eine Grundvoraussetzung. Bei diesen Umstellungen handelt es sich beispielsweise um die einmalige Aktualisierung der Fallführungssoftware und das erstmalige Konfigurieren der Datenübermittlung in Abstimmung mit den Softwarelieferanten. Parallel dazu wird das BFS mit den Datenlieferanten die für die Umstellung notwendigen Vorbereitungsarbeiten in Abstimmung mit der Einführungsplanung vorsehen und auf die Datenlieferanten zugehen.

Für diejenigen Datenlieferanten, welche im Verlauf des Jahres 2024 auf die modernisierte Statistik umstellen, entfällt die Datenerhebung der Daten des Jahres 2024 gemäss alter Statistik. Für diese Stellen fallen ab Januar 2024 die Arbeiten im Zusammenhang mit der alten Statistik weg:

  • Erfassung der Anfangszustände
  • Plausibilisierung der Daten (Anfangszustände und Stichtagszustände)
  • Bewirtschaftung des BFS-Fragebogens (bzw. des BFS-Objekts bzw. -Moduls, je nach Fallführungssystem heisst das anders).
  • Übernahme der Daten ins Folgejahr für Datenlieferanten, die aktuell mit dem vom BFS zur
    Verfügung gestellten SOSTAT die Sozialhilfestatistikdaten erfassen.

Das Erfassungsinstrument eSOSTAT als Ersatz für das bisherige SOSTAT

Dienste, welche keine mit der Sozialhilfestatistik kompatible Fallführungssoftware im Einsatz haben, können ihre Daten in eSOSTAT erfassen und an das BFS übermitteln. eSOSTAT wird durch das BFS zur Verfügung gestellt.
Ab März 2024 wird einer ersten Gruppe von Datenlieferanten die Nutzung von eSOSTAT ermöglicht. Das gesamthafte Rollout für die zweite Gruppe wird im Jahr 2025 erfolgen. Bei der Umstellung von SOSTAT auf eSOSTAT können die weiterhin für die Statistik relevante Personendaten migriert werden. Wie das umgesetzt werden kann, ist Gegenstand der Schulungen und Instruktionen für die Nutzung von eSOSTAT, welche die zukünftig mit eSOSTAT liefernden Dienste im Rahmen des Rollouts erhalten werden.


Unter den weiterführenden Informationen finden Sie sämtliche Unterlagen zur Modernisierung.

  • Das Detailkonzept beschreibt die Elemente der Umsetzung
  • Im Register zu den Berichten finden sich die im Projektverlauf erarbeiteten Entscheidungsgrundlagen
  • Unter dem Register Factsheet finden Sie nähere Angaben zum Start der Realisierungsarbeiten im Projekt und den weiteren Schritten
  • Die Erhebungsdokumente beschreiben die fachlichen Anforderungen an die Datenlieferanten
  • Die technischen Dokumente umfassen die zur Einrichtung der Datenübermittlung benötigten Informationen.

Weiterführende Informationen

Detailkonzept

Berichte

Factsheet

Erhebungsdokumente

Technische Dokumente

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Sozialhilfe
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

modernisation.shs@bfs.admin.ch

Tel.
+41 58 461 44 44

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/soziale-sicherheit/erhebungen/shs/modernisierungsprojekt.html