In letzter Zeit entschliessen sich immer mehr Ukrainerinnen und Ukrainer, in die Ukraine zurückzukehren. Oft stellen sich dabei viele Fragen. Die Rückkehrberatung zeigt auf, welche Schritte für Schutzsuchende S möglich sind, wenn sie definitiv in die Ukraine zurückkehren möchten.
Ukrainerinnen und Ukrainer können sich im Kanton Aargau an die Rückkehrberatung wenden und einen Antrag auf Rückkehrunterstützung stellen. Jeder Antrag wird individuell geprüft. Rückkehrunterstützung wird ausgerichtet, wenn eine gleichzeitige Einwilligung zur Aufhebung des Schutzstatus S erfolgt und keine Ausschlussgründe gemäss Art. 64 AsylV 2 (u.a. Straffälligkeit, genügend eigene Mittel) vorliegen.
Die Beiträge belaufen sich auf CHF 500.- pro erwachsene Person, CHF 250.- pro Kind und maximal CHF 2000.- pro Familie. Die Barauszahlung erfolgt entweder durch Rückkehrberatungsstellen im Kanton, Bundesasylzentren (BAZ) bei Ausreisen auf dem Landweg, oder via swissREPEAT bei Ausreisen auf dem Luftweg.
So erreichen Sie die Rückkehrberatung: E-Mail: rueckkehrberatungsstelle@ag.ch Telefon: +41 (0)62 835 18 52 oder +41 (0)62 835 18 57
Sie können die Rückkehrberatung auch via Ihre Betreuungsperson kontaktieren. Der Schalter der Rückkehrberatung des Kantons Aargau befindet sich am Bahnhofplatz 3c in Aarau.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite Rückkehrhilfe – Rückkehrberatung.
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