Newsletter Asyl- und Flüchtlingswesen – Nr.13/Februar 2018
Liebe Leserin, lieber Leser

Integration im Flüchtlingswesen wird als staatliche Aufgabe immer wichtiger. Vorgestellt werden zwei Projekte, die das Thema auf unterschiedliche Art und Weise angehen. Das Mentoringprojekt "Co-Pilot" der Caritas Aargau – unterstützt vom Swisslos-Fonds – bringt Freiwillige mit Flüchtlingen zusammen. Letztere lernen so, sich im Schweizer Alltag zurechtzufinden und sich einfacher sozial, wirtschaftlich und kulturell zu integrieren. Das gleiche Ziel verfolgt die Integrationsvorlehre: Ab Sommer 2018 haben 70 anerkannte Flüchtlinge die Möglichkeit, sich auf die berufliche Grundbildung vorzubereiten. Der Kanton Aargau beteiligt sich am Pilotprojekt des Bundes, das sich an spätimmigrierte Erwachsene zwischen 22 und 40 Jahren richtet. Mehr zu den Hintergründen und Herausforderungen der Integrationsvorlehre lesen Sie im Interview mit Joy Kramer, Projektleiterin im Departement Bildung, Kultur und Sport.
 
Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre.

Regierungsrat Kanton Aargau
Inhalt
Anlaufstelle Radikalisierung / Merkblätter
Integrationsvorlehre
Vorläufig Aufgenommene
Co-Pilot
Neulich bei der Kontaktstelle
Rückmeldungen

Bild: Fotolia
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Aktuell
Die Departemente Gesundheit und Soziales (DGS), Bildung, Kultur und Sport (BKS) und Volkswirtschaft und Inneres (DVI) haben im Auftrag des Regierungsrats Massnahmen zur Radikalismusprävention im Aargau erarbeitet.
Verschiedene Massnahmen sollen im Kanton Aargau dazu beitragen, Radikalisierungstendenzen frühzeitig zu erkennen. Im Januar 2018 haben zwei Anlaufstellen ihre Arbeit aufgenommen – eine im Bereich Bildung, die andere im Bereich Soziales. Zusätzlich wurden zwei Merkblätter erarbeitet, die über das Vorgehen im Verdachtsfall aufklären.


Bild: Fotolia
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Hintergrund
70 anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen dürfen ab Sommer im Kanton Aargau eine einjährige Integrationsvorlehre beginnen. Das Staatssekretariat für Migration und Integration hat einen entsprechenden Antrag der Departemente BKS, DVI und DGS genehmigt.
Im August 2018 können spätimmigrierte Erwachsene eine Integrationsvorlehre beginnen. Zuvor können passende Kandidatinnen und Kandidaten ihr Berufsfeld kennenlernen und in den Lehrbetrieben schnuppern. Immer mit dem Ziel vor Augen: In einem Jahr einen Lehrvertrag zu unterschreiben. Es stehen Stellen als Logistiker/-in, Köchin/Koch, Landwirt/-in und in weiteren Berufsfeldern zur Auswahl.


Mann hilft einem Mädchen beim Schreiben
Bild: Herman & Eyer
Hintergrund
Viele Asylsuchende werden nur vorläufig aufgenommen, bleiben aber trotzdem oft für längere Zeit in der Schweiz. Es wird zwischen zwei Arten von vorläufig Aufgenommen unterschieden.
Der Status vorläufig Aufgenommen bezeichnet Personen, deren Asylgesuch abgewiesen wurde und die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden können. In der Schweiz leben 41'544 Menschen mit dem Status vorläufig Aufgenommene (VA), darunter viele Personen aus Eritrea, Syrien und Afghanistan. Im Kanton Aargau waren es per Ende 2017 2'403 Personen. Es gibt zwei Arten von vorläufig Aufgenommen. Ein neues Merkblatt des Amts für Migration und Integration (MIKA) des Departements Volkswirtschaft und Inneres klärt häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.


Bild: Caritas
Aus den Gemeinden
"Co-Pilot" heisst das neue Mentoringprojekt der Caritas Aargau, das im Februar in Baden und im März in Aarau startet.
Flüchtlinge geben als Piloten das Ziel der Reise vor und werden dabei von freiwlligen Co-Piloten unterstützt. Für Flüchtlinge ist die soziale und wirtschaftliche Eingliederung in eine Gesellschaft oft mit Hindernissen verbunden. Genau da setzt das Projekt Co-Pilot an. Es ist auf ein Jahr ausgelegt und wird mit finanzieller Unterstützung des Swisslos-Fonds des Kantons Aargau von der Caritas Aargau getragen.


Two Smileys
Bild: Kanton Aargau
Neulich bei der Kontaktstelle
Häufige Fragen aus den Gemeinden und der Bevölkerung
Wieviel Verpflegungsgeld erhalten Personen, die in Asylstrukturen leben?
Asylsuchende (Ausweis N) und vorläufig Aufgenommene ohne Flüchtlingseigenschaft (Ausweis F) erhalten ab vollendetem 16. Altersjahr für die Verpflegung Fr. 8.– pro Anwesenheitstag in der Unterkunft. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren haben Fr. 7.– pro Tag zur Verfügung. Kinder bis zum vollendeten 6. Altersjahr erhalten Fr 5.– pro Tag. Das Verpflegungsgeld dient dem Kauf von Nahrungsmitteln. Zudem erhalten in Asylstrukturen wohnhafte Personen pro Tag Fr. 1.– Taschengeld sowie monatlich Fr. 20.– für Kleider. Diverse Sachleistungen wie WC-Papier, diverse Reinigungsmittel, Windeln und Waschmittel werden in den kantonalen Unterkünften zur Verfügung gestellt. Asylbewerbende im Kanton Aargau sind kollektiv krankenversichert. Der Kanton trägt die Prämienkosten, die Franchise und die Selbstbehalte.


Anmerkungen und Rückmeldungen
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