Venturelab

Der Kanton Zürich meldet sich zurück als attraktiver Standort für Startups mit internationaler Ausstrahlung und Wachstumsambitionen. Anfänglich hat Regierungsrat Stocker sich hinter seine übermotivierten Steuerbeamten gestellt und die Zürcher Innovation zur Besteuerung von Startups aufgrund von Finanzierungsrunden gestützt. Durch den politisch breit abgestützten Protest ist er nochmals über die Bücher gegangen. Der am 1. November 2016 kommunizierte Entscheid, die anfangs Jahr eingeführte Praxis rückgängig zu machen, zeugt von Weitsicht und Führungsstärke.

Zu unserer Medienmitteilung

Nachstehende Inhalte und unser Mediendossier zum Download dokumentieren die Debatte seit dem 1. März 2016. Mit dem Entscheid des Zürcher Regierungsrates und seiner Medienmitteilung vom 1. November 2016 ist diese Angelegenheit für uns erledigt.

Startup Besteuerung im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich positioniert sich als innovativ und Startup freundlich. Gleichzeitig sehen sich zahlreiche Gründer von Startups mit einer hohen Vermögenssteuerrechnung konfrontiert, obwohl sich ihr Startup noch immer in der Aufbauphase befindet und sie keine nachhaltigen Gewinne schreiben. Grund dafür ist das Zürcher Steueramt, welches die Aktien der Startups nach Preisen der letzten Finanzierungsrunde bewertet. Die Folge: Gründer werden auf die Aktien teilweise so hoch besteuert, dass sie die Steuerrechnung gar nicht bezahlen können. Dieses Vorgehen schreckt auch Business Angels ab, im Kanton Zürich in Startups zu investieren.

Unsere Forderung

Wir sind der Überzeugung, dass Finanzierungsrunden nicht für die Steuerbemessung von Startups herangezogen werden dürfen und Startups genau gleich wie KMUs nach der Praktikermethode (Substanz/Ertragswert) bewertet werden sollen.

Konkrete Fallbeispiele

Die neue Praxis vom Steueramt Zürich zwingt Gründer spätestens nach dem dritten Jahr in einen Startup freundlichen Kanton umzuziehen. Wie die Fallbeispiele zeigen, bringt die Praxisänderung für bereits bestehende Startups nur eine minimale Erleichterung, löst das Problem aber nicht:

Beat Schillig

Beat Schillig: Zürcher Steuerfalle für Startups und Investoren

Als Gründer im Kanton Zürich wird es praktisch unmöglich, Business Angels mit Steuersitz in der Schweiz zu gewinnen. Damit sind sie ihrer wichtigsten, resp. fast einzigen Finanzierungsquellen zu Beginn beraubt. Sie haben gar keine andere Chance, als in einen anderen Kanton abzuwandern.

Zum Interview mit Beat Schillig

Jan Wurzbacher: Wir können die Steuerrechnung nicht mehr bezahlen

Die Vermögenssteuer beläuft sich auf 50% von meinem Bruttolohn. Das ist untragbar, ich kann die Steuerrechnung mit meinem Einkommen schlichtweg nicht mehr bezahlen. Da wir Climeworks bereits 2009 gegründet haben, profitieren wir auch nicht von der Anpassung der Steuerpraxis für Startups.

Zum Interview mit Jan Wurzbacher

LaurentDecrue

Laurent Decrue: Movu prüft den Firmensitz zu verlegen

Movu konnte letztes Jahr mit 300% wachsen. Da unsere Firma bereits 2005 gegründet wurde, profitieren wir nicht von der Übergangsfrist und leiden stark unter der neuen Praxis. Wir wollen weiter stark wachsen und prüfen deshalb den Firmensitz zu verlegen.

Zum Interview mit Laurent Decrue

LinoGuzzella

ETH Präsident Lino Guzzella befürchtet infolge der Steuerpolitik einen Standortnachteil für Zürich und die Schweiz

Die ETH Spin-offs tragen nicht nur zu einer prosperierenden Wirtschaft im Kanton Zürich bei, sondern schaffen auch Arbeitsplätze und stärken den weltweiten Ruf der Schweiz als Hightech-Land. Ein Wegzug von Spin-offs in steuergünstige Kantone oder ins Ausland hätte negative Auswirkungen auf die Innovationskraft.  

