Newsletter der Abteilung Tiefbau – 2-17
Guten Tag

Wir freuen uns, Ihnen einen weiteren Newsletter der Abteilung Tiefbau präsentieren zu können.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und freuen uns über Rückmeldungen und Anregungen.

Abteilung Tiefbau
Inhalt
Skonto bei der Bewertung des Angebotspreises
Anpassung des Mehrwertsteuersatzes
Kreditüberwachung
Rundschreiben "Vorgaben zur Honorierung der Leistungen im Planungsbericht"
Dokumentation des ausgeführten Werkes (DAW)

Skonto
Bei der Bewertung des Angebotspreises bei Arbeitsvergaben wird ein offerierter Skonto zukünftig nicht mehr berücksichtigt
Die Auftragsbewirtschaftung mit Einbezug des Skontos führt in der Abteilung Tiefbau (ATB) immer wieder zu Unklarheiten beim Vergleich von Aufträgen und gestellten Rechnungen und ist meistens mit einem Zusatzaufwand verbunden. Die ATB hat sich daher entschlossen, ihre Praxis bei der Berücksichtigung des Skontos im Angebotspreis bei Arbeitsvergaben anzupassen.
Die ATB sieht standardmässig in ihren Verträgen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen vor. Diese 30 Tage Zahlungsfrist können wir dank eines elektronischen Rechnungsflusses bei fast allen Rechnungen einhalten. Neben diesen Vorteilen hinsichtlich der Einhaltung der Zahlungsfrist durch den stark automatisierten Rechnungsfluss, stellen wir vor allem fest, dass sich der eigentliche Sinn des Skontos im Alltag verändert hat. Wenn er offeriert wird, wird er meistens als zusätzlicher Rabatt verstanden.
Die ATB hat sich daher entschlossen, bei Submissionen zukünftig den Skonto bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums "Angebotspreis" nicht mehr zu berücksichtigen.
Diese Umstellung wird alle Submissionen betreffen, welche die ATB ab dem 1. Januar 2018 ausschreiben wird.


MWST
Anforderungen an Kreditorenrechnungen aufgrund der Anpassung des Mehrwertsteuersatzes
Aufgrund der Veränderung der Mehrwertsteuersätze ab 1. Januar 2018 passt die Abteilung Tiefbau (ATB) die formalen Vorgaben für Kreditorenrechnungen an.
Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der IV durch die MWST um 0,4 MWST-Prozentpunkte aus. Gleichzeitig erhöhen sich per 1. Januar 2018 die MWST-Sätze um 0,1 Prozentpunkte aufgrund der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI).
Aus diesem Grund verändert sich der Normalsatz von 8,0 auf 7,7 Prozent. Damit die ATB den fristgerechten elektronischen Rechnungsfluss sowie die Rechnungslegungsvorgaben in der vorgegebenen Qualität sicherstellen kann, sind wir auf die Mithilfe unserer Vertragspartner angewiesen.


Krediteinhaltung
Die ATB wird den Fokus noch stärker auf die Kreditüberwachung legen
Beim Kostencontrolling haben die beauftragten Ingenieurbüros und Bauunternehmungen eine wichtige Rolle.
Nicht nur die Projektleiterinnen und Projektleiter der ATB oder die ATB-internen Steuerungsorgane sind für Qualität, Kosten und Termine sowie ein angemessenes Risikomanagement verantwortlich. Auch die von uns beauftragten Auftragnehmer, sei es als ausführendes Unternehmen oder als projektierende Ingenieure, Architekten, Landschaftsarchitekten oder als Bauherrenunterstützung, müssen ihren Teil beitragen.
Endkostenprognosen sind periodisch zu aktualisieren und Abweichungen gegenüber dem Kostenvoranschlag sind zu begründen.


Kein Rundschreiben mehr
Verzicht auf das jährliche Rundschreiben des BVU "Vorgaben zur Honorierung der Leistungen im Planungsbericht"
Wie es nach dem Verzicht der KBOB auf die Bekanntgabe von Stundenansätzen für Planerleistungen in der ATB weitergeht.
Aufgrund des Einwirkens der WEKO setzte die KBOB ihre "Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren 2017" per 30. Juni 2017 ausser Kraft und ersetzte sie durch eine neue Empfehlung (Stand Juli 2017). Damit gibt es nun keine Empfehlung der KBOB mehr, in denen konkrete Stundenansätze für Planerleistungen für die einzelnen Honorarkategorien definiert werden. Somit wird auch das BVU zukünftig auf ein jährliches Rundschreiben verzichten und damit keine Stundenansätze mehr als Richtwerte publizieren.


DAW
Dokumentation des ausgeführten Werkes (DAW)
Ab 1. Januar 2018 führt die Abteilung Tiefbau (ATB) die Norm DAW ein, welche als Leitfaden für die Ausarbeitung der Abschlussdokumentation aller Projekte dient. Die Norm hat zum Ziel, zeitnah detaillierte Kenntnisse neu erstellter oder baulich veränderter Bauwerke, Anlagen und Beläge sicherzustellen.
Die Norm DAW richtet sich an beauftragte Planerbüros und Personen sowie an die internen Stellen der ATB, die mit der Erstellung der "Dokumentation des ausgeführten Werkes (DAW)" beauftragt oder dafür verantwortlich sind.