Die stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erhalten neu auf ihren Stimmrechtsausweisen aufgedruckte personifizierte Codelisten. Die Listen enthalten für jede mögliche Abstimmungsantwort einen Verifizierungscode.
Ein Computer könnte einen Virus oder einen Trojaner haben. Der könnte theoretisch die Stimmabgabe manipulieren.
Die Stimmberechtigten können damit kontrollieren, ob die bei der E-Voting-Stimmabgabe auf ihren Computern angezeigten Verifizierungscodes mit den Codes im Stimmrechtsausweis übereinstimmen. Sie können damit selbst prüfen, ob ihre Stimme korrekt übermittelt worden ist, wie die beiden Staatskanzleien am Montag mitteilen.
Beliebtes E-Voting
Das Angebot wird von den Auslandschweizern beider Kantone rege genutzt. Bei der nationalen Abstimmung vom 30. November 2014 gaben im Aargau mehr als zwei Drittel der abstimmenden Auslandschweizer ihre Stimme per E-Voting ab. Im Kanton Solothurn waren es 25 Prozent der stimmberechtigten Auslandschweizer, welche elektronisch abgestimmt haben.
In einer nächsten Phase sollen auch die Stimmbürger ausgewählter Aargauer und Solothurner Gemeinden die Möglichkeit erhalten, E-Voting als dritten Stimmkanal zu nutzen. Im Kanton Aargau stimmte der Regierungsrat letzten Herbst einem Pilotversuch in den Gemeinden Aarau, Baden, Biberstein, Buchs und Wettingen zu.
Im Kanton Solothurn wird zurzeit abgeklärt, welche Gemeinden sich am Projekt beteiligen wollen. Definitiv für eine vorzeitige Einführung von E-Voting hat sich Zuchwil entschieden.