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18.2 Berufliche Integration

18.2.2 AMIplus – Arbeitsmarktsintegration

Im Rahmen des Integrationsangebotes AMIplus können Gemeinden/Sozialdienste ein RAV mit der Arbeitsintegration von Sozialhilfeklientinnen und Sozialhilfeklienten beauftragen.

Zuerst wird die Arbeitsmarktfähigkeit der betroffenen Person eingeschätzt. Daraus resultiert eine Empfehlung des RAV zum weiteren Integrationsvorgehen, ob z. B. zuerst ein Aufbau der Arbeitsmarktfähigkeit der Klientinnen und Klienten sinnvoll ist, bevor mit der Integration in den 1. Arbeitsmarkt begonnen wird. Das Integrationsangebot ist deshalb in drei Phasen aufgeteilt.

  • Phase 1 (Einschätzung): Einschätzung der Arbeitsmarktfähigkeit
  • Phase 2 (Aufbau): Vertiefte Abklärungen sowie Auf- und/oder Ausbau der Arbeitsmarktfähigkeit
  • Phase 3 (Integration): Begleitete Integration in den ersten Arbeitsmarkt

Die Phasen werden dem Bedarf der Klientinnen und Klienten entsprechend individuell ausgestaltet. Je nach vorhandenen Ressourcen, Fähigkeiten und der Stabilität der Person ist es auch denkbar, dass für die Arbeitsmarktintegration nicht alle drei Phasen erforderlich sind. Die Phase 1 ist jedoch immer zwingend für die Situationsanalyse.

Speziell geschulte Integrationsberatende des RAV übernehmen die Fallführung im Bereich der Arbeitsintegration bis zur Wiedereingliederung. Im Übrigen verbleibt die Fallführung bei den Gemeinden/Sozialdiensten. Das Angebot "AMIplus" der RAV ist für die Gemeinden kostenpflichtig.

Sollte in einer Phase ein IV-relevantes Thema auftauchen, übernehmen die Integrationsberatenden die notwendigen Abklärungen zusammen mit der IV und lassen die Erkenntnisse in ihre Berichte einfliessen.

Enge Fallführung durch intensive Beratung und gezielte Massnahmen tragen dazu bei, die Arbeitsmarktfähigkeit aufzubauen und zu verbessern. Ein strategisches Vorgehen bei der Stellensuche mit Unterstützung der Arbeitgeberberatung im Rahmen der Kooperation Arbeitsmarkt erhöht die Erfolgsaussichten.

Das Angebot ist beschränkt auf Klientinnen und Klienten, für welche die Gemeinden/Sozialdienste einen entsprechenden "Integrationsauftrag" mit Kostengutsprache an das zuständige RAV erteilen. Es können grundsätzlich alle Klientinnen und Klienten angemeldet werden, bei welchen eine realistische Integrationschance besteht und wenn folgende Ausschlusskriterien nicht zutreffen:

Ausschlusskriterien sind:

  • dauerhafte Arbeitsunfähigkeit über 80 Prozent
  • akute Suchtproblematik
  • Deutschkenntnisse unter GER A2 (im Zweifelsfall Deutsch-Einstufungstest erforderlich)
  • keine Arbeitsbewilligung
  • Antritt Strafvollzug
  • Kinderbetreuung nicht geregelt

Für weitere Auskünfte zum Programm AMIplus wenden Sie sich bitte direkt an die Kooperation Arbeitsmarkt.

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