Newsletter Asyl- und Flüchtlingswesen – Nr.9/Juni 2017
Liebe Leserin, lieber Leser

Die Arbeit der Task Force Flüchtlingswesen wird mit der Paritätischen Kommission Kanton–Gemeinden im Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF) fortgesetzt. Diese Woche hat die konstituierende Sitzung stattgefunden. Mit der PAKAF werden die Zusammenarbeit und der Dialog zwischen Gemeinden, Kanton und beteiligten Organisationen im Asyl- und Flüchtlingswesen weiter gefördert.
Die Herausforderungen und die Schwerpunkte bleiben auch in der neuen Organisationsform dieselben: Unterbringung und Betreuung, Beschäftigung, Integration, Bildung, Erwerbstätigkeit und Freiwilligenarbeit. Dieser Newsletter legt einen Fokus auf die oben genannten Schwerpunkte.
 
Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre.

Regierungsrat Kanton Aargau
Inhalt
Zweite Swisslos-Fonds-Eingaberunde
Paritätische Kommission
Koordinationsstellen für Freiwilligenarbeit
Angebote für spätimmigrierte Jugendliche
Projekt "Familien-Treff" Wohlen
Neulich bei der Kontaktstelle
Aargauer Flüchtlingstage
Rückmeldungen

Spätimmigrierte Jugendliche
Aktuell
Bilanz zur zweiten Swisslos-Fonds-Eingaberunde
Die Frist für die Einreichung von Gesuchen für Unterstützungsbeiträge aus dem Swisslos-Fonds für Projekte im Bereich Flüchtlingswesen ist Mitte Mai abgelaufen. Es wurden 25 neue Gesuche eingereicht.
Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen beschloss der Regierungsrat im Frühjahr 2016, gemeinnützige Aktivitäten und Projekte im Bereich Flüchtlings- und Asylwesen in den Gemeinden in den Jahren 2016 bis 2019 mit Beiträgen von total 1,6 Millionen Franken aus dem Swisslos-Fonds zu unterstützen. Von diesen Mitteln bewilligte der Regierungsrat letztes Jahr in einer ersten Runde Beiträge für 40 Projekte im Umfang von insgesamt 731'600 Franken. Nach Abschluss der zweiten Eingaberunde Mitte Mai liegen nun 25 neue Gesuche für die verwaltungsinterne Prüfung vor.


vernetzte Strichmännchen auf Wandtafel
Bild: Fotolia
Aktuell
Paritätische Kommission Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF) hat ihre Arbeit aufgenommen
Das Asyl- und Flüchtlingswesen ist eine von Bund, Kantonen und Gemeinden gemeinsam zu erfüllende Verbundaufgabe. Im Aargau stellen Kanton und Gemeinden ihre partnerschaftliche Zusammenarbeit auf eine neue Basis.
Am 30. Mai 2017 hat die Paritätische Kommission Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF) ihre Arbeit aufgenommen. Zu den ersten Schwerpunkten gehören die Überarbeitung des Ablaufschemas bei der Planung und Eröffnung von kantonalen Asylunterkünften sowie die Arbeitsmarktintegration und wirtschaftliche Selbstständigkeit der Flüchtlinge. Bezüglich Zuweisungspraxis beschloss die PAKAF, den künftigen Verteilungsmodus unabhängig von einem beim Verwaltungsgericht hängigen Beschwerdeverfahren zu überprüfen.


Regionale Koordinationsstellen Freiwilligenarbeit Übersichtskarte
Regionale Koordinationsstellen Freiwilligenarbeit (Stand Mai 2017). Bild: Kanton Aargau
Hintergrund
Alle Koordinationsstellen für Freiwilligenarbeit sind operativ
Seit dem Frühjahr sind alle sieben Koordinationsstellen für Freiwilligenarbeit im Asylbereich in Betrieb. Im März hat der Kanton die Stellenleitenden zu zwei verschiedenen Austauschtreffen eingeladen.
Der Regierungsrat beschloss Anfang April 2016 verschiedene Massnahmen insbesondere für Asylsuchende zur Unterstützung der Gemeinden aus Mitteln des Swisslos-Fonds. Vorgesehen wurde unter anderem der Aufbau von sieben regionalen Koordinationsstellen für Freiwilligenarbeit. Seit dem Frühjahr sind nun alle sieben Koordinationsstellen operativ. Sie sind Ansprechstellen für Gemeinden, Freiwillige sowie Betreuende von Asylsuchenden in den Unterkünften, vermitteln Einsätze und bieten Unterstützung bei der Umsetzung von Projekten.


