Trockenheit: Meldung frühzeitige Beweidung – 2018

Trockenheit
Frühzeitige, schonende Beweidung von Biodiversitätsförderflächen wegen Trockenheit
Sehr geehrte Landwirtinnen und Landwirte

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit in vielen Gebieten erlaubt Landwirtschaft Aargau, basierend auf Artikel 106 der Direktzahlungsverordnung (Höhere Gewalt, Dürre), eine frühzeitige Beweidung von Biodiversitätsflächen im Jahr 2018. Die Beweidung von extensiv genutzten Wiesen (Code BFF-Typ 0611), wenig intensiv genutzten Wiesen (Code BFF-Typ 0612) und Uferwiesen (Code BFF-Typ 0634) ist per 1. August 2018 möglich.

Hinweise und Auflagen
Keine frühzeitige Beweidung von Labiola-Vertragsflächen, bei denen ausschliesslich Schnittnutzung und keine Herbstweide erlaubt ist.
Rückzugsstreifen auf Labiola-Vertragsflächen müssen nicht ausgezäunt werden.
Bei gutem Aufwuchs im Herbst ist eine weitere Herbstweide oder Schnittnutzung möglich.

Obligatorische Meldung an Landwirtschaft Aargau
Betriebe, welche von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, haben dies per Email an Landwirtschaft Aargau zu melden. Telefonische Meldungen sind nicht möglich. Die Meldung hat folgende Angaben zu beinhalten: Betriebsnummer, Name, Vorname, Ort, Parzellenname, BFF-Typ, Fläche.

Direkte Meldung per Email an ueli.frey@ag.ch

Nach erfolgter schriftlicher Meldung können die gemeldeten Flächen ab 1. August 2018 beweidet werden. Es wird keine schriftliche Bewilligung zugestellt.

Freundliche Grüsse

Ueli Frey
Direktzahlungen