Innenentwicklung Finanzielle Unterstützung für Planungen von besonderem kantonalem Interesse Innenentwicklung Finanzielle Unterstützung für Planungen von besonderem kantonalem Interesse Der Kanton kann Beiträge an bedeutende Entwicklungsplanungen und an die Planung zur Sanierung sowie Erneuerung von Einzelobjekten leisten, wenn diese von besonderem kantonalem Interesse sind (§ 2a Dekret über die Beiträge an die Raumplanung, SAR 713.510). Weiteren Kriterien, ob Beiträge geleistet werden können, sind in den Formularen für Beitragsgesuche zu finden.
Weitere Informationen zum Ablauf der Beitragsgesuche und die Gesuchsformulare im PDF-Format stehen neu zum Download bereit: www.ag.ch/raumentwicklung > Finanzielle Unterstützung |