6 spätimmigrierte Jugendliche schauen in die Kamera
Bild: Fotolia
Angebote
Angebote für spätimmigrierte Jugendliche
Der Leitfaden "Kinder und Jugendliche aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich im Aargauer Bildungssystem“ und die Webseite wurden aktualisiert.
Ab Schuljahr 2017/18 starten zielgruppenspezifische Bildungsangebote, die nach "Alter“ und "Grad der Vorbildung“ unterschieden werden. Spätimmigrierte Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahren werden ab August an der Kantonalen Schule für Berufsbildung (ksb) mit dem Integrationskurs Grundkompetenzen 1 auf das Brückenangebot Integration vorbereitet. Für Jugendliche ohne Vorbildung bietet die ksb zusätzlich den Integrationskurs Grundkompetenzen 2 an. Für junge Erwachsene von 22 bis 25 Jahren bestehen andere Angebote, um den Weg in die berufliche Grundbildung oder in den Arbeitsmarkt zu meistern.


Freiwillige und Flüchtlinge an der Arbeit
Freiwillige und Flüchtlinge an der Arbeit. Foto: Kanton Aargau
Aus den Gemeinden
"Bei uns geht es um soziale Kontakte, um das Deutsch lernen, um das Sich-Austauschen"
Am Sorenbühlweg 4a in Wohlen kommen jeden Montagmorgen für zwei Stunden Flüchtlinge und Freiwillige aus der Region zusammen. Der Familien-Treff ist ein aus dem Swisslos-Fonds unterstütztes Projekt.
Bevor an diesem Vormittag der Familien-Treff offiziell die Türen öffnet, ist eine Freiwillige bereits dabei, die Nähmaschinen vorzubereiten. "Das Nähen hat sich etabliert. Jede Woche wird mit den Nähmaschinen hantiert", erklärt Katharina Stäger, Leiterin der Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit im Flüchtlingswesen (Wohlen, Villmergen, Muri). Drei Kinder vergnügen sich bereits im noch aufgeräumten Spielzimmer. Schon bald wird hier mehr los sein.


Two Smileys
Bild: Kanton Aargau
Neulich bei der Kontaktstelle
Häufige Fragen aus den Gemeinden und der Bevölkerung
Darf eine asylsuchende Person (Aufenthaltsbewilligung N) arbeiten?
Ja, allerdings ist die Erwerbstätigkeit bewilligungspflichtig. Einer Person mit dem Ausweis N kann unter gewissen Voraussetzungen ein provisorischer Stellenantritt genehmigt werden. Zu beachten ist, dass der Inländervorrang sowie die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen zwingend eingehalten werden müssen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der interessierte Arbeitgeber für die asylsuchende Person eine stellenspezifische Bewilligung beantragen. Der Arbeitgeber stellt das Gesuch beim Amt für Migration und Integration (MIKA). Die Erwerbstätigkeit darf erst nach Erhalt der schriftlichen Bewilligung des Amts für Migration und Integration aufgenommen werden. Die Bewilligung ist gebührenpflichtig.


Einladung Aargauer Flüchtlingstage
Bild: zVg
Veranstaltung
Aargauer Flüchtlingstage
Die Kontaktstelle Asyl- und Flüchtlingswesen des Kantons Aargau wird am 17. Juni an den Aargauer Flüchtlingstagen in Zofingen vertreten sein und die Fragen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern beantworten.
Verschiedene Institutionen aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen organisieren am nationalen Flüchtlingstag, Samstag, 17. Juni, eine gemeinsame Aktion in Zofingen. Unter anderem engagieren sich die Aargauer Landeskirchen, die kirchlichen Hilfswerke HEKS und Caritas, Netzwerk Asyl und der Kanton Aargau für die Anliegen von Flüchtlingen, ihre Situation und ihre Integration in der Schweiz. Das Programm in Zofingen ist vielfältig: Es reicht vom Verkauf von Backwaren und internationalen Spezialitäten über eine eritreische Kaffeezeremonie bis hin zum Podiumsgespräch zum Thema "Integration von Flüchtlingen".

Nähere Informationen zum Programm können Sie der Webseite zu den Aargauer Flüchtlingstagen und der Medienmitteilung der Aargauer Landeskirchen entnehmen.


Anmerkungen und Rückmeldungen
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