Aktuelles zur Covid-19-Impfung im Kanton Aargau – Nr. 11/2021
Aktuelles zur Covid-19-Impfung im Kanton Aargau – Nr. 11/2021
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Departement Gesundheit und Soziales
Impfkampagne Kanton Aargau
Bild von Hakan Nural, Covid-Impf Flasche
Geschätzte Damen und Herren,
Sie erhalten hiermit eine weitere Ausgabe unseres Newsletters. Wir möchten Sie regelmässig über den aktuellen Stand der Impfkampagne und die nächsten Schritte informieren.
An dieser Stelle danken wir allen in diesem anspruchsvollen Projekt involvierten Personen herzlich für die gute Zusammenarbeit und den offenen und lösungsorientierten Austausch.

Barbara Hürlimann
Leiterin Abteilung Gesundheit

Andreas Obrecht
Leiter Impfkampagne
 
Inhaltsverzeichnis

 
Informationen zur Impfung

Bisher wurden im Kanton Aargau total 80'920 Covid-19-Impfungen durchgeführt, davon 55'253 Erstimpfungen und 25'667 Zweitimpfungen. Der Kanton Aargau hat bisher insgesamt 103'650 Impfdosen erhalten.
Im Wochenbulletin finden Sie jeweils aktualisierte Zahlen zur Impfkampagne.

 
Der Aargau hat letzte Woche die 100'000er-Marke bei den Registrierungen für eine Covid-19-Impfung geknackt, doch damit ist das Ziel noch lange nicht erreicht. Ein grosser Teil der besonders gefährdeten Personen (Zielgruppe 1) hat sich bisher noch nicht für eine Impfung registriert. Wir bitten alle Spitäler, Kliniken und ambulanten Leistungserbringer (Hausärzte, Apotheken und ambulante Pflege) Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige, aktiv auf die Registrierung unter
www.ag.ch/covid-impfanmeldung für die Covid-19-Impfung aufmerksam zu machen. Wir stellen dazu Plakate in den Sprachen Deutsch, Italienisch, Englisch, Portugiesisch, Serbisch, Türkisch und Albanisch zur Verfügung, welche in den Warteräumen aufgehängt oder als Flyer abgegeben werden können. Auf www.ag.ch/covid-impfanmeldung sind die wichtigsten Informationen neu ebenfalls in den genannten Sprachen verfügbar.

 
Ab sofort auch Impfungen für 65–74-Jährige
In der laufenden Woche wurde die Priorisierung innerhalb der Gruppe der besonders gefährdeten Personen (Zielgruppe 1) erweitert. Das heisst, ab sofort erhalten nicht nur Personen über 75 Jahren und Personen mit Vorerkrankungen höchsten Risikos (unabhängig vom Alter) einen Impftermin, sondern auch alle impfwilligen Personen zwischen 65 und 74 Jahren ohne Vorerkrankung. Grund dafür sind die Wartelisten in einigen Impfzentren, die nicht mehr ausreichend mit Personen gefüllt sind, die aufgrund des Alters oder der Vorerkrankungen Anspruch auf einen priorisierten Impftermin haben.

 
Weitere Öffnung bei Mitarbeitenden im Gesundheitswesen und im sozialmedizinischen Bereich geplant
Nach Ostern ist eine weitere Öffnung der Impftermine für die Zielgruppe 2 vorgesehen. Es handelt sich dabei um Mitarbeitende im Gesundheitswesen.
Dazu zählen im Kanton Aargau folgende Berufsgruppen:

  • Spitäler/Kliniken: Heim-Ärzte (Hausärzte mit Heimbetreuung)


  • Spitex: Pflegepersonal


  • Arztpraxen: Ärzte, Medizinische Praxisassistenz und andere Pflegekräfte; Zahnarztpraxen: Zahnärzte, Praxisassistenz, DH


  • Heime für Menschen mit Behinderungen/ Pro Senectute: Pflege- und Betreuungspersonal von BGP


  • Physiotherapie ambulanter Bereich


  • Hebammen ambulanter Bereich


  • Ergotherapie/Logopädie ambulanter Bereich


  • Chiropraktoren ambulanter Bereich


  • Apotheken: Apothekerinnen/Apotheker und Personal


  • Alters- und Pflegeheime: weiteres Personal (inkl. Personen ohne Patientenkontakt)


  • Spitäler und Kliniken: weiteres Personal (inkl. Personen ohne Patientenkontakt)

Wir empfehlen dem Gesundheits- und Betreuungspersonal, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen und sich ab sofort auf
www.ag.ch/covid-impfanmeldung zu registrieren. Nur das Spitalpersonal an den Impfstandorten erhält direkt über die Arbeitgeber einen Termin. Mitarbeitende im Gesundheitswesen und sozialmedizinischen Einrichtungen müssen sich bei der Impfung ausweisen. Die geschieht mit einem Mitarbeiterausweis (Badge), einem Mitgliedschaftsausweis eines anerkannten Verbandes aus dem Gesundheitsbereich oder einer Bestätigung des Arbeitgebers. Eine Vorlage dafür können Sie hier herunterladen.