Zum Interview in der SonntagsZeitung

mathias-haussmann-uepaa

Mathias Hausmann: Uepaa hat die Mitarbeiterbeteiligung gestoppt und prüft den Firmsitz zu verlegen

Uepaa AG wurde 2012 als ETH Spin-off gegründet und beschäftigt 12 Mitarbeitende in Zürich. Die hohe Steuerrechnung hat Mathias veranlasst den ESOP per sofort zu stoppen und eine Sitzverlegung von Uepaa zu prüfen. 

Interview mit Mathias Hausmann

Viktor Calabro

Viktor Calabro: Sobald Startups erfoglreich werden, verscheucht man sie aus Zürich!

Coople ist ein Just-in-Time Marktplatz für flexible Arbeit mit über 5’000 Unternehmenskunden und über 80’000 Mitarbeitende die auf der Plattform registriert sind. Die neue Strafsteuer hat Viktor gezwungen umzuziehen, denn im Kanton Zürich könnte er finanziell nicht überleben.

Interview mit Viktor Calabro

TobiasHäckermann_Shepany

Tobias Häckermann: Wir erwarten eine horrende Vermögenssteuer-Rechnung, die wir nicht bezahlen können!

Sherpany zählt nicht nur Nestlé, Novartis oder Zurich Insurance Group zu seinen Kunden, das Unternehmen ist auch seit 2012 bereits zum vierten Mal im TOP 100 Ranking der besten Schweizer Startups zu finden. Agilentia-CEO, Tobias Häckermann wird ebenfalls von der Zürcher Steuerpolitik gebeutelt und prüft seinen Firmensitz zu verlegen.

Interview mit Tobias Häckermann

Hintergrund zur Steuerthematik im Kanton Zürich

Ausgangslage

In den ersten Jahren nach der Gründung investieren Hightech Gründer in die Produktentwicklung und den Aufbau ihres Startups. Erträge sind noch keine vorhanden, die Startups schreiben Verluste. Investoren finanzieren den Aufbau durch eine Kapitalerhöhung, sprich es werden neue Aktien ausgegeben. Das investierte Kapital fliesst nicht an die Gründer, sondern in die Aktiengesellschaft und dient dem weiteren Aufbau. Die bei der Finanzierungsrunde festgelegte Unternehmensbewertung ist die Hoffnung auf zukünftige Erfolge.

Steuerpraxis in Zürich

In der Vergangenheit wurden die Aktien von Startups auf Basis des Substanzwertes bewertet. Seit 2012 ist jedoch eine Tendenz zur Besteuerung zu Finanzierungsrundenwerten zu beobachten. Diese Vorgehensweise der Zürcher Steuerbehörden ist auf die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II zurückzuführen. Über den separaten Ausweis von Kapitaleinlagereserven in der Bilanz werden die Finanzierungsrunden für die Steuerbehörden transparenter. Diese können daraus ableiten, zu welchen Preis Investoren in das Unternehmen investierten, und lassen diese Information in die Bestimmung des Vermögenssteuerwertes der Aktien einfliessen.

Praxisänderung im Kanton Zürich per 1. März 2016

Per 1. März 2016 passte das Kantonale Steueramt seine Praxis bei der Bewertung von Unternehmen in deren Anfangsjahren an. Neu werden Startups im Kanton Zürich wie folgt besteuert:

Startupsteuer


Ausnahmen für Biotech und Medtech Startups:


Bei folgenden Massnahmen gilt die neue Praxis nicht:

  • Konnten bisherige Aktionäre alleine oder gemeinsam Aktien an einen unabhängigen Dritten in massgeblichem Umfang (i.d.R. 10%) veräussern, dann stellt dieser Transaktionspreis den massgebenden Vermögenssteuerwert dar.
  • Bestimmt das Unternehmen seinen Verkehrswert – zu welchen Zwecken auch immer - selber, dann stellt dieser Wert für Vermögenssteuerzwecke einen Mindestwert dar. Das kann insbesondere bei Mitarbeiterbeteiligungen (Aktien und Optionen) der Fall sein. Hier gilt der Grundsatz, dass der Vermögenssteuerwert eines Titels nicht tiefer bewertet werden darf als dessen Einkommenssteuerwert.
  • Werden Mitarbeiteroptionen ausgeübt, dann stellt der bezahlte Ausübungspreis für die Vermögenssteuer einen Mindestwert dar.

Download Mediendossier

Weiterführende Links