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Behebung von Fehlanreizen bei Sozialleistungen im Kanton Aargau :
Regierungsrat beschliesst Verordnungsänderungen

Das Departement Gesundheit und Soziales analysierte die kantonalen Sozialleistungen bezüglich Fehlanreizen und Unstimmigkeiten im Sozialsystem. Auf Grundlage der Analyse beschliesst der Regierungsrat Verordnungsänderungen, mit denen er Fehlanreize bei der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder (Alimentenbevorschussung), der Elternschaftsbeihilfe und bei den Stipendien behebt.

Eine Analyse der Bedarfsleistungen im Kanton Aargau zeigt, dass die kantonalen Bedarfssysteme relevante Fehlanreize aufweisen. Die Fehlanreize sind unterschiedlich stark ausgeprägt: Je nach Konstellation steht einem Haushalt, der eine Sozialleistung bezieht, trotz Erhöhung des Erwerbseinkommens nicht mehr oder sogar weniger Geld zur freien Verfügung. In diesen Fällen würde sich ein Zusatzverdienst nicht lohnen.

Der Regierungsrat will mit der Verordnungsänderung diese Fehlanreize in der Alimentenbevorschussung und der Elternschaftsbeihilfe mit einer Revision der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) beheben. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Künftig lohnt es sich für die betroffenen Haushalte, mehr zu arbeiten, da beispielsweise neu ein Einkommensfreibetrag, die Berufsauslagen sowie die Kosten für die Kinderbetreuung bei der Bemessung der Leistungshöhe angerechnet werden.

Mit einer Anpassung der Stipendienverordnung per 1. August 2023 werden die Erwerbsanreize auch in diesem Bereich verbessert: Der Freibeitrag beim Einkommen wird erhöht und im Gegenzug ein allfälliger Anspruch auf Prämienverbilligung angerechnet.

Kantonaler Sozialdienst unterstützt Gemeinden bei der Umsetzung

Für den Vollzug der Verordnungsänderung in den Bereichen der Alimentenbevorschussung und der Elternschaftsbeihilfe sind die Gemeinden zuständig. Im Hinblick auf einen möglichst geringen Umstellungsaufwand für die Gemeinden stellt der Kantonale Sozialdienst geeignete Umsetzungsinstrumente zur Verfügung und bietet im Herbst 2022 Schulungen zu den Massnahmen an.

Analyse der Bedarfsleistungen im Kanton Aargau

Das System der Sozialleistungen, die an finanziell bedürftige Personen ausgerichtet werden, ist komplex. Es handelt sich um Bedarfsleistungen, die historisch gewachsen und nicht immer aufeinander abgestimmt sind. Die 2015 vom Grossen Rat verabschiedete Sozialpolitische Planung sowie parlamentarische Vorstösse forderten, die Bedarfsleistungen zu harmonisieren und Fehlanreize abzubauen. Das Departement Gesundheit und Soziales erstellte in Zusammenarbeit mit weiteren Departementen eine Analyse zu den Bedarfsleistungen im Kanton Aargau. Dabei untersuchte es die Ergänzungsleistungen zur IV, die individuelle Prämienverbilligung, die Stipendien, die Sozialhilfe, die Alimentenbevorschussung, die Elternschaftsbeihilfe sowie die Unterstützungsbeiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung. Ziel der Analyse war, Fehlanreize und Unstimmigkeiten im System der Bedarfsleistungen zu identifizieren. Fehlanreize bestehen dann, wenn es sich für die Mitglieder der betroffenen Haushalte finanziell nicht lohnt, mehr zu arbeiten. Die Analyse entstand mit externer Unterstützung und unter Einbezug von Fachpersonen der Gemeinden.

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