 
Vorübergehende Schliessung von drei stationären Impfstandorten in Kalenderwoche 11
Aufgrund einer Lieferverzögerung des Impfstoffs Moderna werden in der Woche vom 15. bis 19. März 2021 (KW11) die stationären Impfstandorte Laufenburg, Leuggern und Menziken vorübergehend geschlossen (Details weiter unten). Weshalb diese drei Standorte? In Laufenburg, Leugern und Menziken ist ausschliesslich der Impfstoff Moderna im Einsatz und es werden dort noch keine Zweitimpfungen durchgeführt. Die weiteren Impfstandorte führen ihren Betrieb wie geplant weiter, auch wenn nur wenige Termine für Erstimpfungen mit dem Impfstoff Moderna zur Verfügung stehen.

Details zur vorübergehenden Schliessung der drei Standorte:

Laufenburg

  • Grundsätzlich ist dieser Impfstandort für die Bevölkerung die ganze Woche geschlossen.


  • Ausnahme: Montag 15.03.2021 von 08:00–10:00 Uhr geöffnet für bereits vergebene Erstimpfung-Termine an die Bevölkerung.


  • Anschliessend bis Freitag 19.03.2021 respektive bis Sonntag 21.03.2021 geschlossen



Leuggern

  • Grundsätzlich ist dieser Impfstandort für die Bevölkerung die ganze Woche geschlossen.


  • Ausnahme für 1. Impfungen für Personal der Reha Klinik Bad Zurzach


    • Mittwoch 17.03.21


    • Freitag 19.03.21




Menziken

  • Dieser Impfstandort ist für die Bevölkerung die ganze Woche geschlossen.


 
Aktueller Stand: Impfausweis, Impfnachweis, Impfattest, Impfbestätigung
Der bestehende Impfausweis in Papierform (blaues Impfbüchlein) ist in der Schweiz kein amtliches Dokument, sondern ein Dokument im Rahmen des Arzt-Patientenverhältnisses. Dies gilt auch für den elektronischen Impfausweis der Stiftung meineimpfungen.ch sowie für alle Impfnachweise, -Atteste, -Bestätigungen oder -Bescheinigungen für die Covid-19-Impfung. Es gibt in der Schweiz keine formell-gesetzlichen Grundlagen für ein staatliches Impfzertifikat. Ein elektronischer Impfausweis auf myCOVIDvac ist im Kanton Aargau aus administrativen Gründen noch nicht verfügbar. Wer jedoch im Impfzentrum oder bei der Registrierung angibt, einen elektronischen Impfausweis zu wünschen, wird diesen in den nächsten Wochen erhalten, sobald die Freigabe erfolgt ist.

 
Keine Impfung für Personen ausserhalb des Kantons Aargau
Die Impfzentren im Kanton Aargau mussten in den vergangenen Wochen zahlreiche Personen abweisen, weil sie die derzeit geltenden Kriterien für den Erhalt einer Impfung nicht erfüllten. Meistens handelte es sich um jüngere Personen, die kein ärztliches Attest für eine Vorerkrankung höchsten Risikos vorweisen konnten. Zudem haben sich einige Personen aus anderen Kantonen im Aargau für eine Impfung registriert. Im Kanton Aargau erhalten jedoch nur Personen eine Impfung, die hier ihren Wohnsitz haben. Ausnahmen sind Auslandschweizerinnen und Grenzgänger, die eine Schweizer Krankenversicherung haben. Auch Gesundheitspersonal, das zwar im Kanton Aargau arbeitet, jedoch nicht hier wohnt, bekommt eine Impfung.

 
Abschluss der Impfkampagne in Pflegeheimen steht kurz bevor
Bereits am 18. März 2021 findet die letzte Impfung in einem Aargauer Pflegeheim statt. Bisher haben 5'593 Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen eine Impfung erhalten. Gleichzeitig haben die bis zu
10 mobilen Impfteams 3'668 Mitarbeitende von Pflegeheimen geimpft.
122 Personen haben in Pflegeheimen eine Impfung aus einem Restbestand erhalten. Ab dem 15. März 2021 sind nur noch 6 mobile Impfteams im Einsatz. Sie führen Impfungen von vorerkrankten und älteren Menschen in Gemeinschaftseinrichtungen wie etwa Heime für Menschen mit Behinderung durch. Die Weiterführung von Impfungen in den Pflegeheimen hat zum Ziel, neue Impfwillige (Bewohnende und Personal) weiterhin vor Ort in den Pflegeheimen impfen zu können. Detaillierte Informationen erhalten die betroffenen Institutionen Mitte nächster Woche.
 
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