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Kanton beteiligt sich an der Finanzierung der Notschlafstelle Aargau

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Notschlafstelle Aargau mit einem Beitrag von jährlich 150'000 Franken zu unterstützen. Dadurch wird die mit einem Postulat geforderte Finanzierung der Notschlafstelle sichergestellt.

Die Notschlafstelle Aargau in Baden hat ihren Betrieb am 1. September 2019 aufgenommen. Sie stellt ein niederschwelliges Angebot spontaner Übernachtungsmöglichkeiten und sozialer Betreuung sicher. Das Angebot richtet sich an erwachsene Personen, die in ungeklärter Wohnsituation leben und kurzfristig Obdach brauchen.

In den ersten drei Jahren des Betriebs haben die Landeskirchen und der Swisslos-Fonds die Notschlafstelle über Beiträge hauptsächlich finanziert. Die restliche Finanzierung erfolgte über weitere Spenden. Mit Postulat (20.91) vom 12. Mai 2020 fordern Grossrätin Regula Dell'Anno-Doppler und fünf weitere Postulanten eine langfristige Finanzierung der Notschlafstelle. Die während der Pilotphase durchgeführte Bedarfserhebung legt dar, dass der Bedarf am Fortbestand der Notschlafstelle im Kanton Aargau gegeben ist. Deshalb hat der Regierungsrat die Beteiligung an der Finanzierung der Notschlafstelle Aargau beschlossen.

Die Zuständigkeit für Notunterkünfte für Obdachlose liegt bei den Gemeinden. Insbesondere wenn Personen ausserhalb der Gemeindeschalteröffnungszeiten um ein Notobdach nachfragen, können die Gemeinden diese Aufgabe jedoch nicht wahrnehmen. Die Mitfinanzierung der Notschlafstelle durch den Kanton entlastet daher die zuständigen Gemeinden.

Der Regierungsrat macht von der im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) verankerten Möglichkeit Gebrauch, private Institutionen, die im Rahmen des SPG tätig sind, zu fördern und zu unterstützen. Durch die Genehmigung des vom Regierungsrat beschlossenen Verpflichtungskredits für die Zeitspanne von September 2022 bis Ende 2026 soll die Finanzierung der Notschlafstelle nach Ablauf der Pilotphase sichergestellt werden.

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Postulat: GR 20.91

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