Sprachkenntnisse erhöhen die Chance, dass die Stellensuchenden eine Arbeit finden. Für das Angebot an Deutschkursen arbeiten die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und das Amt für Migration und Integration (MIKA) Hand in Hand mit dem Kantonalen Sozialdienst. Wenn eine geflüchtete Person beim RAV beraten wird, melden die RAV-Beratenden den Bedarf an Erstmassnahmen (meist Deutschkurse) direkt ans MIKA. Das MIKA bearbeitet diese Anfragen prioritär und erteilt der Gemeinde, in der die Person wohnt, die Kostengutsprache. Die Gemeinden, welche die Fälle führen, können die Personen mit Schutzstatus S danach für die Kurse anmelden. |