Neulich bei der Kontaktstelle Häufige Fragen aus den Gemeinden und der Bevölkerung Verfügen Personen aus dem Asylbereich nebst der Krankenkasse über weitere Versicherungen?
| Bild: Kanton Aargau |
Neulich bei der Kontaktstelle Häufige Fragen aus den Gemeinden und der Bevölkerung Verfügen Personen aus dem Asylbereich nebst der Krankenkasse über weitere Versicherungen?
Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer verfügen ausschliesslich über die obligatorische Krankenversicherung mit Unfalldeckung gemäss KVG. Bei dieser ist die Nichtbetriebs-Unfalldeckung miteingeschlossen. Für alle weiteren Behandlungen, die nicht durch die Krankenkassenleistungen abgedeckt sind, muss beim kantonalen Sozialdienst ein begründeter Antrag (inkl. Kostenvoranschlag) für die Kostenübernahme gestellt werden. Je nach Notwendigkeit entscheidet der Kantonale Sozialdienst, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. |