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Regierungsrat legt Botschaft an den Grossen Rat zur geplanten kantonalen Asylunterkunft in Oftringen vor

Die Einwohnergemeindeversammlung Oftringen hat am 7. September 2023 der Realisierung einer kantonalen Asylunterkunft auf einer gemeindeeigenen Parzelle zugestimmt (Referendumsfrist läuft noch bis 16. Oktober 2023). Der Regierungsrat legt nun die Botschaft an den Grossen Rat vor und beantragt für diese kantonale Asylunterkunft einen Verpflichtungskredit in der Höhe von rund 4,6 Millionen Franken. Die Eröffnung wird frühestens am 1. Juli 2024 erfolgen.

Bei der geplanten Asylunterkunft handelt es sich um eine Modulbaute mit einer Kapazität von rund 150 Unterbringungsplätzen. Die Modulbaute wird dem Kanton von der Eigentümerin kostenlos übergeben. Aktuell steht sie in Kaiseraugst, wo sie in den letzten Jahren als zusätzliche Bürofläche für Mitarbeitende von Fremdfirmen diente. Die verschiedenen Module können flexibel zusammengesetzt werden. Neben den Aufenthaltsmodulen sind auch Küchenelemente und sanitäre Anlagen vorhanden.

Die beantragten finanziellen Mittel decken die Umplatzierung der Modulbaute (~1,6 Millionen Franken) sowie den Rückbau des Fundaments am aktuellen Standort in Kaiseraugst (~0,5 Millionen Franken). Hinzu kommen die Kosten für die Erschliessung der Parzelle in Oftringen (~1,35 Millionen Franken), die Einrichtung der Unterkunft (~225'000 Franken), der Baurechtszins für zehn Jahre (330'000 Franken) sowie die Nebenkosten für den gleichen Zeitraum (~550'000 Franken). Insgesamt fallen für das Vorhaben Gesamtkosten in der Höhe von rund 4,6 Millionen Franken an, womit die Zuständigkeit für die Beschlussfassung beim Grossen Rat liegt.

Entlastung der bestehenden Unterbringungsstrukturen

Gemäss heutiger Planung wird die Asylunterkunft in Oftringen per 1. Juli 2024 zur Verfügung stehen. Angesichts des Betriebs von aktuell zwei unterirdischen Notunterkünften und der bevorstehenden Eröffnung einer dritten Notunterkunft ist der Kantonale Sozialdienst (KSD) dringend auf zusätzliche reguläre Unterbringungsplätze angewiesen. Die 150 neuen Unterbringungsplätze werden in der angespannten Situation für die benötigte Entlastung der Unterbringungsstrukturen sorgen. Damit wirkt der Kantonale Sozialdienst der Überbelegung der kantonalen Unterkünfte und der unterirdischen Unterbringung geflüchteter Menschen entgegen.

Auch im Falle rückläufiger Asylzahlen würde die zusätzliche Kapazität ihre Bedeutung behalten und erlauben, andere kantonale Unterkünfte mit geringerer Kapazität und tieferer Wirtschaftlichkeit zu schliessen.

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Botschaft an den Grossen Rat: GR 23.316

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