Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Wiedereröffnung der Geschützten Operationsstelle (GOPS) des Kantonsspitals Aarau (KSA) für Asylsuchende :
Umwandlung GOPS Muri in Familienunterkunft – wegen des Mangels an regulären Asylunter-künften müssen neu auch Familien unterirdisch untergebracht werden

Aufgrund der hohen Zuweisungszahlen im Asylwesen und dem knappen Wohnraum für Geflüchtete ist nach dem Schutzraum Birmenstorf und der Geschützten Operationsstelle Muri (GOPS Muri) die Eröffnung einer weiteren unterirdischen Notunterkunft notwendig. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) nimmt in der ersten Oktoberhälfte 2023 die GOPS Aarau beim KSA in Betrieb. In der GOPS Muri werden zudem nur noch Familien statt Männer untergebracht. Die temporäre unterirdische Unterbringung für Familien ist nötig, weil zu wenig Plätze in regulären Unterkünften frei sind und in der nötigen Zeit nicht genügend neue Plätze geschaffen werden können. Die unterirdische Unterbringung soll nur solange nötig dauern.

Aufgrund hoher Zuweisungszahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM) sind die Kapazitäten in kantonalen Unterkünften nahezu erschöpft. In den letzten Monaten verzeichnet der Kantonale Sozialdienst (KSD) vor allem eine hohe Zuweisungszahl an Asylsuchenden mit Status N, die gemäss kantonaler Gesetzgebung bis zum Abschluss des Asylverfahrens des Bundes in die Zuständigkeit des Kantons fallen. Gleichzeitig gibt es auch bei den Gemeinden zurzeit kaum freie Plätze, wodurch die Platzierung von Personen, die in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen, mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Nach Birmenstorf und Muri eröffnet der KSD in Aarau deshalb eine weitere temporäre unterirdische Notunterkunft in Aarau. Die GOPS Aarau war bereits von 2015 bis 2017 als Notunterkunft in Betrieb. Die Anlage bietet bis zu 150 Plätze und wird mit asylsuchenden Männern belegt werden.

Aufgrund der angespannten Unterbringungssituation muss der KSD neu auch Familien in unterirdischen Notunterkünften platzieren. Dazu wird die GOPS Muri, die sich am besten dafür eignet, in eine Familienunterkunft umgewandelt. Die Belegung der GOPS Muri mit Familien ist eine Notmassnahme, die nur solange nötig vollzogen wird. Die Betreuung in Muri wird weiterhin durch die ORS Service AG sichergestellt. Die schulpflichtigen Kinder werden den Einschulungsvorbereitungskurs (EVK) in Aarau besuchen. Der Transport von Muri nach Aarau erfolgt per Shuttlebus und im Fall der Jugendlichen mit dem öffentlichen Verkehr.

Betrieb GOPS Aarau

Die GOPS Aarau befindet sich auf dem Gelände des KSA. Die Nutzung hat der KSD vertraglich mit dem KSA geregelt. Die Betreuung der Asylsuchenden wird die ORS Service AG in einem
24-Stunden-Betrieb übernehmen. Während der ersten zwei Monate wird die Zivilschutzorganisation (ZSO) Aare Region die ORS Service AG unterstützen und einfachere Betreuungsaufgaben (zum Beispiel Zutrittskontrolle, Essenausgabe) übernehmen. Mit diesem Konzept haben KSD und die ORS Service AG in Birmenstorf, wo die ZSO Baden unterstützt hat, sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Verpflegung der Bewohner der GOPS Aarau erfolgt mittels Warmanlieferung der Mahlzeiten. Die Kosten für die Verpflegung betragen rund 26 Franken pro Person und Tag. Bezüglich Betriebskonzept kann der KSD auf die guten Erfahrungen des letzten Betriebs zurückgreifen.

Die GOPS Aarau wird zurzeit für den Betrieb vorbereitet. Weiter muss die ORS Service AG das Betreuungsteam zusammenstellen. Voraussichtlich in der ersten Oktoberhälfte werden die ersten Asylsuchenden in die GOPS Aarau einziehen.

Weitere Notunterkünfte in Vorbereitung

Die drei Notunterkünfte in Aarau, Birmenstorf und Muri bieten total rund 500 Unterbringungsplätze. Wenn die Prognosen des SEM eintreffen und die hohen Zuweisungszahlen anhalten, ist absehbar, dass auch die vierte Notunterkunft der Phase 1, die geschützte Sanitätsstelle (GSS) Lenzburg mit 150 Plätzen, in Bälde eröffnet werden muss.

Wenn sich abzeichnet, dass die Notunterkünfte der Phase 1 nicht ausreichen, werden die Zivilschutzanlagen der Phase 2 als Notunterkünfte vorbereitet (siehe auch Medienmitteilung vom 8. Februar 2023).

Bei den Zivilschutzanlagen, die als Notunterkünfte infrage kommen, handelt es sich um Anlagen, die nicht für Bevölkerungsschutzzwecke verplant und in der Regel nicht Teil der Schutzraumplanung für die Bevölkerung sind.

  • Departement Gesundheit und Soziales