Newsletter der Abteilung Tiefbau – 2-18
Guten Tag

Aus aktuellem Anlass senden wir Ihnen einen weiteren Newsletter der Abteilung Tiefbau.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und freuen uns über Rückmeldungen und Anregungen.

Abteilung Tiefbau

Warnkleidung
Warnkleidung bei Arbeiten auf Aargauer Kantonsstrassen
Für permanent auf der Kantonsstrasse arbeitende Personen ist die IMS-Norm 406.006 "Warnkleidung auf Aargauer Kantonsstrassen" gültig.
Der Schweizerische Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) hat die Norm SN 640 710 "Warnkleidung bei Arbeiten im öffentlichen Raum" ersatzlos zurückgezogen. Gültig bleibt die Norm SN EN ISO 20471 "Hochsichtbare Warnkleidung – Prüfverfahren und Anforderungen".

Für permanent auf der Kantonsstrasse arbeitende Personen ist die IMS-Norm 406.006 "Warnkleidung auf Aargauer Kantonsstrassen" gültig. Somit sind auf sämtlichen Kantonsstrassen die Anforderungen der Klasse 3 zu erfüllen und ein Oberteil und lange Hosen der Klasse 2 zu tragen. Für temporäre Aufenthalte (max. 1 Stunde pro Aufenthalt, zum Beispiel Baustellenkontrolle, Begehungen usw.) ist mindestens ein Kleidungsstück der Klasse 2, welches den Torso bedeckt, zu tragen.