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Verpflichtungsdauer der LQ-Vereinbarungen endet 2022 in vier Regionen

Die LQ-Projekte werden bekanntlich bis 2025 verlängert. Mit dem Ende der Verpflichtungsdauer besteht nun in vier Regionen die Möglichkeit, Anpassungen an den LQ-Vereinbarungen vorzunehmen.

Extensivwiese mit Gehölzstruktur
Mit Gehölzstrukturen, Extensivwiesen und Ackeraufwertungen als LQ-Massnahmen wird ein wichtiger Beitrag zur Aufwertung des Gesamtbildes der Landschaft geleistet. (Foto: DüCo GmbH, Victor Condrau).

Die Verpflichtungsdauer der LQ-Vereinbarungen der vier Regionen Jurapark, Lebensraum Lenzburg Seetal, Unteres Bünztal, aargau Süd impuls endet 2022 nach acht Jahren Projektjahren. Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter aus diesen vier Regionen haben bei der Strukturdatenerhebung im Februar/März 2023 folgende Möglichkeiten:

  • Nichts unternehmen: Die Vereinbarung läuft unverändert weiter bis Ende 2025.
  • Die Vereinbarung Landschaftsqualität wird aufgelöst.
  • Einzelne Landschaftsqualitätsmassnahmen werden abgemeldet.

Für alle anderen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter ändert sich bezüglich Landschaftsqualität nichts.

Neuanmeldungen und Mutationen sind aufgrund der Plafonierung der Landschaftsqualitätsbeiträge bis Ende 2025 nicht möglich. Aufgrund der Sistierung der Agrarpolitik 22+ (AP22+) steht der Beschluss noch aus, in welcher Form die Leistungen der Landwirtschaftsbetriebe zur Förderung der Landschaftsqualität zukünftig abgegolten werden.

Weitere Informationen zur Abmeldung der LQ-Vereinbarung oder zu den einzelnen Massnahmen folgen mit dem Schreiben zur Betriebsstrukturdatenerhebung 2023.