Newsletter Asyl- und Flüchtlingswesen – Nr.17/ März 2019
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Regierungsrat
Newsletter Asyl- und Flüchtlingswesen – Nr.17/ März 2019
Liebe Leserin, lieber Leser
Integration ist ein dynamischer und vielschichtiger Prozess. Dabei ist die Teilnahme am Arbeitsleben ein zentraler Aspekt. Mit der Integrationsagenda Schweiz wollen Bund und Kantone Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen rascher in den Arbeitsprozess integrieren: ein höherer Mitteleinsatz, konkrete Wirkungsziele und ein verbindlicher Integrationsprozess sollen dabei helfen. Kanton, Gemeinden und Akteure der Integrationsförderung sind daran, dies für den Aargau umzusetzen.

Mit der Revision des Ausländergesetzes, das vermehrt auf Integration setzt, ist die Arbeitsaufnahme für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen vereinfacht worden. Arbeitgeber müssen die Anstellung nicht mehr bewilligen lassen, sondern können neu die Arbeitsaufnahme beim Amt für Migration und Integration kostenlos melden.

Neben der beruflichen ist die soziale Integration ein wichtiger Faktor. Auf diesem Gebiet leisten viele Freiwillige wie etwa die Organisation "Gemeinsam Znacht Aargau" einen Beitrag.

Der Regierungsrat hat Anpassungen bei der Berechnung der Aufnahmepflicht der Gemeinden beschlossen. Dadurch sinkt kurzfristig die Zuweisung von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern in die Gemeinden. Die Asylsuchenden im laufenden Verfahren bleiben in den kantonalen Asylunterkünften.

Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre.

Regierungsrat Kanton Aargau
 
Inhaltsverzeichnis

 
Aktuell

Bild einer Unterkunft für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) ©Kantonaler Sozialdienst
Die Zuweisungspraxis wird vereinfacht. © Kantonaler Sozialdienst
Regierungsrat passt Zuweisungspraxis von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen an
Die Paritätische Kommission Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF) begrüsst die vom Regierungsrat beschlossene Anpassung der Zuweisungspraxis. Dabei handelt es sich um ein neues und einfacheres Berechnungsmodell, welches per 1. April 2019 umgesetzt wird.

 
Projekte

Workshop zur gemeinsamen Umsetzung der Integrationsagenda im Aargau. © Kanton Aargau
Umsetzung der Integrationsagenda ist auf Kurs
Der Kanton ist daran, die Integrationsagenda Schweiz für den Aargau umzusetzen. Mehrere Workshops mit den Gemeinden und Akteuren der Integrationsförderung haben stattgefunden, weitere Anlässe folgen.

 
Hintergrund

Arbeiten fördert die Integration. © Hermann & Eyer
Erwerbstätige Personen im Asylbereich müssen neu gemeldet anstatt bewilligt werden
Seit 1. Januar 2019 muss die Erwerbstätigkeit eines Flüchtlings nur noch gemeldet werden und ist kostenlos. Diese Änderung im Ausländergesetz soll die rasche Integration in den Arbeitsmarkt fördern.

 
Angebote

Verschiedene Kulturen an einem Tisch: Beim gemeinsamen Essen entstehen interessante Diskussionen. © Kanton Aargau
"Es kommt ein Flüchtling und es geht ein Mensch mit Namen und eigener Geschichte"
Das Swisslos-Fonds-Projekt "Gemeinsam Znacht Aargau" bringt Fremde und Einheimische näher zusammen: Menschen, die im Aargau wohnen, laden Flüchtlinge zu einem Essen ein. Eine Reportage von Samuel Frey.

 
Neulich bei der Kontaktstelle

 
© Kanton Aargau 
Können vorläufig aufgenommene Flüchtlinge ihre Familie nachkommen lassen?

Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge können frühestens 3 Jahre nach Erteilung der vorläufigen Aufnahme beim Amt für Migration und Integration ein Gesuch für Familiennachzug stellen. Nachziehen können nur die Ehepartner und die minderjährigen (und unverheirateten) Kinder. Für einen Familiennachzug wird vorausgesetzt, dass die Personen zusammenwohnen werden und die Wohnung genügend gross ist. Zudem muss die Familie finanziell selber für sich aufkommen können. Das bedeutet, es darf keine Abhängigkeit von der Sozialhilfe bestehen. Der Familiennachzug muss innerhalb von 5 Jahren geltend gemacht werden.

Das Gesuch muss beim Amt für Migration und Integration Aargau eingereicht werden. Der Entscheid liegt beim Staatssekretariat für Migration.

Das Formular für Familiennachzug ist hier


 
Anmerkungen und Rückmeldungen

Rückmeldungen zum Newsletter
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5001 Aarau
 
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