Neulich bei der Kontaktstelle
Häufige Fragen aus den Gemeinden und der Bevölkerung
Kann eine Gemeinde vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer bei einer Privatperson unterbringen?
Neulich bei der Kontaktstelle
Häufige Fragen aus den Gemeinden und der Bevölkerung
Kann eine Gemeinde vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer bei einer Privatperson unterbringen?
Es ist möglich, vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer bei einer Privatperson unterzubringen. Die Entscheidung, ob die Unterbringungsform geeignet ist, liegt in der Kompetenz der Gemeinde.
Bei Fragen kann die Sektion Betreuung der Unterabteilung Asyl kontaktiert werden.
Unterabteilung Asyl, Sektion Betreuung, Tel: 062 777 38 41,
seba.ksd@ag.ch