Am 20. Dezember 2017 hat der Regierungsrat die Botschaft zur Volksinitiative an den Grossen Rat überwiesen (GR.17.330 / Link zur Vorlage). Der Regierungsrat empfiehlt sie ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Die Leistungen der Waldeigentümerinnen und -eigentümer für Erholung und Freizeitaktivitäten seien auf Stufe Gemeinde auszuhandeln und zu erbringen. Da es sich um kommunale Aufgaben handelt, ist aus Sicht des Regierungsrats eine Aufgaben- und Lastenverschiebung hin zum Kanton nicht gerechtfertigt.
Die Grossratskommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) hat die Botschaft am 26. Januar und 9. März 2018 beraten. Die Kommission folgt mehrheitlich dem Antrag des Regierungsrats und empfiehlt die Volksinitiative der Stimmbevölkerung ohne Gegenvorschlag ebenfalls zur Ablehnung.
In der Folge lehnt die Kommission UBV die ebenfalls vom Regierungsrat beantragte Abschreibung der grossrätlichen Vorstösse betreffend Forstrevierbeiträge einstimmig ab. Die Kommission beantragt, Waldverordnung und -dekret so anzupassen, dass die Aufsichts-, Vollzugs- und Kontrollaufgaben der Forstreviere künftig aufwandgerecht abgegolten werden. Hierfür sollen pro Jahr 2.5 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden.
Die Beratung der Vorlage im Grossen Rat findet voraussichtlich am 5. Juni 2018 statt, so dass Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 25. November 2018 über die Volksinitiative entscheiden können.