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Kulturprojekt von Schulen für Funkenflug eingeben

Kultur macht Schule vergibt jährlich die Funkenflug-Auszeichnung an herausragende und weitere exemplarische Kulturprojekte von Schulen des Kantons Aargau. Lehrpersonen entwickeln gemeinsam mit ihren Schülerinnen und Schülern eigene Projekte. Die Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen ist dabei erwünscht.

Gesuchsportal Kultur macht Schule

Elektronisch durchführbar | Fristen beachten | Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

Formal:

  • Teilnahmeberechtigt sind alle Schulstufen vom Kindergarten bis zu den Berufs- und Kantonsschulen.
  • Die Projekte haben in den Disziplinen Literatur & Gesellschaft, Kulturgeschichte, Musik, Theater & Tanz, Visuelle Kunst & Film oder in Zusammenarbeit mit Bibliotheken stattgefunden.
  • Teilnahmeberechtigt sind Arbeiten von einzelnen Klassen aus dem Kanton Aargau sowie klassen- oder stufenübergreifende Projekte (keine Solistenprojekte).
  • Die Projekte müssen im schulischen Kontext entstehen.
  • Eine Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden oder Kulturinstitutionen ist erwünscht und wird empfohlen.
  • Die Preise werden an durchgeführte und abgeschlossene Projekte vergeben. Eingabeberechtigt sind Projekte aus dem Zeitraum von Mai 2023 bis April 2024.

Inhaltlich:

  • Die Projekte fördern das Potenzial der Schülerinnen und Schüler auf verschiedenen Ebenen. Die Schülerinnen und Schüler können ihr Potenzial im Rahmen des Projekts entfalten. Die Projekte sollen das Finden eigener Zugänge ermöglichen.
  • In der Kulturvermittlung werden fünf unterschiedliche Beteiligungsgrade definiert: "Rezeptiv", "Interaktiv", "Partizipativ", "Kollaborativ" und "Reklamierend". Die Schülerinnen und Schüler sollen ab dem Beteiligungsgrad "Partizipativ" in die Entwicklung und Durchführung des Proekts eingebunden werden.
    • Rezeptiv: Beim rezeptiven Beteiligungsgrad ist die Einbindung der Schülerinnen und Schüler gering.
    • Interaktiv: Stellen die Schülerinnen und Schüler Fragen oder entsteht eine Diskussi-on, bewegt sich der Beteiligungsgrad zur Interaktion. Beim interaktiven Beteiligungsgrad plant und steuert die Vermittlungsperson die Beteiligung.
    • Partizipativ: Ein partizipativer Beteiligungsgrad ist dann gegeben, wenn zwar ein Angebot und dessen Rahmenbedingungen vorgegeben werden, die Schülerinnen und Schüler aber in diesem Rahmen Möglichkeiten haben, eigenständig zu gestalten, wie Inhalte und Formen oder Regeln.
    • Kollaborativ: Bei einem kollaborativen Beteiligungsgrad werden Rahmen, Thematik und Methoden gemeinsam mit den Schülerinnen und Schüler entwickelt.
    • Reklamierend: Werden herangetragene oder geforderte Anliegen von einer Interessensgruppe von aussen gemeinsam mit ihr umgesetzt, wird von einer reklamierenden Beteiligung gesprochen.

  • Die Inhalte basieren auf der Expertise der Lehrpersonen, Kulturschaffenden sowie den Perspektiven der Schülerinnen und Schüler, sind zielgruppengerecht aufbereitet und fördern die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler. Die Begegnung findet auf Augenhöhe statt.
  • Von Teilnehmenden eingebrachte Anregungen werden für Anpassungen und Änderungen genutzt.

Ablauf

Schritt 1:

An einer Schule wird ein Kulturprojekt nach den oben genannten Kriterien durchgeführt.

Schritt 2:

Schulen melden ihr Projekt auf dem Online-Portal an und fügen das Dokumentationsmaterial zum Projekt (Fotos, Film, Tonträger, Publikationen u.a.) der Bewerbung bei.

Schritt 3:

Die Jury wählt (sur dossier) aus den eingereichten Projekten Gewinnerinnen und Gewinner aus.

Schritt 4:

Die ausgewählten Gewinner-Projekte werden informiert und zur Preisfeier eingeladen.

Schritt 5:

Die Gewinnerinnen und Gewinner erhalten ein Preisgeld von je 5'000 oder 2'000 Franken.

Schritt 6:

Die Projektbeschreibungen der honorierten Projekte werden auf der Website von "Kultur macht Schule" publiziert.

Benötigte Unterlagen

  • Aussagekräftige Projektdokumentation
  • Drei aussagekräftige Projektfotos in hoher Auflösung (300 dpi, mindestens 2'000 px breit) sind mitzuliefern, die im Fall eines Gewinns für die Publikation verwendet werden dürfen. Fotonachweis und Bildrechte müssen geklärt und angegeben sein.
  • Im Falle der Anfertigung von Bildmaterial (Foto, Video) von Schülerinnen und Schülern müssen diese sowie deren Erziehungsberechtigte dafür ihre Einwilligung schriftlich erteilen. Nähere Informationen zur Anfertigung von Bildmaterial sowie zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter: Schulportal des Kantons Aargau.
  • Bei Film-, Musical- und Theaterprojekten sind zwingend Filmaufnahmen einzureichen. Die folgende Anleitung zeigt eine Möglichkeit für den Upload von Filmen auf: Kurzanleitung youtube (PDF, 1 Seite, 40 KB)
  • Bei Musikprojekten sind Tonaufnahmen beizulegen.

Fristen und Termine

Nächster Eingabeschluss:

Mittwoch, 24. April 2024

Funkenflug Preisfeier:

Freitag, 21. Juni 2024

Kosten

Keine.

Gesuchsportal Kultur macht Schule

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