Newsletter Asyl- und Flüchtlingswesen – Nr.14/Mai 2018
Liebe Leserin, lieber Leser

Die Integration der Flüchtlinge ist ein vielschichtiger und wichtiger Prozess. Bund und Kantone haben erkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht und Ende April gemeinsam die Integrationsagenda Schweiz lanciert. Regierungsrat Urs Hofmann erklärt im Interview, wo die Herausforderungen für den Kanton Aargau und die Gemeinden liegen.
Ein zentrales Ziel der Integrationsagenda ist die rasche Eingliederung der Flüchtlinge in die Berufswelt. Dazu wurden bereits einige Projekte aufgegleist oder sind in einer Testphase. Als erfolgreiches Beispiel kann die Mitarbeit von Flüchtlingen im Pflegebereich im Reusspark (Freiamt) angeführt werden. Aufgrund der steigenden Belastung des dortigen Pflegefachpersonals sind Flüchtlinge während den Mahlzeiten als Aushilfen in der Küche und im Service angestellt. Die Flüchtlinge erhalten dadurch die Möglichkeit, mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Reussparks zu interagieren und so ihre Zeit mit einer sinnvollen Beschäftigung zu verbringen. Weitere Praxisbeispiele von Beschäftigungsangeboten finden sie neu auf der Plattform Asyl- und Flüchtlingswesen.
 
Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre.

Regierungsrat Kanton Aargau
Inhalt
Überarbeitetes Ablaufschema
Weiterführung Koordinationsstellen
Integrationsagenda
INVOL-Betriebe gesucht
Praxisbeispiele
Neulich bei der Kontaktstelle
Rückmeldungen

Bild: Fotolia
Bild: Fotolia
Aktuell
An der letzten PAKAF-Sitzung wurde unter anderem ein neues Ablaufschema für die Planung und Eröffnung von neuen kantonalen Asylunterkünften besprochen.
Mit dem Ziel, mehr Transparenz bei der Planung und Eröffnung von neuen Asylunterkünften zu schaffen, haben Kanton und Gemeinden ein neues Ablaufschema erarbeitet. Darin wird detailliert geregelt, welche Parteien zu welchem Zeitpunkt in den Planungsprozess einbezogen werden. An der letzten Sitzung der "Paritätischen Kommission Asyl- und Flüchtlingswesen" wurde das Ablaufschema verabschiedet.


Bild: Herman & Eyer
Bild: Hermann & Eyer
Aktuell
Der Regierungsrat hat die Weiterführung der finanziellen Unterstützung für Koordinationsstellen und Projekte beschlossen.
Der Regierungsrat hatte im Frühjahr 2016 Kredite in der Höhe von je rund 1,6 Millionen Franken aus dem Swisslos-Fonds für den Aufbau und die Koordination von Freiwilligenarbeit sowie für Beiträge an Aktivitäten und Projekte im Flüchtlingswesen beschlossen. Die bisher auf den Zeitraum 2016 bis 2019 beschränkten Massnahmen sollen weitergeführt werden.


Bild: Kanton Aargau
Bild: Ramona Tollardo
Aktuell
Interview mit Regierungsrat Urs Hofmann zur Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz im Kanton Aargau.
Bund und Kantone haben Ende April gemeinsam die Integrationsagenda Schweiz lanciert. Mit höheren Investitionen, konkreten Wirkungszielen und einem verbindlichen Integrationsprozess sollen Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen schneller in den Arbeitsprozess integriert werden. Regierungsrat Urs Hofmann spricht im Interview über die Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz im Kanton Aargau und wie sich das auf Kanton und Gemeinde auswirkt.


2 Männer arbeiten
Bild: Planzer
Aktuell
Die Integrationsvorlehre (INVOL) startet Anfang September 2018. Es werden noch Betriebe in der Gastronomie- und der Logistikbranche gesucht.
Das Interesse der Flüchtlinge an der Integrationsvorlehre (INVOL) ist sehr gross. Das Programm bereitet Personen ab 22 Jahren mit entsprechendem Potential auf eine berufliche Grundbildung in den Bereichen Garten, Landwirtschaft, Logistik und Gastronomie vor. Die Lernenden besuchen an zwei Tagen pro Woche die Berufsfachschule, an drei Tagen arbeiten sie in einem Betrieb. Die INVOL bietet Betrieben eine gute Möglichkeit, während eines Jahres künftige EBA- oder EFZ-Lernende kennenzulernen und offene Lehrstellen mit geeigneten Personen zu besetzen.


Bild: zVg
Aktuell
Beschäftigungsangebote für Personen im Asylbereich spielen eine wichtige Rolle für die Alltagsbewältigung und den Integrationsprozess.
Damit sich potentielle Anbieter von Beschäftigungsprogrammen ein Bild machen können und Ideen für ein eigenes Projekt erhalten, werden auf dem Portal Beschäftigung einige Praxisbeispiele näher vorgestellt. In den Berichten erfahren Sie mehr über deren Inhalt, die Herausforderungen und die gemachten Erfahrungen.


Two Smileys
Bild: Kanton Aargau
Neulich bei der Kontaktstelle
Häufige Fragen aus den Gemeinden und der Bevölkerung
Verfügen Personen aus dem Asylbereich nebst der Krankenkasse über weitere Versicherungen?
Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer verfügen ausschliesslich über die obligatorische Krankenversicherung mit Unfalldeckung gemäss KVG. Bei dieser ist die Nichtbetriebs-Unfalldeckung miteingeschlossen.
Für alle weiteren Behandlungen, die nicht durch die Krankenkassenleistungen abgedeckt sind, muss beim kantonalen Sozialdienst ein begründeter Antrag (inkl. Kostenvoranschlag) für die Kostenübernahme gestellt werden. Je nach Notwendigkeit entscheidet der Kantonale Sozialdienst, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

Anmerkungen und Rückmeldungen
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